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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. 1 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. 2 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. 3 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 4 
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. 5 
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. 6 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

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Josua - Kapitel 19

1 Das zweite Los fiel auf den Stamm Simeon mit seinen Sippen. Sein Erbbesitz befand sich mitten im Stammesgebiet von Juda. 2 Ihm gehörten die Städte Beerscheba oder Scheba, Molada 3 Hazar-Schual, Baala, Ezem, 4 Eltolad, Betul, Horma, 5 Ziklag, Bet-Markabot, Hazar-Susa, 6 Bet-Lebaot und Scharuhen. Das waren 13 Städte mit ihren Dörfern. 7 Dazu kamen noch weitere vier Städte mit ihren Dörfern: Ajin, Rimmon, Eter und Aschan 8 und die Dörfer, die in dem ganzen Gebiet um diese Städte herum bis nach Baalat-Beer und Ramat-Negev liegen. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Simeon. 9 Sein Anteil wurde also vom Land des Stammes Juda genommen, weil Judas Anteil zu groß für ihn allein war. Deswegen lag das Gebiet Simeons mitten in Juda. 10 Das dritte Los fiel auf den Stamm Sebulon mit seinen Sippen. Sein Gebiet reichte bis nach Sarid. 11 Von dort aus stieg die Grenze westwärts nach Marala, stieß an Dabbeschet und folgte dem Bach, der vor Jokneam fließt. 12 Nach Osten zu lief die Grenze von Sarid am Gebiet von Kislot-Tabor vorbei nach Daberat und hinauf nach Jafia. 13 Von dort aus führte sie nach Osten über Gat-Hefer, Et-Kazin und Rimmon bis nach Nea. 14 Von dort verlief die Nordgrenze über Hannaton zum Tal von Jiftach-El. 15 Außerdem gehören noch die Städte Kattat, Nahalal, Schimron, Jidala und Bethlehem dazu. Das waren insgesamt zwölf Städte mit ihren Dörfern. 7 16 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Sebulon. 17 Das vierte Los fiel auf den Stamm Issachar mit seinen Sippen. 18 Sein Gebiet umfasste folgende Städte: Jesreel, Kesulot, Schunem, 8 19 Hafarajim, Schion, Anaharat, 20 Daberat, Kischjon, Ebez, 21 Remet, En-Gannim, En-Hadda und Bet-Pazzez. 22 Die Grenze führte über Tabor, Schahazajim, Bet-Schemesch und endete am Jordan. Das waren 16 Städte mit ihren Dörfern. 23 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Issachar. 24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm Ascher mit seinen Sippen. 25 Sein Gebiet umfasste die Städte Helkat, Hali, Beten, Achschaf, 26 Alammelech, Amat und Mischal. Seine Grenze führte um das Karmelgebirge bis zum Fluss Libnat. 27 Dort wandte sie sich ostwärts nach Bet-Dagon, erreichte das Gebiet Sebulons und folgte dessen Grenze bis zum Tal Jiftach-El im Norden. Sie lief links weiter nach Kabul, 28 Abdon, Rehob, Hammon und Kana bis zum Gebiet der großen Stadt Sidon. 29 Dort bog die Grenze nach Rama ab und erreichte die befestigte Stadt Tyrus. Hier machte sie einen Bogen in Richtung Hosa und endete am Meer. Auch die Städte Mahaleb, Achsib, 9, 10 30 Umma, Afek und Rehob gehörten dazu. Das waren 22 Städte mit ihren Dörfern. 31 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Ascher. 32 Das sechste Los fiel auf den Stamm Naftali mit seinen Sippen. 33 Seine Grenze ging von Helef aus ostwärts nach der Terebinthe bei Zaanajim über den Adami-Pass und Jabneel bis Lakkum und endete am Jordan. 34 In westlicher Richtung führte die Grenze über Asnot-Tabor nach Hukkok. Im Süden grenzte das Gebiet Naftalis an Sebulon, im Westen an Ascher und am Jordan an das Land, das von Juda erobert worden war. 35 Die befestigten Städte in diesem Gebiet waren Ziddim, Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, 36 Adama, Rama, Hazor, 37 Kedesch, Edreï, En-Hazor, 38 Jiron, Migdal-El, Horem, Bet-Anat und Bet-Schemesch. Das waren 19 Städte mit ihren Dörfern. 11 39 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Naftali. 40 Das siebte Los fiel auf den Stamm Dan mit seinen Sippen. 41 Zu seinem Gebiet gehörten die Städte Zora, Eschtaol, Ir-Schemesch, 42 Schaalbim, Ajalon, Jitla, 12 43 Elon, Timna, Ekron, 44 Elteke, Gibbeton, Baalat, 45 Jehud, Bene-Berak, Gat-Rimmon, 46 Me-Jarkon mit dem Gebiet gegenüber von Jafo. 13 47 Aber dieses Gebiet ging ihnen verloren. So zogen die Daniten nach Norden gegen Leschem. Sie eroberten die Stadt, erschlugen deren Bewohner mit dem Schwert und nahmen sie in Besitz. Dann benannten sie Leschem in Dan um - nach dem Namen ihres Stammvaters. 14, 15 48 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Dan. 49 Als das ganze Land verteilt war, gaben die Israeliten auch Josua Ben-Nun einen Erbbesitz in ihrer Mitte. 50 Auf Anweisung Jahwes gaben sie ihm die Stadt, die er wollte. Es war Timnat-Serach im Gebirge Efraïm. Er baute die Stadt aus und ließ sich dort nieder. 16 51 Das sind die erblichen Anteile, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun zusammen mit den Stammesoberhäuptern den Israeliten durch Losentscheid zuwiesen. Das geschah in der Gegenwart Jahwes in Schilo vor dem Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. So wurde die Verteilung des Landes abgeschlossen. 17, 18 

Querverweise

1 4. Mose 5.2: Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind.

2 3. Mose 11.33: Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.

3 3. Mose 5.7: Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

4 3. Mose 22.4: Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf,

5 3. Mose 18.19: Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken.

6 3. Mose 15.14: Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.

7 Richter 1.30: Sebulon vertrieb auch nicht die Einwohner von Kitron und Nahalol; sondern die Kanaaniter wohnten unter ihnen und waren zinsbar.

8 2. Könige 4.8: Und es begab sich zu der Zeit, daß Elisa ging gen Sunem. Daselbst war eine reiche Frau; die hielt ihn, daß er bei ihr aß. Und so oft er daselbst durchzog, kehrte er zu ihr ein und aß bei ihr.

9 Josua 15.44: Kegila, Achsib, Maresa. Das sind neun Städte und ihre Dörfer.

10 Richter 1.31: Asser vertrieb die Einwohner zu Akko nicht noch die Einwohner zu Sidon, zu Ahelab, zu Achsib, zu Helba, zu Aphik und zu Rehob;

11 Richter 1.33: Naphthali vertrieb die Einwohner nicht zu Beth-Semes noch zu Beth-Anath, sondern wohnte unter den Kanaanitern, die im Lande wohnten. Aber die zu Beth-Semes und zu Beth-Anath wurden zinsbar.

12 Richter 1.35: Und die Amoriter blieben wohnen auf dem Gebirge Heres, zu Ajalon und Saalbim. Doch ward ihnen die Hand des Hauses Joseph zu schwer, und wurden zinsbar.

13 Jona 1.3: Aber Jona machte sich auf und floh vor dem HERRN und wollte gen Tharsis und kam hinab gen Japho. Und da er ein Schiff fand, das gen Tharsis wollte fahren, gab er Fährgeld und trat hinein, daß er mit ihnen gen Tharsis führe vor dem HERRN.

14 Richter 18.27: Sie aber nahmen, was Micha gemacht hatte, und den Priester, den er hatte, und kamen an Lais, an ein stilles, sicheres Volk, und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und verbrannten die Stadt mit Feuer.

15 Richter 18.29: und nannten sie Dan nach dem Namen ihres Vaters Dan, der Israel geboren war. (Und die Stadt hieß vorzeiten Lais.)

16 Josua 24.30: Und man begrub ihn in der Grenze seines Erbteils zu Thimnath-Serah, das auf dem Gebirge Ephraim liegt mitternachtwärts vom Berge Gaas.

17 Josua 14.1: Dies ist es aber, was die Kinder Israel eingenommen haben im Lande Kanaan, das unter sie ausgeteilt haben der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter unter den Stämmen der Kinder Israel.

18 Josua 18.1: Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen.