3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 1126 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 1440 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
1. Mose - Kapitel 34
Dina und Sichem - Betrug und Rache durch Jakobs Söhne
1 Und Dina, die Tochter Leas, die sie dem Jakob geboren hatte, ging aus, die Töchter des Landes zu sehen. 18 2 Und es sah sie Sichem, der Sohn Hemors, des Hewiters, des Fürsten des Landes, und er nahm sie und lag bei ihr und schwächte sie. 3 Und seine Seele hing an Dina, der Tochter Jakobs, und er liebte das Mädchen und redete zum Herzen des Mädchens. 4 Und Sichem sprach zu Hemor, seinem Vater, und sagte: Nimm mir dieses Mädchen zum Weibe. 5 Und Jakob hörte, daß er seine Tochter Dina entehrt hatte; seine Söhne aber waren mit seinem Vieh auf dem Felde, und Jakob schwieg, bis sie kamen. 6 Und Hemor, der Vater Sichems, kam heraus zu Jakob, um mit ihm zu reden. 7 Und die Söhne Jakobs kamen vom Felde, sobald sie es hörten; und die Männer kränkten sich und ergrimmten sehr, weil er eine Schandtat in Israel verübt hatte, bei der Tochter Jakobs zu liegen; und also sollte nicht geschehen. 19 8 Und Hemor redete mit ihnen und sprach: Sichem, mein Sohn - seine Seele hängt an eurer Tochter: gebet sie ihm doch zum Weibe, 9 und verschwägert euch mit uns: gebet uns eure Töchter und nehmet euch unsere Töchter; 10 und wohnet bei uns, und das Land soll vor euch sein: wohnet und verkehret darin, und machet euch darin ansässig. 11 Und Sichem sprach zu ihrem Vater und zu ihren Brüdern: Möge ich Gnade finden in euren Augen! und was ihr mir sagen werdet, will ich geben. 12 Leget mir sehr viel auf als Heiratsgabe und Geschenk, und ich will es geben, so wie ihr mir sagen werdet; und gebet mir das Mädchen zum Weibe. 20 13 Und die Söhne Jakobs antworteten Sichem und seinem Vater Hemor betrüglich und redeten, weil er ihre Schwester Dina entehrt hatte; 14 Und sie sprachen zu ihm: Wir können dies nicht tun, unsere Schwester einem unbeschnittenen Manne zu geben, denn das wäre eine Schande für uns. 15 Nur unter der Bedingung wollen wir euch zu Willen sein, wenn ihr werdet wie wir, indem alles Männliche bei euch beschnitten wird; 16 dann wollen wir euch unsere Töchter geben und eure Töchter uns nehmen, und wir wollen bei euch wohnen und ein Volk sein. 17 Wenn ihr aber nicht auf uns höret, euch beschneiden zu lassen, so nehmen wir unsere Tochter und ziehen weg. 18 Und ihre Worte waren gut in den Augen Hemors und Sichems, des Sohnes Hemors. 19 Und der Jüngling zögerte nicht dies zu tun, denn er hatte Gefallen an der Tochter Jakobs. Und er war geehrt vor allen im Hause seines Vaters. 20 Und Hemor und Sichem, sein Sohn, kamen in das Tor ihrer Stadt, und sie redeten zu den Männern ihrer Stadt und sprachen: 21 Diese Männer sind friedlich gegen uns, so mögen sie im Lande wohnen und darin verkehren; und das Land, siehe, weit nach beiden Seiten ist es vor ihnen. Wir wollen uns ihre Töchter zu Weibern nehmen und unsere Töchter ihnen geben. 22 Nur unter der Bedingung wollen die Männer uns zu Willen sein, bei uns zu wohnen, ein Volk zu sein, wenn bei uns alles Männliche beschnitten werde, so wie sie beschnitten sind. 23 Ihre Herden und ihr Besitz und all ihr Vieh, werden die nicht unser sein? Nur laßt uns ihnen zu Willen sein, und sie werden bei uns wohnen. 24 Und sie hörten auf Hemor und auf Sichem, seinen Sohn, alle die zum Tore seiner Stadt ausgingen; und alles Männliche wurde beschnitten, alle, die zum Tore seiner Stadt ausgingen. 25 Und es geschah am dritten Tage, als sie in Schmerzen waren, da nahmen die zwei Söhne Jakobs, Simeon und Levi, die Brüder Dinas, ein jeder sein Schwert und kamen kühn wider die Stadt und ermordeten alles Männliche; 21 26 auch Hemor und seinen Sohn Sichem ermordeten sie mit der Schärfe des Schwertes und nahmen Dina aus dem Hause Sichems und gingen davon. 27 Die Söhne Jakobs kamen über die Erschlagenen und plünderten die Stadt, weil sie ihre Schwester entehrt hatten. 28 Ihr Kleinvieh und ihre Rinder und ihre Esel, und was in der Stadt und was auf dem Felde war, nahmen sie; 29 und all ihr Vermögen und alle ihre Kinder und ihre Weiber führten sie gefangen hinweg und raubten sie, und alles, was in den Häusern war. 30 Da sprach Jakob zu Simeon und zu Levi: Ihr habt mich in Trübsal gebracht, indem ihr mich stinkend machet unter den Bewohnern des Landes, unter den Kanaanitern und unter den Perisitern. Ich aber bin ein zählbares Häuflein, und sie werden sich wider mich versammeln und mich schlagen, und ich werde vertilgt werden, ich und mein Haus. 22 31 Und sie sprachen: Sollte man unsere Schwester wie eine Hure behandeln?Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
18 1. Mose 30.21: Darnach gebar sie eine Tochter, die hieß sie Dina.
19 5. Mose 22.21: so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun.
20 2. Mose 22.15: Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
21 1. Mose 49.5-7: Die Brüder Simeon und Levi, ihre Schwerter sind mörderische Waffen.
22 2. Mose 5.21: und sprachen zu ihnen: Der HERR sehe auf euch und richte es, daß ihr unsern Geruch habt stinkend gemacht vor Pharao und seinen Knechten und habt ihnen das Schwert in die Hände gegeben, uns zu töten.