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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 30

Warnung vor Hilferuf an Ägypten und Mahnung, dem HERRN zu vertrauen - Zukünftige Erneuerung Jerusalems

1 Wehe den widerspenstigen Kindern, spricht Jehova, welche Pläne ausführen, aber nicht von mir aus, und Bündnisse schließen, aber nicht nach meinem Geiste, um Sünde auf Sünde zu häufen; (Jesaja 1.2) 2 die hingehen, um nach Ägypten hinabzuziehen, - aber meinen Mund haben sie nicht befragt - um sich zu flüchten unter den Schutz des Pharao und Zuflucht zu suchen unter dem Schatten Ägyptens! 3 Und der Schutz des Pharao wird euch zur Schmach werden, und die Zuflucht unter dem Schatten Ägyptens zur Schande. 4 Denn seine Fürsten waren in Zoan, und seine Gesandten langten in Hanes an. 5 Alle werden beschämt werden über ein Volk, das ihnen nichts nützt, das nicht zur Hilfe und nicht zum Nutzen, sondern zur Beschämung und auch zum Hohne wird. - 6 Ausspruch über den Behemoth des Südens: Durch ein Land der Bedrängnis und der Angst, aus welchem Löwin und Löwe, Ottern und fliegende, feurige Schlangen kommen, tragen sie auf den Rücken der Eselsfüllen ihren Reichtum und auf den Höckern der Kamele ihre Schätze zu einem Volke, das nichts nützt. 7 Denn umsonst und vergebens wird Ägypten helfen. Darum nenne ich dieses Ägypten: Großtuer, die still sitzen. (Psalm 87.4) (Psalm 89.11) 8 Geh nun hin, schreibe es vor ihnen auf eine Tafel und zeichne es in ein Buch ein; und es bleibe für die zukünftige Zeit, auf immer bis in Ewigkeit. 9 Denn es ist ein widerspenstiges Volk, betrügerische Kinder, Kinder, die das Gesetz Jehovas nicht hören wollen; 10 die zu den Sehern sprechen: Sehet nicht! und zu den Schauern: Schauet uns nicht das Richtige, saget uns Schmeicheleien, schauet uns Täuschungen! 11 weichet ab vom Wege, bieget ab vom Pfade; schaffet den Heiligen Israels vor unserem Angesicht hinweg! 12 Darum, so spricht der Heilige Israels: Weil ihr dieses Wort verwerfet und auf Bedrückung und Verdrehung vertrauet und euch darauf stützet, 13 darum wird euch diese Missetat wie ein sturzdrohender Riß sein, wie eine Ausbauchung an einer hochragenden Mauer, deren Einsturz in einem Augenblick, plötzlich kommt. 14 Und er wird sie zerbrechen, wie man einen Töpferkrug zerbricht, der ohne Schonung zertrümmert wird, und von welchem, wenn er zertrümmert ist, nicht ein Scherben gefunden wird, um damit Feuer vom Herd zu holen oder Wasser aus einer Zisterne zu schöpfen. 15 Denn so spricht der Herr, Jehova, der Heilige Israels: Durch Umkehr und durch Ruhe würdet ihr gerettet werden; in Stillsein und in Vertrauen würde eure Stärke sein. Aber ihr habt nicht gewollt; (2. Mose 14.14) (Psalm 37.7) (Psalm 62.2) 16 und ihr sprachet: "Nein, sondern auf Rossen wollen wir fliegen", darum werdet ihr fliehen; und: "Auf Rennern wollen wir reiten", darum werden eure Verfolger rennen. 17 Ein Tausend wird fliehen vor dem Dräuen eines einzigen; vor dem Dräuen von Fünfen werdet ihr fliehen, bis ihr übrigbleibet wie eine Stange auf des Berges Spitze und wie ein Panier auf dem Hügel. (3. Mose 26.36) 18 Und darum wird Jehova verziehen, euch gnädig zu sein; und darum wird er sich hinweg erheben, bis er sich euer erbarmt; denn Jehova ist ein Gott des Gerichts. Glückselig alle, die auf ihn harren! 19 Denn ein Volk wird in Zion wohnen, in Jerusalem. Du wirst nie mehr weinen; er wird dir gewißlich Gnade erweisen auf die Stimme deines Schreiens. Sobald er hört, wird er dir antworten. (Jesaja 65.24) 20 Und der Herr wird euch Brot der Drangsal und Wasser der Trübsal geben. Und deine Lehrer werden sich nicht mehr verbergen, sondern deine Augen werden deine Lehrer sehen; 21 und wenn ihr zur Rechten oder wenn ihr zur Linken abbieget, so werden deine Ohren ein Wort hinter dir her hören: Dies ist der Weg, wandelt darauf! (5. Mose 5.29) (5. Mose 28.14) 22 Und ihr werdet den Überzug deiner silbernen Schnitzbilder und die Bekleidung deiner goldenen Gußbilder verunreinigen; du wirst sie wegwerfen wie ein unflätiges Kleid: "Hinaus!" wirst du zu ihnen sagen. - (1. Mose 35.2) (1. Mose 35.4) (Jesaja 2.20) (Jesaja 27.9) 23 Und er wird Regen geben zu deiner Saat, womit du den Erdboden besäst, und Brot als Ertrag des Erdbodens, und es wird fett und nahrhaft sein. Deine Herden werden an jenem Tage weiden auf weiter Aue; 24 und die Ochsen und die Eselsfüllen, die das Ackerland bearbeiten, werden gesalzenes Futter fressen, welches man mit der Schaufel und mit der Gabel geworfelt hat. 25 Und auf jedem hohen Berge und auf jedem erhabenen Hügel werden Bäche, Wasserströme sein an dem Tage des großen Gemetzels, wenn Türme fallen. 26 Und das Licht des Mondes wird sein wie das Licht der Sonne, und das Licht der Sonne wird siebenfältig sein, wie das Licht von sieben Tagen, an dem Tage, da Jehova den Schaden seines Volkes verbinden und seiner Schläge Wunden heilen wird. (Jesaja 60.19) (Jesaja 61.1)

Drohendes Gericht über die Feinde, besonders über Assur

27 Siehe, der Name Jehovas kommt von fernher. Sein Zorn brennt, und der aufsteigende Rauch ist gewaltig; seine Lippen sind voll Grimmes, und seine Zunge ist wie ein verzehrendes Feuer, 28 und sein Odem wie ein überflutender Bach, der bis an den Hals reicht: um die Nationen zu schwingen mit einer Schwinge der Nichtigkeit, und einen irreführenden Zaum an die Kinnbacken der Völker zu legen. 29 Gesang werdet ihr haben wie in der Nacht, da das Fest geweiht wird, und Freude des Herzens gleich denen, die unter Flötenspiel hinziehen, um zu kommen auf den Berg Jehovas, zum Felsen Israels. 30 Und Jehova wird hören lassen die Majestät seiner Stimme, und sehen lassen das Herabfahren seines Armes mit Zornesschnauben und einer Flamme verzehrenden Feuers - Wolkenbruch und Regenguß und Hagelsteine. (Jesaja 29.6) 31 Denn vor der Stimme Jehovas wird Assur zerschmettert werden, wenn er mit dem Stocke schlägt. 32 Und es wird geschehen, jeder Streich der verhängten Rute, die Jehova auf ihn herabfahren läßt, ergeht unter Tamburin- und Lautenspiel; und mit geschwungenem Arme wird er gegen ihn kämpfen. 33 Denn vorlängst ist eine Greuelstätte zugerichtet; auch für den König ist sie bereitet. Tief, weit hat er sie gemacht, ihr Holzstoß hat Feuer und Holz in Menge; wie ein Schwefelstrom setzt der Hauch Jehovas ihn in Brand. (Offenbarung 19.20)