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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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Josua - Kapitel 21

1 Dann kamen die Sippenoberhäupter des Stammes Levi zum Priester Eleasar, zu Josua Ben-Nun und den Oberhäuptern der Stämme Israels. (Josua 14.1) 2 Das war in Schilo im Land Kanaan. Sie sagten: "Jahwe hat durch Mose befohlen, dass wir Städte bekommen sollen, in denen wir wohnen können und wo wir Weideland für unser Vieh haben." (4. Mose 35.2) 3 Da traten ihnen die Israeliten von ihrem Erbbesitz bestimmte Städte mit ihrem Weideland ab. 4 Als das Los für die Sippen der Kehatiter fiel, erhielten die Nachkommen Aarons unter den Leviten von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los 13 Städte. (1. Chronik 6.39) 5 Die übrigen Nachkommen Kehats erhielten von den Stämmen Efraïm, Dan und dem halben Stamm Manasse durch das Los zehn Städte. 6 Die Sippe Gerschon bekam 13 Städte von den Sippen der Stämme Issachar, Ascher, Naftali und Ost-Manasse in Baschan. 7 Die Sippe Merari erhielt von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon zwölf Städte. 8 Diese Städte mit ihrem Weideland teilten die Israeliten den Leviten zu, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte und es das Los nun bestimmte. 9 Die Stämme Juda und Simeon gaben folgende namentlich aufgezählte Städte 10 an die Nachkommen Aarons, die Leviten aus der Sippe Kehat, ab, denn diese bekamen das erste Los. 11 Sie erhielten die Stadt des Arba, des Stammvaters der Anakiter, das heutige Hebron, im Gebirge Juda samt seinen Weideplätzen. (Josua 20.7) 12 Das Ackerland der Stadt und die Dörfer der Umgebung hatten die Israeliten ja schon Kaleb Ben-Jefunne als Erbbesitz gegeben. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Gleichzeitig diente Hebron als Asylstadt für Totschläger. Die Kehatiter erhielten also folgende Städte mit ihren Weideplätzen: Hebron, Libna, 14 Jattir, Eschtemoa, 15 Holon, Debir, 16 Ajin, Jutta, Bet-Schemesch. Das waren neun Städte von diesen beiden Stämmen. (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 Dazu vom Stamm Benjamin: Gibeon, Geba, 18 Anatot, und Almon - vier Städte. (Jeremia 1.1) 19 Damit besaß das Priestergeschlecht Aarons 13 Städte mit Weideland. 20 Die übrigen Familien der Sippe Kehat aus dem Stamm Levi erhielten einige Städte aus dem Stamm Efraïm durch Los zugesprochen: 21 Sichem auf dem Gebirge Efraïm, das zugleich Asylstadt für Totschläger war, Geser, (Josua 20.7) 22 Kibzajim und Bet-Horon - vier Städte. 23 Vom Stamm Dan erhielten sie Elteke, Gibbeton, 24 Ajalon und Gat-Rimmon - vier Städte. 25 Und von West-Manasse erhielten sie zwei Städte: Taanach und Gat-Rimmon. 26 Das waren insgesamt zehn Städte mit Weideland für die restlichen Familien der Sippe Kehat. 27 Die Nachkommen Gerschons aus dem Stamm Levi erhielten zwei Städte mit Weideplätzen in Ost-Manasse: Golan, die Asylstadt für Totschläger in Baschan, und Beëschtera. (Josua 20.8) 28 Vom Stamm Issachar bekamen sie Kischjon, Daberat, 29 Jarmut und En-Gannim - vier Städte. 30 Vom Stamm Ascher: Mischal, Abdon, 31 Helkat und Rehob - vier Städte. 32 Vom Stamm Naftali: Kedesch in Galiläa, die Asylstadt für Totschläger, Hammot-Dor und Kartan - drei Städte. (Josua 20.7) 33 Das waren insgesamt 13 Städte mit Weideland für die Familien der Sippe Gerschon. 34 Die Nachkommen Meraris, zu denen alle übrigen Leviten gehörten, erhielten vom Stamm Sebulon Jokneam, Karta, 35 Dimna und Nahalal - vier Städte. 36 Vom Stamm Ruben: Bezer, Jahaz, (Josua 20.8) 37 Kedemot und Mefaat - vier Städte. 38 Vom Stamm Gad: Ramot in Gilead, die Asylstadt für Totschläger, Mahanajim, (Josua 20.8) 39 Heschbon und Jaser - vier Städte. 40 Das Los der Sippe Merari aus dem Stamm Levi umfasste insgesamt zwölf Städte mit Weideland. 41 Alle Leviten erhielten zusammen 48 Städte im Stammesgebiet Israels mit Weideland. 42 Jede dieser Städte war von Weideland umgeben. 43 So gab Jahwe den Israeliten das ganze Land, das er ihren Vorfahren unter Eid versprochen hatte. Sie nahmen es in Besitz und siedelten sich darin an. (1. Mose 12.7) 44 Außerdem verschaffte ihnen Jahwe an allen Grenzen Ruhe, wie er es ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hatte. Kein Feind konnte vor ihnen bestehen. Er gab sie alle in ihre Gewalt. 45 So hatte Jahwe alle seine Zusagen erfüllt, keines seiner Versprechen an Israel war ausgeblieben. Alles traf ein. (Josua 23.14)