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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 13

1 Noch während Jerobeam auf dem Altar stand, kam ein Mann Gottes aus Juda, der von Jahwe geschickt worden war. 2 Im Auftrag Jahwes rief er zum Altar hin: "Altar! Altar! So spricht Jahwe: 'Pass auf! Ein Sohn wird dem Königshaus David geboren werden mit Namen Joschija. Der wird die Priester schlachten, die auf dir Opfer gebracht haben, und wird Menschenknochen auf dir verbrennen lassen!'" (2. Könige 23.16) 3 Gleichzeitig kündigte er ein Wunderzeichen an und rief: "Als Zeichen dafür, dass Jahwe gesprochen hat, wird der Altar zerbersten und die Asche darauf verschüttet werden." 4 Als König Jerobeam noch auf dem Altar stehend das hörte, streckte er die Hand aus und rief: "Packt ihn!" Im gleichen Augenblick wurde sein Arm steif, dass er die Hand nicht mehr zurückziehen konnte. 5 Der Altar zerbarst und die Asche darauf wurde verschüttet, wie der Mann Gottes es angekündigt hatte. 6 Da bat der König den Mann Gottes: "Besänftige doch Jahwe, deinen Gott, und bete für mich, dass ich meine Hand wieder zurückziehen kann." Der Mann Gottes tat es und der König konnte seine Hand wieder benutzen wie vorher. (2. Mose 8.4) (2. Mose 8.8) 7 Dann sagte der König zu dem Mann Gottes: "Komm doch mit mir ins Haus und stärke dich! Ich möchte dir auch ein Geschenk mitgeben." 8 Doch dieser erwiderte dem König: "Selbst wenn du mir die Hälfte deines Besitzes geben würdest, käme ich nicht mit. Ich werde hier an diesem Ort weder essen noch trinken. (4. Mose 22.18) 9 Denn Jahwe hat mir befohlen: 'Du darfst dort nichts essen und nichts trinken und auch nicht auf dem Weg zurückgehen, auf dem du hingehst!'" 10 So verließ er Bet-El auf einem anderen Weg, als er gekommen war. 11 Nun wohnte in Bet-El ein alter Prophet. Dessen Söhne kamen heim und erzählten, was der Mann Gottes aus Juda getan und was er zum König gesagt hatte. 12 "Welchen Weg ist er gegangen?", fragte ihr Vater. Seine Söhne hatten beobachtet, welchen Weg der Mann Gottes eingeschlagen hatte, und sagten es ihm. 13 Da sagte er: "Sattelt mir den Esel!" Dann stieg er auf 14 und folgte dem Mann Gottes. Er fand ihn unter einer Terebinthe sitzend. "Bist du der Mann Gottes aus Juda?", fragte er ihn. "Ja", sagte dieser. 15 "Komm mit in mein Haus und iss etwas!", bat er ihn dann. 16 Doch er erwiderte: "Ich darf nicht mit dir umkehren. Ich darf hier an diesem Ort nichts essen und nichts trinken. 17 Denn Jahwe hat mir das ausdrücklich befohlen und außerdem gesagt, dass ich auf einem anderen Weg nach Hause zurückkehren soll." (1. Könige 13.9) 18 Da sagte der Alte zu ihm: "Ich bin auch ein Prophet wie du, und ein Engel hat mir im Auftrag Jahwes gesagt: 'Bring ihn mit nach Hause und gib ihm zu essen und zu trinken.'" Doch das war gelogen. 19 Da kehrte der Mann Gottes mit ihm zurück und aß und trank bei ihm. 20 Während sie zu Tisch saßen, kam das Wort Jahwes zu dem Propheten, der den Mann Gottes aus Juda zurückgeholt hatte. 21 Er rief seinem Gast zu: "So spricht Jahwe: 'Weil du gegen den Befehl Jahwes gehandelt und das Gebot übertreten hast, das dir Jahwe, dein Gott, auferlegte, 22 weil du umgekehrt bist und an diesem Ort gegessen und getrunken hast, obwohl er dir gesagt hat: Du sollst weder essen noch trinken! Deshalb wird deine Leiche nicht ins Grab deiner Vorfahren kommen!'" 23 Nach der Mahlzeit sattelte man für ihn den Esel des Propheten, der ihn zurückgebracht hatte. 24 Er zog fort; doch unterwegs fiel ihn ein Löwe an und tötete ihn. Seine Leiche lag am Weg und der Esel stand daneben. Auch der Löwe blieb neben dem Toten stehen. (1. Könige 20.36) 25 Die Männer, die vorbeikamen, sahen den Toten am Weg liegen und den Löwen daneben stehen. Sie erzählten es in der Stadt, in der der alte Prophet lebte. 26 Als der es hörte, sagte er: "Das ist der Mann Gottes, der gegen den Befehl Jahwes gehandelt hat. Darum hat Jahwe ihn dem Löwen preisgegeben. Der hat ihn zerrissen und getötet, wie Jahwe es angekündigt hatte." 27 Dann befahl er seinen Söhnen, ihm einen Esel zu satteln, 28 und ritt zu der Stelle, wo die Leiche auf dem Weg lag. Esel und Löwe standen neben dem Toten. Der Löwe hatte den Toten nicht gefressen und den Esel nicht zerrissen. 29 Da hob der alte Prophet die Leiche des Gottesmannes auf den Esel und brachte ihn zurück in seine Stadt, um ihn zu betrauern und zu bestatten. 30 Er legte ihn in seine eigene Grabkammer und ließ die Totenklage "Ach, mein Bruder!" über ihn anstimmen. (Jeremia 22.18) 31 Nachdem er ihn so begraben hatte, sagte er zu seinen Söhnen: "Wenn ich gestorben bin, legt mich in dasselbe Grab, in dem der Gottesmann liegt! Lasst meine Gebeine neben seinen ruhen! 32 Denn was er im Auftrag Jahwes gegen den Altar in Bet-El und alle Opferhöhen in den Städten Samarias gesagt hat, wird gewiss eintreffen." 33 Jerobeam ließ sich durch diese Vorfälle nicht von seinem bösen Weg abbringen, sondern setzte weiterhin Leute aus dem gesamten Volk als Priester für die Opferhöhen ein. Wer Lust hatte, den weihte er zu einem Höhenpriester. (2. Mose 28.41) (1. Könige 12.31) 34 Diese Sache wurde zur Sünde für das Haus Jerobeams. Es führte zu seiner Vernichtung und zur Auslöschung seiner Familie. (1. Könige 12.30)