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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 1

Gottes Anklage gegen sein Volk und Klage des Propheten

1 Das Gesicht Jesajas, des Sohnes Amoz', welches er über Juda und Jerusalem geschaut hat in den Tagen Ussijas, Jothams, Ahas', Jehiskias, der Könige von Juda. 2 Höret, ihr Himmel, und horche auf, du Erde! Denn Jehova hat geredet: Ich habe Kinder großgezogen und auferzogen, und sie sind von mir abgefallen. (5. Mose 32.1) (5. Mose 32.5-6) 3 Ein Ochse kennt seinen Besitzer, und ein Esel die Krippe seines Herrn; Israel hat keine Erkenntnis, mein Volk hat kein Verständnis. 4 Wehe der sündigen Nation, dem Volke, belastet mit Ungerechtigkeit, dem Samen der Übeltäter, den verderbt handelnden Kindern! Sie haben Jehova verlassen, haben den Heiligen Israels verschmäht, sind rückwärts gewichen. - 5 Warum solltet ihr weiter geschlagen werden, da ihr nur den Abfall mehren würdet? Das ganze Haupt ist krank, und das ganze Herz ist siech. (Jeremia 2.20) (Hesekiel 21.18) 6 Von der Fußsohle bis zum Haupte ist nichts Gesundes an ihm: Wunden und Striemen und frische Schläge; sie sind nicht ausgedrückt und nicht verbunden, und nicht erweicht worden mit Öl. (5. Mose 28.25) 7 Euer Land ist eine Wüste, eure Städte sind mit Feuer verbrannt; eure Flur, - Fremde verzehren sie vor euren Augen; und eine Wüste ist es, gleich einer Umkehrung durch Fremde. 8 Und die Tochter Zion ist übriggeblieben wie eine Hütte im Weinberge, wie eine Nachthütte im Gurkenfelde, wie eine belagerte Stadt. 9 Wenn Jehova der Heerscharen uns nicht einen gar kleinen Überrest gelassen hätte, wie Sodom wären wir, Gomorra gleich geworden. (1. Mose 19.24-25) (5. Mose 29.21) (Römer 9.29)

Verurteilung des falschen Gottesdienstes und Aufruf zum echten Gottesdienst

10 Höret das Wort Jehovas, Vorsteher von Sodom; horchet auf das Gesetz unseres Gottes, Volk von Gomorra! (Jeremia 23.14) (Klagelieder 4.6) 11 Wozu soll mir die Menge eurer Schlachtopfer? spricht Jehova; ich bin satt der Brandopfer von Widdern und des Fettes der Mastkälber, und am Blute von Farren und Lämmern und jungen Böcken habe ich kein Gefallen. (Psalm 50.8) (Jeremia 6.20) (Sprüche 21.27) (Amos 5.22) 12 Wenn ihr kommet, um vor meinem Angesicht zu erscheinen, wer hat dieses von eurer Hand gefordert, meine Vorhöfe zu zertreten? 13 Bringet keine eitle Opfergabe mehr! Räucherwerk ist mir ein Greuel. Neumond und Sabbath, das Berufen von Versammlungen: Frevel und Festversammlung mag ich nicht. 14 Eure Neumonde und eure Festzeiten haßt meine Seele; sie sind mir zur Last geworden, ich bin des Tragens müde. 15 Und wenn ihr eure Hände ausbreitet, verhülle ich meine Augen vor euch; selbst wenn ihr des Betens viel machet, höre ich nicht: eure Hände sind voll Blutes. (Jesaja 59.1-3) (Sprüche 15.29) (Johannes 9.31) 16 Waschet euch, reiniget euch; schaffet die Schlechtigkeit eurer Handlungen mir aus den Augen, lasset ab vom Übeltun! (Joel 2.12-13) (Micha 6.6-8) 17 Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache! (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.23) (Jeremia 7.3-7)

Gottes Rechtshandel mit Juda, Klage über Zion - Zukünftige Umkehr durch Gericht

18 Kommt denn und laßt uns miteinander rechten, spricht Jehova. Wenn eure Sünden wie Scharlach sind, wie Schnee sollen sie weiß werden; wenn sie rot sind wie Karmesin, wie Wolle sollen sie werden. (Psalm 51.9) (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 19 Wenn ihr willig seid und höret, so sollt ihr das Gute des Landes essen. (3. Mose 25.18-19) 20 Wenn ihr euch aber weigert und widerspenstig seid, so sollt ihr vom Schwerte verzehrt werden. Denn der Mund Jehovas hat geredet. (3. Mose 26.25) 21 Wie ist zur Hure geworden die treue Stadt! Sie war voll Recht, Gerechtigkeit weilte darin, und jetzt Mörder! (Matthäus 23.37) 22 Dein Silber ist zu Schlacken geworden, dein edler Wein mit Wasser verdünnt. 23 Deine Fürsten sind Widerspenstige und Diebsgesellen, ein jeder von ihnen liebt Geschenke und jagt nach Belohnungen; der Waise schaffen sie nicht Recht, und der Witwe Sache kommt nicht vor sie. (Jesaja 1.17) 24 Darum spricht der Herr, Jehova der Heerscharen, der Mächtige Israels: Ha! ich werde mich letzen an meinen Widersachern und Rache nehmen an meinen Feinden. 25 Und ich werde meine Hand gegen dich wenden, und werde deine Schlacken ausschmelzen wie mit Laugensalz und hinwegschaffen all dein Blei. (Jesaja 1.22) (Maleachi 3.2-3) 26 Und ich werde deine Richter wiederherstellen wie zuerst, und deine Räte wie im Anfang. Danach wird man dich nennen: Stadt der Gerechtigkeit, treue Stadt. (Sacharja 8.3) 27 Zion wird erlöst werden durch Gericht, und seine Rückkehrenden durch Gerechtigkeit. (Jesaja 46.13) 28 Aber Zerschmetterung der Übertreter und der Sünder allzumal; und die Jehova verlassen, werden untergehen. 29 Denn sie werden beschämt werden wegen der Terebinthen, die ihr begehrt, und ihr werdet mit Scham bedeckt werden wegen der Gärten, an denen ihr Gefallen hattet. (Jesaja 65.3) 30 Denn ihr werdet sein wie eine Therebinthe, deren Laub verwelkt ist, und wie ein Garten, der kein Wasser hat. 31 Und der Starke wird zum Werge werden und sein Tun zum Funken; und sie werden beide miteinander verbrennen, und niemand wird löschen.