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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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2. Mose - Kapitel 39

Anfertigung der priesterlichen Kleider

1 Und aus den Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe machten sie die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum und verfertigten die heiligen Kleider für Aaron, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4)

Das Ephod

2 Und er machte das Ephod von Gold und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 3 Das Gold aber schlugen sie dünn zu Blechen und schnitten es zu Fäden, daß man es künstlich wirken konnte in die Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 4 Sie machten auch Schulterstücke daran, um das Brustkleid an beiden Enden zu verbinden. 5 Das künstliche Werk seines Gurts aber, womit man es gürtete, hing mit ihm zusammen und war von derselben Arbeit, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, wie der HERR Mose geboten hatte. 6 Und sie machten Schohamsteine, in Gold gefaßt, wie Siegel gestochen auf die Namen der Kinder Israel; 7 die hefteten sie auf die Schulterstücke des Brustkleides, daß sie Steine des Gedächtnisses wären für die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Brustschild

8 Sie machten auch das Brustschildlein, ein Kunstwerk, wie das Brustkleid von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und machten dasselbe viereckig und doppelt gelegt, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 10 Und füllten es mit vier Reihen von Steinen: Die erste Reihe war ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 11 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 12 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat und ein Amethyst; 13 die vierte Reihe ein Chrysolit, ein Schoham und ein Jaspis, bei ihrer Einsetzung in Gold gefaßt. 14 Und die Steine lauteten nach den Namen der Kinder Israel; auf ihre zwölf Namen waren sie wie Siegel gestochen, ein jeder auf einen Namen der zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschildlein gewundene Ketten von geflochtener Arbeit von reinem Gold, 16 auch zwei goldene Einfassungen und zwei goldene Ringe, und setzten die beiden Ringe an die beiden Ecken des Brustschildleins. 17 Und die beiden gewundenen goldenen Ketten taten sie in die beiden Ringe an den Ecken des Brustschildleins. 18 Die beiden andern Enden aber der gewundenen Ketten taten sie an die beiden Einfassungen und setzten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, einander gegenüber. 19 Und sie machten zwei andere goldene Ringe und setzten sie an die beiden andern Ecken des Brustschildleins, nämlich an seinem Rande, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt war. 20 Noch zwei andere goldene Ringe machten sie, die taten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, unterhalb, einander gegenüber, wo das Ephod zusammengeheftet wird, oberhalb des Gürtels des Ephod. 21 Und sie banden das Brustschildlein mit seinen Ringen an die Ringe des Ephod mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es auf dem Ephod hart anlag und sich nicht von dem Ephod losmachte; wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Obergewand zum Ephod

22 Desgleichen machte er den Rock des Ephod, ganz von blauem Purpur gewoben; (2. Mose 28.31-35) 23 und seine Öffnung oben mitten darin, und einen Saum um die Öffnung, wie den Saum eines Panzers, daß sie nicht zerreiße. 24 Und sie machten an seinem untern Saum Granatäpfel, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe gezwirnt. 25 Und machten Schellen von reinem Gold; die taten sie zwischen die Granatäpfel ringsum an den Saum des Rockes, 26 je einen Granatapfel und eine Schelle, ringsum, um darin zu dienen, wie der HERR Mose geboten hatte.

Die Kleidung der Priester. Das goldene Stirnblatt

27 Und sie machten auch die Leibröcke, von weißer Baumwolle gezwirnt, für Aaron und seine Söhne, (2. Mose 28.39-42) 28 und den Kopfbund von weißer Baumwolle und die hohen Mützen von weißer Baumwolle und die Unterkleider von gezwirnter weißer Baumwolle; 29 und den Gürtel von gezwirnter weißer Baumwolle und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, Arbeit des Buntwirkers, wie der HERR Mose geboten hatte. 30 Sie machten auch das Stirnblatt, das heilige Diadem, von reinem Gold und schrieben darauf in gestochener Siegelschrift: Heilig dem HERRN! (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Und banden eine Schnur von blauem Purpur daran, um es oben am Hut zu befestigen, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Die Übergabe der gefertigten Gegenstände

32 Also ward das ganze Werk der Wohnung, der Stiftshütte, vollendet. Und die Kinder Israel machten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; so machten sie es. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose, die Hütte und alle ihre Geräte, ihre Haften, Bretter, Riegel, Säulen, Füße; 34 die Decke von rötlichen Widderfellen, die Decke von Seehundsfellen und den Vorhang der Decke; 35 die Lade des Zeugnisses mit ihren Stangen, den Sühndeckel; 36 den Tisch und alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den Leuchter von reinem Golde, seine Lampen, die geordneten Lampen und alle seine Geräte und das Öl des Leuchters; 38 den goldenen Altar, das Salböl, das gute Räucherwerk und den Vorhang zu der Tür der Hütte; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allen seinen Geräten, das Becken samt seinem Fuß; 40 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, den Vorhang im Tor des Vorhofs mit seinen Seilen und Nägeln und allen Geräten zum Dienst der Wohnung, der Stiftshütte; 41 die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, um das Priesteramt zu verwalten; 42 ganz, wie der HERR Mose geboten hatte, so hatten die Kinder Israel das Werk vollbracht. 43 Und Mose sah die ganze Arbeit an, und siehe, sie hatten dieselbe gemacht, wie der HERR geboten hatte; so hatten sie es gemacht. Und Mose segnete sie.