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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 14

1 Damals wurde Abija, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Da sagte Jerobeam zu seiner Frau: "Verkleide dich, damit dich niemand als Königin erkennt, und geh nach Schilo zu dem Propheten Ahija. Er hat mir einst verkündet, dass ich König über dieses Volk werden soll. (1. Könige 11.31) 3 Nimm zehn Brote, einen Kuchen und einen Krug Honig mit. Der Prophet wird dir sagen, was mit dem Jungen geschieht." 4 Jerobeams Frau ging nach Schilo und kam in das Haus von Ahija. Der Prophet konnte sie nicht sehen, weil er altersblind geworden war. 5 Doch Jahwe hatte zu Ahija gesagt: "Pass auf! Die Frau Jerobeams wird hereinkommen. Sie will Auskunft über ihren kranken Sohn haben. Doch wird sie sich dir nicht zu erkennen geben. Das und das sollst du ihr sagen." 6 Als Ahija hörte, wie sie zur Tür hereinkam, sagte er: "Komm nur herein, du Ehefrau Jerobeams! Weshalb hast du dich unkenntlich gemacht? Ich habe eine harte Botschaft für dich. 7 Geh heim und sag zu Jerobeam: 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Ich habe dich mitten aus dem Volk erhoben und dir die Herrschaft über mein Volk Israel gegeben. (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 Ich habe das Königtum von den Nachkommen Davids weggerissen und es dir übertragen. Aber du bist nicht so wie mein Diener David gewesen, der meine Gebote hielt, mir mit ganzem Herzen folgte und nur das tat, was mir gefällt. 9 Du hast es noch schlimmer getrieben als irgendjemand vor dir. Du hast dir andere Götter gemacht, Gussbilder, und hast mich dadurch verworfen und zum Zorn gereizt. 10 Deshalb werde ich Unglück über das Haus Jerobeams bringen und aus seiner Familie jeden Wandpisser beseitigen, egal ob er gebunden oder frei ist. Ich fege die Nachkommen Jerobeams weg, wie man Kotballen wegfegt, bis nichts mehr da ist. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von ihnen in der Stadt stirbt, den werden die Hunde fressen, und wer auf dem freien Feld stirbt, den werden die Vögel fressen, denn Jahwe hat es gesagt.' (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 Und du, geh jetzt wieder nach Hause. Sobald du die Stadt betrittst, wird der Junge sterben. 13 Ganz Israel wird ihn betrauern und beklagen. Man wird ihn bestatten, und er wird der Einzige aus der Familie Jerobeams sein, der in ein Grab kommt. Denn er ist der Einzige, in dem sich etwas Gutes in Bezug auf Jahwe, den Gott Israels, fand. 14 Jahwe wird einen König über Israel einsetzen, der die Nachkommen Jerobeams beseitigen wird. Schon heute beginnt sich das zu erfüllen. (1. Könige 15.29) 15 Jahwe wird Israel einen solchen Schlag versetzen, dass es wie ein Schilfrohr im Wasser schwankt. Er wird Israel aus diesem guten Land, das er ihren Vorfahren gegeben hat, herausreißen und es wegschleudern bis über den Euphrat hinaus. Denn sie haben sich Aschera-Pfähle gemacht und Jahwe damit erzürnt. (2. Könige 17.23) 16 Wegen der Sünden, die Jerobeam begangen hat, und mit denen er Israel zur Sünde verführte, wird Jahwe Israel preisgeben." (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Jerobeams Frau kehrte in ihr Haus nach Tirza zurück. Gerade, als sie über die Schwelle trat, starb der Junge. 18 Man bestattete ihn und ganz Israel betrauerte und beklagte ihn, wie es Jahwe durch seinen Diener, den Propheten Ahija, gesagt hatte. 19 Was sonst noch über Jerobeam zu sagen ist, wie er Kriege geführt und geherrscht hat, steht in der Chronik der Könige von Israel. 20 Er regierte 22 Jahre. Dann starb er, und sein Sohn Nadab trat die Herrschaft an seiner Stelle an. (1. Könige 15.25) 21 Rehabeam Ben-Salomo regierte über Juda. Er war 41 Jahre alt, als er König wurde, und regierte 17 Jahre in Jerusalem, der Stadt, die Jahwe aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Seine Mutter hieß Naama; sie war eine Ammoniterin. (1. Könige 12.17) 22 Auch die Leute von Juda taten, was Jahwe missfiel. Durch die Sünden, die sie begingen, reizten sie ihn zur Eifersucht. Sie trieben es noch schlimmer als ihre Väter. 23 Denn auch sie bauten sich Opferhöhen und stellten geweihte Steinmale und Aschera-Pfähle auf jedem hohen Hügel und unter jedem üppigen Baum auf. (2. Könige 16.4) 24 Es gab sogar männliche Prostituierte für den Fruchtbarkeitskult. In allem folgten sie den abscheulichen Bräuchen der Völker, die Jahwe vor den Israeliten vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Im fünften Regierungsjahr Rehabeams zog König Schischak von Ägypten gegen Jerusalem. (1. Könige 11.40) 26 Er raubte die Schätze aus dem Haus Jahwes und dem Königspalast. Auch die goldenen Schilde, die Salomo hatte anfertigen lassen, nahm er mit. (1. Könige 10.16) 27 An deren Stelle ließ König Rehabeam Bronzeschilde anfertigen, die er dem Kommandanten der Leibwache übergab, die am Eingang des Palastes stationiert war. 28 Jedes Mal, wenn der König in das Haus Jahwes ging, trugen seine Leibwächter die Schilde und brachten sie anschließend wieder in ihre Unterkunft zurück. 29 Was sonst noch über Rehabeam und seine Taten zu sagen ist, steht in der Chronik der Könige von Juda. 30 Die Auseinandersetzungen zwischen Rehabeam und Jerobeam dauerten an, solange sie lebten. (1. Könige 15.6) 31 Als Rehabeam gestorben war, bestattete man ihn in der Davidsstadt. Seine Mutter war die Ammoniterin Naama. Sein Sohn Abija trat die Herrschaft an. (1. Könige 14.21)