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3. Mose - Kapitel 18

Verbot geschlechtlicher Verirrungen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott. 3 Ihr sollt nicht tun nach den Werken des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Werken des Landes Kanaan, darein ich euch führen will; ihr sollt auch nach ihrer Weise nicht halten; (2. Mose 23.24) 4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun, und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott. 5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der HERR. (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Niemand soll sich zu seiner nächsten Blutsfreundin tun, ihre Blöße aufzudecken; denn ich bin der HERR.
7 Du sollst deines Vaters und deiner Mutter Blöße nicht aufdecken; es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken. 8 Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken. (5. Mose 27.22)
10 Du sollst die Blöße der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht aufdecken; denn es ist deine Blöße. 11 Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken. 12 Do sollst die Blöße der Schwester deines Vaters nicht aufdecken; denn es ist deines Vaters nächste Blutsfreundin. 13 Du sollst deiner Mutter Schwester Blöße nicht aufdecken; denn es ist deiner Mutter nächste Blutsfreundin. 14 Du sollst deines Vaters Bruders Blöße nicht aufdecken, daß du sein Weib nehmest; denn sie ist deine Base. 15 Du sollst deiner Schwiegertochter Blöße nicht aufdecken; denn es ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken. (1. Mose 38.16)
16 Du sollst deines Bruders Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Bruders Blöße. (Markus 6.18) 17 Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel. (5. Mose 27.23) 18 Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Blöße aufzudecken, ihr zuwider, solange sie noch lebt. 19 Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10)
20 Du sollst auch nicht bei deines Nächsten Weibe liegen, dadurch du dich an ihr verunreinigst. (2. Samuel 11.4) 21 Du sollst auch nicht eines deiner Kinder dahingeben, daß es dem Moloch verbrannt werde, daß du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR. (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31)
22 Du sollst nicht beim Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9)
23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel. (2. Mose 22.18) 24 Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem allem haben sich verunreinigt die Heiden, die ich vor euch her will ausstoßen,
25 und das Land ist dadurch verunreinigt. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie. 26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch; 27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt; 28 auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, gleich wie es die Heiden hat ausgespieen, die vor euch waren. 29 Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet werden von ihrem Volk. 30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den greulichen Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreinigt werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 28

Die Kleidung des Hohenpriesters

1 Und du sollst deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm zu dir nahen lassen aus den Kindern Israel, daß er mein Priester sei, nämlich Aaron und seine Söhne, Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und du sollst deinem Bruder Aaron heilige Kleider machen zur Ehre und zur Zierde. 3 Und sollst reden mit allen, die eines weisen Herzens sind, die ich mit dem Geist der Weisheit erfüllt habe, daß sie dem Aaron Kleider machen, ihn zu heiligen und mir zum Priester zu weihen. (2. Mose 31.3) 4 Das sind aber die Kleider, welche sie machen sollen: Ein Brustschildlein, ein Ephod, einen Rock und einen Leibrock von gewürfeltem Stoff, Kopfbund und Gürtel. Also sollen sie deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen heilige Kleider machen, daß er mein Priester sei. 5 Dazu sollen sie Gold nehmen und Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von weißer Baumwolle.

Das Ephod

6 Das Ephod sollen sie machen von Gold und aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, künstlich gezwirnt. 7 Zwei verbundene Schulterstücke soll es haben, an seinen beiden Enden verbunden. 8 Die künstliche Arbeit aber seines Gürtels, welcher darauf liegt, soll von der gleichen Arbeit sein, von Gold, aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und du sollst zwei Schohamsteine nehmen und die Namen der Kinder Israel darauf graben, 10 sechs Namen derselben auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den andern Stein, nach ihren Geschlechtern. 11 Steinschneiderarbeit soll es sein, von Siegelstechern; die Namen der Kinder Israel sollst du auf die beiden Steine stechen und sie mit Gold einfassen lassen. 12 Und sollst sie auf die Schulterstücke des Ephod heften, daß sie Steine des Gedächtnisses seien für die Kinder Israel; daß Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern trage vor dem HERRN, zum Gedächtnis. 13 Und du sollst goldene Einfassungen machen, 14 und zwei gewundene Ketten von reinem Gold, und sollst die zwei gewundenen Ketten an der Einfassung befestigen.

Das Brustschild

15 Das Brustschildlein für die Rechtspflege soll ein Kunstwerk sein wie das Ephod, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle. 16 Viereckig soll es sein und zweifach, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 17 Und du sollst es mit vier Reihen von Steinen besetzen. Die erste Reihe sei ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 18 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 19 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat, ein Amethyst; 20 die vierte Reihe ein Chrysolith, ein Schoham und ein Jaspis. In Gold sollen sie gefaßt sein bei ihrer Einsetzung. 21 Und diese Steine sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel lauten und von Steinschneidern gestochen sein, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme. 22 Und du sollst für das Brustschildlein gewundene Ketten machen von lauterem Golde, 23 und zwei goldene Ringe, also daß du dieselben beiden Ringe an zwei Ecken des Brustschildes heftest 24 und die beiden goldenen, gewundenen Ketten in die zwei Ringe tuest, die an den beiden Enden des Brustschildleins sind. 25 Aber die beiden andern Enden der zwei gewundenen Ketten sollst du in die beiden Einfassungen tun und sie einander gegenüber auf die Schulterstücke des Ephod heften. 26 Und du sollst zwei andere goldene Ringe machen und sie an die andern beiden Ecken des Brustschildleins heften, nämlich an seinen Saum, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt ist. 27 Und sollst noch zwei goldene Ringe machen und sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod heften, unterhalb, einander gegenüber, dort wo das Ephod zusammengeht, oben an dem Gürtel des Ephod. 28 Und man soll das Brustschildlein mit seinen Ringen mit einer Schnur von blauem Purpur an die Ringe des Ephod knüpfen, daß es an dem Gürtel des Ephod hart anliege und das Brustschildlein sich nicht von dem Ephod losmache. 29 Also soll Aaron die Namen der Kinder Israel in dem Brustschildlein für die Rechtspflege auf seinem Herzen tragen, wenn er in das Heilige geht, zum Gedächtnis vor dem HERRN, allezeit. 30 Und du sollst in das Brustschildlein für die Rechtspflege das Licht und Recht legen, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er hineingeht vor dem HERRN; und also soll Aaron die Rechtspflege der Kinder Israel allezeit auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8)

Das Obergewand zum Ephod

31 Du sollst auch den Rock zum Ephod ganz von blauem Purpur machen. 32 Und oben in der Mitte soll eine Öffnung sein, und ein Saum um die Öffnung her gewoben, wie der Saum eines Panzers, damit er nicht zerreiße. 33 Und unten, an seinem Saum, sollst du Granatäpfel machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, ringsum, und goldene Schellen zwischen dieselben, auch ringsum, 34 daß eine goldene Schelle sei, darnach ein Granatapfel, und wieder eine goldene Schelle, darnach ein Granatapfel, ringsum an dem Saum des Rocks. 35 Und Aaron soll ihn tragen, wenn er dient, daß man seinen Klang höre, wenn er hineingeht in das Heiligtum vor dem HERRN und wenn er hinausgeht, auf daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13)

Das goldene Stirnblatt

36 Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN! 37 und sollst dasselbe anheften mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es an dem Kopfbunde sei; vorn am Kopfbund soll es sein; 38 und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.

Die Kleidung der Priester

39 Den Leibrock sollst du weben von weißer Baumwolle und einen gestickten Gürtel machen. 40 Gleicherweise sollst du den Söhnen Aarons Leibröcke, Gürtel und Kopfbünde machen zur Ehre und zur Zierde. 41 Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, die Blöße zu bedecken, von den Lenden bis an die Hüften. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in die Stiftshütte gehen oder zum Altare treten, zum Dienst am Heiligtum, damit sie keine Schuld auf sich laden und nicht sterben müssen. Das sei eine ewige Ordnung für ihn und seinen Samen nach ihm!