zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 14 
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 8

Eroberung von Ai - Altarbau und Gesetzeslesung

1 Und Jehova sprach zu Josua: Fürchte dich nicht und erschrick nicht! Nimm alles Kriegsvolk mit dir und mache dich auf, ziehe hinauf nach Ai. Siehe, ich habe den König von Ai und sein Volk und seine Stadt und sein Land in deine Hand gegeben. 2 Und du sollst an Ai und an seinem König tun, so wie du an Jericho und an seinem König getan hast; jedoch seine Beute und sein Vieh dürft ihr für euch plündern. Lege dir einen Hinterhalt gegen die Stadt, in ihren Rücken. 18 3 Da machte sich Josua mit allem Kriegsvolk auf, um nach Ai hinaufzuziehen. Und Josua wählte 30000 Mann aus, streitbare Männer, und sandte sie ab bei der Nacht. 4 Und er gebot ihnen und sprach: Sehet, ihr sollt den Hinterhalt bilden gegen die Stadt, im Rücken der Stadt; entfernet euch nicht allzuweit von der Stadt, sondern seid alle bereit. 5 Und ich und alles Volk, das bei mir ist, wir wollen uns der Stadt nähern; und es soll geschehen, wenn sie herauskommen, uns entgegen, wie das erste Mal, so wollen wir vor ihnen fliehen. 6 Und sie werden herausziehen hinter uns her, bis wir sie von der Stadt abgerissen haben; denn sie werden sagen: Sie fliehen vor uns wie das erste Mal! und wir wollen vor ihnen fliehen. 19 7 Dann sollt ihr euch aus dem Hinterhalt aufmachen und die Stadt in Besitz nehmen; und Jehova, euer Gott, wird sie in eure Hand geben. 8 Und es soll geschehen, wenn ihr die Stadt eingenommen habt, so sollt ihr die Stadt mit Feuer anzünden; nach dem Worte Jehovas sollt ihr tun. Sehet, ich habe es euch geboten. - 9 Und Josua sandte sie ab, und sie zogen in den Hinterhalt und hielten zwischen Bethel und Ai, westlich von Ai. Und Josua brachte jene Nacht in der Mitte des Volkes zu. 10 Und Josua machte sich des Morgens früh auf und musterte das Volk; und er zog hinauf, er und die Ältesten von Israel, vor dem Volke her nach Ai. 11 Und alles Kriegsvolk, das bei ihm war, zog hinauf und rückte heran, und sie kamen der Stadt gegenüber; und sie lagerten sich nördlich von Ai, und das Tal war zwischen ihm und Ai. 12 Er hatte aber bei fünftausend Mann genommen und sie als Hinterhalt zwischen Bethel und Ai gelegt, westlich von der Stadt. 13 Und so stellten sie das Volk auf, das ganze Lager, das nördlich von der Stadt war, und dessen Hinterhalt westlich von der Stadt; und Josua zog in selbiger Nacht mitten in das Tal. 14 Und es geschah, als der König von Ai es sah, da eilten die Männer der Stadt und machten sich früh auf und zogen hinaus, Israel entgegen zum Streit, er und all sein Volk, an den bestimmten Ort, vor der Ebene. Er wußte aber nicht, daß ihm im Rücken der Stadt ein Hinterhalt gelegt war. 15 Und Josua und ganz Israel ließen sich vor ihnen schlagen und flohen des Weges zur Wüste. 16 Da wurde das ganze Volk, das in der Stadt war, zusammengerufen, um ihnen nachzujagen; und sie jagten Josua nach und wurden von der Stadt abgerissen. 17 Und es blieb kein Mann in Ai und Bethel übrig, der nicht hinter Israel her ausgezogen wäre; und sie ließen die Stadt offen und jagten Israel nach. 18 Da sprach Jehova zu Josua: Strecke den Spieß, der in deiner Hand ist, gegen Ai aus; denn ich will es in deine Hand geben. Und Josua streckte den Spieß, der in seiner Hand war, gegen die Stadt aus. 19 Und der Hinterhalt machte sich eilends von seinem Orte auf und lief, als er seine Hand ausstreckte, und sie kamen in die Stadt und nahmen sie ein; und sie eilten und zündeten die Stadt mit Feuer an. 20 Und die Männer von Ai wandten sich um und sahen, und siehe, der Rauch der Stadt stieg gen Himmel empor; und sie hatten keine Kraft, dahin noch dorthin zu fliehen. Denn das Volk, das nach der Wüste hin geflohen war, wandte sich um gegen die Nachjagenden. 21 Denn als Josua und ganz Israel sahen, daß der Hinterhalt die Stadt eingenommen hatte, und daß der Rauch der Stadt emporstieg, da kehrten sie um und schlugen die Männer von Ai. 22 Jene aber zogen aus der Stadt ihnen entgegen, so daß sie mitten zwischen Israel waren, die einen von hierher und die anderen von dorther. Und sie schlugen sie, bis ihnen kein Entronnener oder Entkommener übrigblieb. 23 Und den König von Ai griffen sie lebendig und brachten ihn zu Josua. 24 Und es geschah, als Israel das Würgen aller Bewohner von Ai auf dem Felde, in der Wüste, wo sie ihnen nachgejagt waren, beendigt hatte, und sie alle durch die Schärfe des Schwertes gefallen, bis sie aufgerieben waren, da kehrte ganz Israel um nach Ai, und sie schlugen es mit der Schärfe des Schwertes. 25 Und alle an selbigem Tage Gefallenen, sowohl Männer als Weiber, waren zwölftausend, alle Leute von Ai. 26 Und Josua zog seine Hand, die er mit dem Spieße ausgestreckt hatte, nicht zurück, bis man alle Bewohner von Ai vertilgt hatte. 20 27 Nur das Vieh und die Beute jener Stadt plünderte Israel für sich, nach dem Worte Jehovas, das er dem Josua geboten hatte. 28 Und Josua verbrannte Ai und machte es zu einem ewigen Trümmerhaufen, bis auf diesen Tag. 29 Und den König von Ai ließ er an einen Baum hängen bis zur Abendzeit; und beim Untergang der Sonne gebot Josua, und sie nahmen seinen Leichnam von dem Baume herab und warfen ihn an den Eingang des Stadttores und errichteten einen großen Steinhaufen über ihm, der bis auf diesen Tag da ist. 21, 22 30 Damals baute Josua dem Jehova, dem Gott Israels, einen Altar auf dem Berge Ebal, 23 31 so wie Mose, der Knecht Jehovas, den Kindern Israel geboten hatte, wie im Buche des Gesetzes Moses geschrieben ist, einen Altar von ganzen Steinen, über die man kein Eisen geschwungen hatte. Und sie opferten darauf dem Jehova Brandopfer und schlachteten Friedensopfer. 32 Und er schrieb daselbst auf die Steine eine Abschrift des Gesetzes Moses, welches er vor den Kindern Israel geschrieben hatte. 33 Und ganz Israel und seine Ältesten und Vorsteher und seine Richter standen an dieser und an jener Seite der Lade, den Priestern, den Leviten, gegenüber, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, der Fremdling wie der Eingeborene, die eine Hälfte gegen den Berg Gerisim hin und die andere Hälfte gegen den Berg Ebal hin, wie Mose, der Knecht Jehovas, im Anfang geboten hatte, das Volk Israel zu segnen. 24, 25 34 Und danach las er alle Worte des Gesetzes, den Segen und den Fluch, nach allem, was im Buche des Gesetzes geschrieben ist. 35 Es war kein Wort von allem, was Mose geboten hatte, das Josua nicht der ganzen Versammlung Israels vorlas, samt den Weibern und den Kindern und dem Fremdling, der in ihrer Mitte wandelte.

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,

5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."

6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

18 Josua 6.21: und verbannten alles, was in der Stadt war, mit der Schärfe des Schwerts: Mann und Weib, jung und alt, Ochsen, Schafe und Esel.

19 Josua 7.5: Und die von Ai schlugen ihrer bei sechsunddreißig Mann und jagten sie vor dem Tor bis gen Sabarim und schlugen sie den Weg herab. Da ward dem Volk das Herz verzagt und ward zu Wasser.

20 2. Mose 17.11-13: Und wenn Mose seine Hand emporhielt, siegte Israel; wenn er aber seine Hand niederließ, siegte Amalek.

21 5. Mose 21.23: so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

22 Josua 10.27: Da aber die Sonne war untergegangen, gebot er, daß man sie von den Bäumen nähme und würfe sie in die Höhle darin sie sich verkrochen hatten. Und sie legten große Steine vor der Höhle Loch; die sind noch da bis auf diesen Tag.

23 5. Mose 27.2: Und zu der Zeit, wenn ihr über den Jordan geht in das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, sollst du große Steine aufrichten und sie mit Kalk tünchen

24 5. Mose 11.29: Wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, da du hineinkommst, daß du es einnehmest, so sollst du den Segen sprechen lassen auf dem Berge Garizim und den Fluch auf dem Berge Ebal,

25 5. Mose 27.12-13: Diese sollen stehen auf dem Berge Garizim, zu segnen das Volk, wenn ihr über den Jordan gegangen seid; Simeon, Levi, Juda, Isaschar, Joseph und Benjamin.