3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 1126 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 1440 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Psalm - Kapitel 37
Das scheinbare Glück der Gottlosen
1 Ein Psalm Davids. Erzürne dich nicht über die Bösen; sei nicht neidisch auf die Übeltäter. 18 2 Denn wie das Gras werden sie bald abgehauen, und wie das grüne Kraut werden sie verwelken. 3 Hoffe auf den HERRN und tue Gutes; bleibe im Lande und nähre dich redlich. 19, 20 4 Habe Deine Lust am HERRN; der wird dir geben, was dein Herz wünschet. 5 Befiehl dem HERRN deine Wege und hoffe auf ihn; er wird's wohl machen 21 6 und wird deine Gerechtigkeit hervorbringen wie das Licht und dein Recht wie den Mittag. 22, 23, 24 7 Sei stille dem HERRN und warte auf ihn; erzürne dich nicht über den, dem sein Mutwille glücklich fortgeht. 25 8 Steh ab vom Zorn und laß den Grimm, erzürne dich nicht, daß du nicht auch übel tust. 9 Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben. 26, 27, 28, 29 10 Es ist noch um ein kleines, so ist der Gottlose nimmer; und wenn du nach seiner Stätte sehen wirst, wird er weg sein. 30 11 Aber die Elenden werden das Land erben und Lust haben in großem Frieden. 31, 32 12 Der Gottlose droht dem Gerechten und beißt seine Zähne zusammen über ihn.13 Aber der HERR lacht sein; denn er sieht, daß sein Tag kommt. 33 14 Die Gottlosen ziehen das Schwert aus und spannen ihren Bogen, daß sie fällen den Elenden und Armen und schlachten die Frommen. 34 15 Aber ihr Schwert wird in ihr Herz gehen, und ihr Bogen wird zerbrechen. 16 Das wenige, das ein Gerechter hat, ist besser als das große Gut vieler Gottlosen. 35
17 Denn der Gottlosen Arm wird zerbrechen; aber der HERR erhält die Gerechten. 18 Der HERR kennt die Tage der Frommen, und ihr Gut wird ewiglich bleiben. 19 Sie werden nicht zu Schanden in der bösen Zeit, und in der Teuerung werden sie genug haben. 36 20 Denn die Gottlosen werden umkommen; und die Feinde des HERRN, wenn sie gleich sind wie köstliche Aue, werden sie doch vergehen, wie der Rauch vergeht. 37 21 Der Gottlose borgt und bezahlt nicht; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.
22 Denn seine Gesegneten erben das Land; aber seine Verfluchten werden ausgerottet. 38 23 Von dem HERRN wird solches Mannes Gang gefördert, und er hat Lust an seinem Wege. 24 Fällt er, so wird er nicht weggeworfen; denn der HERR hält ihn bei der Hand. 39 25 Ich bin jung gewesen und alt geworden und habe noch nie gesehen den Gerechten verlassen oder seinen Samen nach Brot gehen. 40
26 Er ist allezeit barmherzig und leihet gerne, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Laß vom Bösen und tue Gutes und bleibe wohnen immerdar. 41 28 Denn der HERR hat das Recht lieb und verläßt seine Heiligen nicht; ewiglich werden sie bewahrt; aber der Gottlosen Same wird ausgerottet. 42 29 Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin. 43 30 Der Mund des Gerechten redet die Weisheit, und seine Zunge lehrt das Recht.
31 Das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen; seine Tritte gleiten nicht. 44 32 Der Gottlose lauert auf den Gerechten und gedenkt ihn zu töten. 45 33 Aber der HERR läßt ihn nicht in seinen Händen und verdammt ihn nicht, wenn er verurteilt wird. 46 34 Harre auf den HERRN und halte seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land erbest; du wirst es sehen, daß die Gottlosen ausgerottet werden. 47 35 Ich habe gesehen einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus und grünte wie ein Lorbeerbaum. 48, 49, 50
36 Da man vorüberging, siehe, da war er dahin; ich fragte nach ihm, da ward er nirgend gefunden. 51 37 Bleibe fromm und halte dich recht; denn solchem wird's zuletzt wohl gehen. 52 38 Die Übertreter aber werden vertilgt miteinander, und die Gottlosen werden zuletzt ausgerottet. 39 Aber der HERR hilft den Gerechten; der ist ihre Stärke in der Not. 53 40 Und der HERR wird ihnen beistehen und wird sie erretten; er wird sie von dem Gottlosen erretten und ihnen helfen; denn sie trauen auf ihn. 54
Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
18 Sprüche 24.19: Erzürne dich nicht über die Bösen und eifere nicht über die Gottlosen.
19 Psalm 37.27: Laß vom Bösen und tue Gutes und bleibe wohnen immerdar.
20 Psalm 37.29: Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin.
21 1. Petrus 5.7: Alle Sorge werfet auf ihn; denn er sorgt für euch.
22 Hiob 11.17: und die Zeit deines Lebens würde aufgehen wie der Mittag, und das Finstere würde ein lichter Morgen werden;
23 Psalm 97.11: Dem Gerechten muß das Licht immer wieder aufgehen und Freude den frommen Herzen.
24 Psalm 112.4: Den Frommen geht das Licht auf in der Finsternis von dem Gnädigen, Barmherzigen und Gerechten.
25 Psalm 73.3: Denn es verdroß mich der Ruhmredigen, da ich sah, daß es den Gottlosen so wohl ging.
26 Psalm 37.11: Aber die Elenden werden das Land erben und Lust haben in großem Frieden.
27 Psalm 37.22: Denn seine Gesegneten erben das Land; aber seine Verfluchten werden ausgerottet.
28 Psalm 37.29: Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin.
29 Psalm 37.34: Harre auf den HERRN und halte seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land erbest; du wirst es sehen, daß die Gottlosen ausgerottet werden.
30 Psalm 37.35: Ich habe gesehen einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus und grünte wie ein Lorbeerbaum.
31 Psalm 37.9: Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben.
32 Matthäus 5.5: Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
33 Hiob 18.20: Die nach ihm kommen, werden sich über seinen Tag entsetzen; und die vor ihm sind, wird eine Furcht ankommen.
34 Psalm 11.2: Denn siehe, die Gottlosen spannen den Bogen und legen ihre Pfeile auf die Sehnen, damit heimlich zu schießen die Frommen.
35 Sprüche 15.16: Es ist besser ein wenig mit der Furcht des HERRN denn großer Schatz, darin Unruhe ist.
36 Psalm 33.19: daß er ihre Seele errette vom Tode und ernähre sie in der Teuerung.
37 Psalm 68.3: Vertreibe sie, wie der Rauch vertrieben wird; wie das Wachs zerschmilzt vom Feuer, so müssen umkommen die Gottlosen vor Gott.
38 Psalm 37.9: Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben.
39 Sprüche 24.16: Denn ein Gerechter fällt siebenmal und steht wieder auf; aber die Gottlosen versinken im Unglück.
40 Psalm 34.10-11: Fürchtet den HERRN, ihr seine Heiligen! denn die ihn fürchten, haben keinen Mangel.
41 Psalm 34.15: Laß vom Bösen und tue Gutes; suche Frieden und jage ihm nach.
42 Psalm 11.7: Der HERR ist gerecht und hat Gerechtigkeit lieb; die Frommen werden schauen sein Angesicht.
43 Jesaja 60.21: Und dein Volk sollen eitel Gerechte sein; sie werden das Erdreich ewiglich besitzen, als die der Zweig meiner Pflanzung und ein Werk meiner Hände sind zum Preise.
44 Psalm 40.9: Deinen Willen, mein Gott, tue ich gern, und dein Gesetz habe ich in meinem Herzen.
45 Psalm 10.8-10: Er sitzt und lauert in den Dörfern; er erwürgt die Unschuldigen heimlich; seine Augen spähen nach dem Armen.
46 Psalm 34.23: Der HERR erlöst die Seele seiner Knechte; und alle, die auf ihn trauen, werden keine Schuld haben.
47 Psalm 37.9: Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben.
48 Hiob 5.3-5: Ich sah einen Toren eingewurzelt, und ich fluchte plötzlich seinem Hause.
49 Hiob 20.6-7: Wenngleich seine Höhe in den Himmel reicht und sein Haupt an die Wolken rührt,
50 Hesekiel 31.3: Siehe, Assur war wie ein Zedernbaum auf dem Libanon, von schönen Ästen und dick von Laub und sehr hoch, daß sein Wipfel hoch stand unter großen, dichten Zweigen.
51 Psalm 37.10: Es ist noch um ein kleines, so ist der Gottlose nimmer; und wenn du nach seiner Stätte sehen wirst, wird er weg sein.
52 1. Mose 39.8-9: Er weigerte sich aber und sprach zu ihr: Siehe, mein Herr nimmt sich keines Dinges an vor mir, was im Hause ist, und alles, was er hat, das hat er unter meine Hände getan,
53 Psalm 46.2: Gott ist unsre Zuversicht und Stärke. Eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben.
54 Lukas 18.8: Ich sage euch: Er wird sie erretten in einer Kürze. Doch wenn des Menschen Sohn kommen wird, meinst du, daß er auch werde Glauben finden auf Erden?