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3. Mose - Kapitel 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR. 3 So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR. 4 Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf, (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt: 6 welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden. (3. Mose 11.24-25) 7 Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung. 8 Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR. (2. Mose 22.30) 9 Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen, (3. Mose 5.16)
15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben, 16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3. Mose 22.9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, 19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen. 20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN. 23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun. 25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

Weitere Opfergesetze

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm. (2. Mose 22.29) 28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR. (3. Mose 7.15) 31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt, (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

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2. Mose - Kapitel 30

1 "Du sollst auch einen Räucheraltar machen lassen, auf dem Weihrauch verbrannt wird. Er muss aus Akazienholz bestehen (2. Mose 37.25-28) 2 und viereckig, einen halben Meter lang, ebenso breit und einen Meter hoch sein. Seine Hörner müssen aus einem Stück mit ihm bestehen. 3 Lass ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte, seine Wände und seine Hörner und lass ringsum eine goldene Leiste anbringen. 4 Unter dieser Leiste müssen an beiden Seiten je zwei goldene Ringe angebracht sein, durch die die Tragstangen gesteckt werden können. 5 Die Stangen müssen aus Akazienholz sein und mit Gold überzogen werden. 6 Stell diesen Altar vor dem Vorhang auf, hinter dem sich die Bundeslade und ihre Deckplatte befinden, von der aus ich dir begegnen will. (2. Mose 25.22) 7 Aaron soll jeden Morgen, wenn er die Lampen zurichtet, wohlriechenden Weihrauch auf ihm verbrennen. (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 Auch wenn er am späten Nachmittag die Lampen aufsetzt, soll er Weihrauch aufsteigen lassen. Dieses Räucheropfer soll auch in künftigen Generationen regelmäßig vor Jahwe aufsteigen. 9 Ihr dürft keine fremden Duftstoffe auf diesem Altar verbrennen, auch kein Brand- oder Speisopfer. Auch kein Trankopfer darf über ihm ausgegossen werden. (3. Mose 10.1) 10 Einmal im Jahr soll Aaron mit dem Blut des Sündopfers der Versöhnung an seinen Hörnern die Sühne vollziehen. Das gilt auch für alle weiteren Generationen, denn der Altar ist höchst heilig für Jahwe." (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Wenn du die Gesamtzahl der Israeliten ermittelst, dann soll jeder Gemusterte Jahwe ein Lösegeld für sein Leben zahlen, damit bei der Musterung keine Seuche über das Volk kommt. 13 Jeder, der bei der Musterung erfasst wird, soll ein halbes Silberstück geben, wobei ein Silberstück nach dem Gewicht des Heiligtums zwölf Gramm wiegt. Es ist eine Abgabe für Jahwe. 14 Jeder männliche Israelit ab zwanzig Jahren, der durch die Musterung geht, soll sie für Jahwe geben. 15 Ein Reicher soll nicht mehr und ein Armer nicht weniger als ein halbes Silberstück geben, wenn ihr Jahwe diese Abgabe bringt, um Sühne für euer Leben zu erwirken. 16 Du sollst dieses Sühnegeld von den Israeliten für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung nehmen. So bringt es die Israeliten vor Jahwe in Erinnerung und wird euer Leben bewahren." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Lass ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz anfertigen. Stell es zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füll es mit Wasser. (2. Mose 38.8) 19 Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und Füße dort waschen. 20 Sie sollen sich waschen, wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gehen, damit sie nicht sterben. Auch wenn sie an den Altar herantreten, um ein Opfer für Jahwe dort in Rauch aufgehen zu lassen, 21 sollen sie Hände und Füße waschen, damit sie nicht sterben. Diese Anordnung gilt für Aaron und alle seine Nachkommen." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Nimm dir Balsamöle von bester Sorte: sechs Kilogramm selbst ausgeflossene Myrrhe, je drei Kilogramm wohlriechenden Zimt, Würzrohr 24 und Kassia, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht, dazu dreieinhalb Liter Olivenöl. 25 Lass daraus ein wohlriechendes Salböl für heilige Salbungen herstellen, wie Salbenmischer das machen. (2. Mose 37.29) 26 Damit sollst du das Zelt der Gottesbegegnung und die Bundeslade salben, 27 auch den Tisch mit seinen Gegenständen, den Leuchter mit allem, was dazu gehört, und den Räucheraltar, 28 den Brandopferaltar mit allen Gegenständen, die dazu gehören, und schließlich das Wasserbecken und sein Gestell. 29 Dadurch wird alles mir geweiht und höchst heilig sein. Jeder Unbefugte, der etwas davon berührt, ist dem Heiligtum verfallen. (2. Mose 30.10) 30 Auch Aaron und seine Söhne sollst du mit dem Öl salben, wenn du sie in den Priesterdienst einsetzt. (2. Mose 29.7) 31 Den Israeliten aber sollst du sagen: 'Das ist ein Öl, das nur für mich bestimmt ist und nur für die heilige Salbung gebraucht werden darf. 32 Es darf nicht auf die Haut gewöhnlicher Menschen kommen. Ihr dürft auch nichts herstellen, was diesem Öl in seiner Zusammensetzung gleicht. Es ist heilig und ihr sollt es auch so achten. 33 Wer eine solche Mischung herstellt oder etwas von dem Öl auf einen Unbefugten streicht, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden.'" 34 Jahwe sagte zu Mose: "Nimm dir Duftstoffe zu gleichen Teilen: Staktetropfen, Räucherklaue, wohlriechendes Galbanum und reines Weihrauchharz 35 und lass daraus eine Mischung für das Räucheropfer herstellen, wie es Salbenmischer machen. Füge auch etwas Salz hinzu und verwende nur reine Stoffe. (2. Mose 37.29) 36 Zerstoße jeweils einen Teil davon zu Pulver und leg es vor die Bundeslade im Zelt der Gottesbegegnung, also dorthin, wo ich dir begegnen werde. Es soll euch als etwas Höchstheiliges gelten. (2. Mose 30.6) 37 Ihr dürft nichts herstellen, was dieser Weihrauchmischung gleicht. Es soll euch als etwas Heiliges gelten, das Jahwe gehört. 38 Wer es nachmacht, um daran zu riechen, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden."