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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 5

Gleichnis vom unfruchtbaren Weinberg

1 Wohlan, ich will singen von meinem Geliebten, ein Lied meines Lieben von seinem Weinberge: Mein Geliebter hatte einen Weinberg auf einem fetten Hügel. (Psalm 80.9) (Jesaja 27.2) (Markus 12.1) 2 Und er grub ihn um und säuberte ihn von Steinen und bepflanzte ihn mit Edelreben; und er baute einen Turm in seine Mitte und hieb auch eine Kelter darin aus; und er erwartete, daß er Trauben brächte, aber er brachte Herlinge. 3 Nun denn, Bewohner von Jerusalem und Männer von Juda, richtet doch zwischen mir und meinem Weinberge! 4 Was war noch an meinem Weinberge zu tun, das ich nicht an ihm getan hätte? Warum habe ich erwartet, daß er Trauben brächte, und er brachte Herlinge? 5 Nun, so will ich euch denn kundmachen, was ich meinem Weinberge tun will: seinen Zaun wegnehmen, daß er abgeweidet werde, seine Mauer niederreißen, daß er zertreten werde. 6 Und ich werde ihn zu Grunde richten; er soll nicht beschnitten noch behackt werden, und Dornen und Disteln sollen in ihm aufschießen; und ich will den Wolken gebieten, daß sie keinen Regen auf ihn fallen lassen. 7 Denn der Weinberg Jehovas der Heerscharen ist das Haus Israel, und die Männer von Juda sind die Pflanzung seines Ergötzens; und er wartete auf Recht, und siehe da: Blutvergießen, auf Gerechtigkeit, und siehe da: Wehgeschrei.

Weherufe wegen Sünden - Drohendes Gericht durch einen furchtbaren Feind

8 Wehe denen, die Haus an Haus reihen, Feld an Feld rücken, bis gar kein Raum mehr ist, und ihr allein seßhaft seid inmitten des Landes! (Micha 2.2) 9 Vor meinen Ohren hat Jehova der Heerscharen gesprochen: Wenn nicht die vielen Häuser zur Wüste werden, die großen und schönen ohne Bewohner! 10 Denn zehn Juchart Weinberge werden ein Bath bringen, und ein Homer Samen wird ein Epha bringen. - 11 Wehe denen, die des Morgens früh sich aufmachen, um starkem Getränk nachzulaufen, bis spät am Abend bleiben, der Wein erhitzt sie! 12 Und Laute und Harfe, Tamburin und Flöte und Wein sind bei ihrem Gelage; aber auf das Tun Jehovas schauen sie nicht, und das Werk seiner Hände sehen sie nicht. (Psalm 28.5) (Amos 1.6) (Amos 6.5) 13 Darum wird mein Volk weggeführt aus Mangel an Erkenntnis, und seine Edlen verhungern, und seine Menge lechzt vor Durst. 14 Darum sperrt der Scheol weit auf seinen Schlund und reißt seinen Rachen auf ohne Maß; und hinab fährt seine Pracht und sein Getümmel und sein Getöse und wer darin frohlockt. 15 Und der Mensch wird gebeugt und der Mann erniedrigt, und die Augen der Hoffärtigen werden erniedrigt. (Jesaja 2.11) 16 Und Jehova der Heerscharen wird im Gericht erhaben sein, und Gott, der Heilige, sich heilig erweisen in Gerechtigkeit. - 17 Und Schafe werden dort weiden wie auf ihrer Trift, und Fremdlinge in den verwüsteten Fluren der Fetten sich nähren. 18 Wehe denen, welche die Ungerechtigkeit einherziehen mit Stricken der Falschheit, und die Sünde wie mit Wagenseilen! 19 die da sprechen: Er beeile, er beschleunige sein Werk, damit wir es sehen; und der Ratschluß des Heiligen Israels möge herannahen und kommen, damit wir ihn erfahren! - (Jeremia 17.15) (2. Petrus 3.4) 20 Wehe denen, die das Böse gut heißen, und das Gute böse; welche Finsternis zu Licht machen, und Licht zu Finsternis; welche Bitteres zu Süßem machen, und Süßes zu Bitterem! - 21 Wehe denen, die in ihren Augen weise und bei sich selbst verständig sind! - (Sprüche 3.7) (Römer 12.17) 22 Wehe denen, die Helden sind, um Wein zu trinken, und tapfere Männer, um starkes Getränk zu mischen; 23 welche den Gesetzlosen um eines Geschenkes willen gerecht sprechen, und die Gerechtigkeit der Gerechten ihnen entziehen! 24 Darum, wie des Feuers Zunge die Stoppeln verzehrt, und dürres Gras in der Flamme zusammensinkt, so wird ihre Wurzel wie Moder werden, und ihre Blüte auffliegen wie Staub; denn sie haben das Gesetz Jehovas der Heerscharen verworfen und das Wort des Heiligen Israels verschmäht. 25 Darum ist der Zorn Jehovas wider sein Volk entbrannt, und er hat seine Hand gegen dasselbe ausgestreckt und es geschlagen; und die Berge erbebten, und ihre Leichname wurden wie Kehricht inmitten der Straßen. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. (Jesaja 9.11) 26 Und er wird ein Panier erheben den fernen Nationen, und eine wird er herbeizischen vom Ende der Erde; und siehe, eilends, schnell wird sie kommen. 27 Bei ihr ist kein Müder und kein Strauchelnder, keiner schlummert noch schläft; auch ist nicht gelöst der Gürtel ihrer Lenden, noch zerrissen der Riemen ihrer Schuhe. 28 Ihre Pfeile sind geschärft, und alle ihre Bogen gespannt; die Hufe ihrer Rosse sind Kieseln gleich zu achten, und ihre Räder dem Wirbelwinde. 29 Ihr Gebrüll ist wie das einer Löwin, sie brüllt wie die jungen Löwen; und sie knurrt und packt die Beute und bringt sie in Sicherheit, und kein Erretter ist da. 30 Und sie knurrt über ihr an jenem Tage gleich dem Rauschen des Meeres. Und man blickt zur Erde, und siehe, Finsternis, Drangsal; und das Licht ist verfinstert durch ihr Gewölk.