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3. Mose - Kapitel 18

Verbot geschlechtlicher Verirrungen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott. 3 Ihr sollt nicht tun nach den Werken des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Werken des Landes Kanaan, darein ich euch führen will; ihr sollt auch nach ihrer Weise nicht halten; (2. Mose 23.24) 4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun, und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott. 5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der HERR. (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Niemand soll sich zu seiner nächsten Blutsfreundin tun, ihre Blöße aufzudecken; denn ich bin der HERR.
7 Du sollst deines Vaters und deiner Mutter Blöße nicht aufdecken; es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken. 8 Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken. (5. Mose 27.22)
10 Du sollst die Blöße der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht aufdecken; denn es ist deine Blöße. 11 Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken. 12 Do sollst die Blöße der Schwester deines Vaters nicht aufdecken; denn es ist deines Vaters nächste Blutsfreundin. 13 Du sollst deiner Mutter Schwester Blöße nicht aufdecken; denn es ist deiner Mutter nächste Blutsfreundin. 14 Du sollst deines Vaters Bruders Blöße nicht aufdecken, daß du sein Weib nehmest; denn sie ist deine Base. 15 Du sollst deiner Schwiegertochter Blöße nicht aufdecken; denn es ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken. (1. Mose 38.16)
16 Du sollst deines Bruders Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Bruders Blöße. (Markus 6.18) 17 Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel. (5. Mose 27.23) 18 Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Blöße aufzudecken, ihr zuwider, solange sie noch lebt. 19 Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10)
20 Du sollst auch nicht bei deines Nächsten Weibe liegen, dadurch du dich an ihr verunreinigst. (2. Samuel 11.4) 21 Du sollst auch nicht eines deiner Kinder dahingeben, daß es dem Moloch verbrannt werde, daß du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR. (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31)
22 Du sollst nicht beim Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9)
23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel. (2. Mose 22.18) 24 Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem allem haben sich verunreinigt die Heiden, die ich vor euch her will ausstoßen,
25 und das Land ist dadurch verunreinigt. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie. 26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch; 27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt; 28 auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, gleich wie es die Heiden hat ausgespieen, die vor euch waren. 29 Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet werden von ihrem Volk. 30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den greulichen Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreinigt werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 27

Der Brandopferaltar

1 Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch. 2 Du sollst Hörner an seine vier Ecken machen; seine Hörner sollen aus ihm hervorgehen, und du sollst ihn mit Erz überziehen. 3 Mache Aschentöpfe, Schaufeln, Sprengbecken, Gabeln und Kohlenpfannen. Alle seine Geschirre sollst du von Erz machen. 4 Du sollst ihm auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz, und sollst an das Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken machen. 5 Und sollst dasselbe unter die Einfassung des Altars setzen, unterhalb. Und das Gitter soll reichen bis zur halben Höhe des Altars. 6 Und sollst Stangen machen für den Altar, von Akazienholz, mit Erz überzogen. 7 Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann. 8 Von Tafeln sollst du ihn machen, inwendig hohl; wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, so soll man ihn machen. (2. Mose 26.30)

Der Vorhof und der Eingang

9 Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite. 10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber. 11 Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber. 12 Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein. 13 Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; 14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen; 15 desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen. 16 Aber in dem Tor des Vorhofs soll ein Vorhang sein, zwanzig Ellen breit, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen. 17 Alle Säulen um den Vorhof her sollen silberne Querstangen und silberne Haken und eherne Füße haben. 18 Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; die Umhänge von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein. 19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Dienst und alle ihre Nägel und alle Nägel des Vorhofs sollen ehern sein.

Das Öl für den Leuchter

20 Gebiete auch den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen lauteres, gestoßenes Olivenöl für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten. (3. Mose 24.2) 21 In der Stiftshütte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist ein ewiger Gebrauch, der von den Kindern Israel jederzeit zu beobachten ist.