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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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2. Mose - Kapitel 29

1 "Tu folgendes, um sie in den Priesterdienst einzusetzen: Wähle einen jungen Stier und zwei Schafböcke aus, fehlerfreie Tiere, (3. Mose 8.1) 2 dazu ungesäuertes Lochbrot und ungesäuertes mit Öl zubereitetes Kuchenbrot und mit Öl bestrichene Fladen aus feinem Weizenmehl. 3 Die legst du in einen Korb und bringst sie im Korb herbei, dazu den jungen Stier und die beiden Schafböcke. 4 Führe Aaron und seine Söhne dann an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und wasche sie dort mit Wasser. 5 Dann lege Aaron die Priesterkleider an: das Priesterhemd und das Obergewand mit dem Efod und der Brusttasche. Binde ihm den Gürtel um, der am Efod befestigt ist. 6 Setze ihm den Kopfbund auf und befestige das heilige Stirnblatt daran. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Dann gieß ihm das Salböl über den Kopf und weihe ihn. (2. Mose 30.25) 8 Lass auch seine Söhne herantreten und bekleide sie mit dem Priesterhemd. 9 Dann legst du ihnen den Gürtel an und bindest ihnen die Kopfbunde um. So setzt du Aaron und seine Söhne zum Priesterdienst ein, der ihnen nun für immer übertragen ist. (2. Mose 28.41) 10 Lass dann den jungen Stier vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen. Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände fest auf den Kopf des Stiers legen. 11 Dann schlachte den Stier vor Jahwe am Eingang des Zeltes. 12 Nimm etwas von dem Blut und streiche es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Das restliche Blut schütte unten an den Altar. 13 Alles Fett an den Eingeweiden, den Fettlappen über der Leber, die beiden Nieren mit ihrem Fett lass auf dem Altar in Rauch aufsteigen. (2. Mose 29.22) 14 Das Fleisch des jungen Stiers, seine Haut und seine Eingeweide samt Inhalt sollst du außerhalb vom Lager verbrennen. Es ist ein Sündopfer für Jahwe. (3. Mose 4.11-12) 15 Aaron und seine Söhne sollen nun ihre Hände fest auf den Kopf des einen Schafbocks legen. 16 Dann schlachte das Tier und sprenge sein Blut ringsum an den Altar. 17 Zerlege es und leg die Stücke und den Kopf auf den Altar. Die Eingeweide und Unterschenkel wäschst du vorher ab. 18 Lass dann den ganzen Schafbock in Rauch aufgehen, es ist ein Brandopfer für Jahwe, ein Feueropfer für ihn, ein Geruch, der ihm angenehm ist. 19 Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände dann ebenso auf den Kopf des zweiten Schafbocks legen. 20 Anschließend musst du das Tier schlachten. Nimm etwas von seinem Blut und tupfe es auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe Aarons und seiner Söhne. Das übrige Blut sprengst du ringsum an den Altar. 21 Nimm dann etwas von diesem Blut am Altar und von dem Salböl und sprenge es auf Aaron und seine Kleider und auch auf seine Söhne und ihre Kleider, damit sie samt ihren Kleidern zum Dienst geweiht sind. 22 Dieser zweite Schafbock ist das Einsetzungsopfer. Nimm sein Fett, den Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, den Fettlappen an der Leber, die beiden Nieren mit ihrem Fett sowie die rechte Hinterkeule, (3. Mose 3.3-4) 23 dazu ein Rundbrot, einen Ölkuchen und einen mit Öl bestrichenen Fladen aus dem Korb der ungesäuerten Brote, der vor Jahwe steht, 24 und leg das alles Aaron und seinen Söhnen in die Hände. Sie sollen es Jahwe hin- und herschwingend darbieten. 25 Dann nimmst du es ihnen wieder aus den Händen und lässt es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen, ein Geruch, der Jahwe angenehm ist. Es ist ein Feueropfer für Jahwe. 26 Nimm dann die Brust von dem Einsetzungsopfer für Aaron und biete sie Jahwe schwingend dar. Das soll dein Anteil sein. 27 Dann sondere von dem Einsetzungsopfer für Aaron und seine Söhne das Bruststück des Schwingopfers und die Hinterkeule des Hebopfers ab, welche geschwungen und dann emporgehoben worden sind. (4. Mose 18.18) 28 Sie gehören Aaron und seinen Söhnen als dauerndes Anrecht gegenüber den Israeliten, denn es ist ein Hebopfer. Auch bei den Freudenopfern der Israeliten sind diese Stücke ein Hebopfer für Jahwe. 29 Die heiligen Gewänder Aarons gehen nach ihm auf seine Nachfolger über. In ihnen sollen sie gesalbt und geweiht werden. (2. Mose 29.9) 30 Derjenige von seinen Nachkommen, dem es zufällt, als sein Nachfolger ins Zelt der Gottesbegegnung zu gehen und im Heiligtum Dienst zu tun, soll die Kleider bei seiner Einsetzung sieben Tage lang tragen. 31 Das Fleisch des Einsetzungsopfers sollst du im Bereich des Heiligtums kochen. 32 Dann sollen Aaron und seine Söhne das Fleisch und das Brot im Korb am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung essen. 33 Sie sollen die Stücke essen, mit denen die Sühne vollzogen wurde, um sie zum Dienst zu weihen. Niemand sonst darf davon essen, es ist heilig. 34 Was vom Fleisch des Einsetzungsopfers und vom Brot am nächsten Morgen noch übrig ist, muss verbrannt werden. Man darf es nicht essen, es ist heilig. 35 An sieben Tagen nacheinander sollst du das ganze Einsetzungsopfer wiederholen. 36 Täglich sollst du einen jungen Stier als Sündopfer schlachten und den Altar entsündigen. Du sollst die Sühne an ihm vollziehen und ihn durch Salbung heiligen. 37 An sieben Tagen sollst du das wiederholen. Dann wird der Altar höchst heilig sein: Alles, was ihn berührt, ist dem Heiligtum verfallen." 38 "Jeden Tag sollst du zwei einjährige Lämmer als Brandopfer darbringen lassen, 39 das eine am Morgen, das zweite am späten Nachmittag. (Psalm 141.2) 40 Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist, und als Trankopfer je einen knappen Liter Wein. 41 Das ist ein Feueropfer für Jahwe, ein Geruch, der ihm angenehm ist. 42 Ihr sollt das als regelmäßiges Brandopfer vor Jahwe darbringen, und zwar am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung, also dort, wo ich euch begegnen werde, um mit dir zu reden. 43 Dort werde ich den Israeliten begegnen, und das Zelt wird durch meine Herrlichkeit geheiligt sein. (2. Mose 20.24) 44 Ich werde das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar heiligen. Auch Aaron und seine Söhne mache ich heilig, damit sie mir als Priester dienen können. 45 Und ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und ihr Gott sein. 46 Und sie werden erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten herausgeführt hat, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich, Jahwe, ihr Gott."