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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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3. Mose - Kapitel 16

1 Nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, die starben, als sie in die Nähe Jahwes kamen, redete Jahwe zu Mose. (3. Mose 10.1-2) 2 Er sagte zu ihm: "Sprich mit deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit ins Heiligtum hinter den Vorhang geht, vor die Deckplatte auf der Lade. Sonst muss er sterben. Denn ich zeige mich in der Wolke über der Deckplatte. (2. Mose 26.33-34) 3 Er darf nur ins Heiligtum hineingehen, wenn er vorher einen jungen Stier als Sündopfer und einen Schafbock als Brandopfer dargebracht hat. (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 Er soll ein Priesterhemd aus Leinen anhaben und leinene Kniehosen tragen, die seine Scham bedecken. Auch Gürtel und Kopfbund müssen aus Leinen bestehen. Es sind heilige Gewänder. Bevor er sie anzieht, muss er sich mit Wasser übergießen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Von der Gemeinschaft der Israeliten lasse er sich zwei Ziegenböcke für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer geben. 6 Für sich selbst soll er den Stier des Sündopfers bereithalten, mit dem er Sühne für sich und seine Familie erwirkt. (Hebräer 7.27) 7 Die beiden Ziegenböcke bringe er vor Jahwe an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 8 Dann soll er das Los entscheiden lassen, welcher Bock für Jahwe und welcher für Asasel bestimmt ist. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Den Ziegenbock, auf den das Los für Jahwe gefallen ist, soll Aaron als Sündopfer schlachten. 10 Der Ziegenbock, auf den das Los für Asasel gefallen ist, soll lebend vor Jahwe gestellt werden, damit man über ihm die Sühnehandlung vollziehe und ihn dann für Asasel in die Wüste treibe. 11 Aaron soll nun den jungen Stier darbringen, der als Sündopfer für ihn bestimmt ist. Er soll ihn schlachten und Sühne für sich und seine Familie erwirken. 12 Dann nehme er von dem Altar, der vor Jahwe steht, eine Räucherpfanne voll glühender Kohlen, dazu zwei Handvoll von der zerstoßenen wohlriechenden Weihrauchmischung und bringe es in den Raum innerhalb des Vorhangs. 13 Dort, vor Jahwe, streue er den Weihrauch über die Glut, damit der aufsteigende Rauch die Deckplatte über der Lade mit dem Bundesgesetz verhüllt und er nicht sterben muss. 14 Dann nehme er etwas von dem Blut des jungen Stiers und sprenge es mit dem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte in Richtung Osten und siebenmal vor ihr auf den Boden. 15 Danach schlachte er den Ziegenbock für das Sündopfer, das für das Volk bestimmt ist, und bringe dessen Blut hinter den Vorhang. Davon sprenge er etwas auf die Deckplatte und vor sie hin, wie er es mit dem Blut des Stiers getan hat. (Römer 3.25) 16 Auf diese Weise erwirke er Sühne für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Israeliten und ihrer Vergehen, mit denen sie sich versündigt haben. Ebenso soll er mit dem Zelt der Gottesbegegnung verfahren, das bei ihnen steht, mitten in ihren Unreinheiten. (3. Mose 17.11) 17 Kein Mensch darf im Zelt der Gottesbegegnung sein, wenn Aaron hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, bis er wieder herauskommt. Auf diese Weise soll er Sühne erwirken für sich, seine Familie und die ganze Versammlung Israels. 18 Dann soll er zu dem Altar hinausgehen, der vor Jahwe steht, und für ihn die Sühnehandlung vollziehen. Er nehme etwas von dem Blut des Stiers und dem des Ziegenbocks und bestreiche damit die Hörner des Altars. (2. Mose 30.10) 19 Dann sprenge er mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut an den Altar. So soll er ihn von den Unreinheiten der Israeliten reinigen und ihn heiligen. 20 Wenn Aaron die Sühnehandlung für das Heiligtum, das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar vollzogen hat, soll er den lebenden Ziegenbock herbeibringen. 21 Er stütze beide Hände auf den Kopf dieses Ziegenbocks und bekenne über ihm alle Schuld der Israeliten und all ihre Vergehen, mit denen sie sich schuldig gemacht haben. Er soll sie auf den Kopf des Bocks legen und ihn dann durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste schaffen lassen, 22 damit der Ziegenbock all ihre Schuld mit sich in die Öde trägt. Dann schicke er den Bock in die Wüste. 23 Anschließend soll Aaron in das Zelt der Gottesbegegnung gehen und die Kleidungsstücke aus Leinen ausziehen, die er angezogen hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und soll sie dort niederlegen. 24 Dann soll er sich an heiliger Stätte mit Wasser übergießen und seine eigenen Kleider anziehen. Er soll anschließend herauskommen und das Brandopfer für sich und das Volk darbringen, um so für sich und das Volk Sühne zu erwirken. 25 Auch die Fettstücke des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 26 Der Mann, der den Ziegenbock zu Asasel hinausgetrieben hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 27 Die Reste von dem jungen Stier und dem Ziegenbock für das Sündopfer, deren Blut ins Heiligtum gebracht wurde, um Sühne zu erwirken, bringe man vor das Lager. Dort soll man ihre Häute, ihr Fleisch und ihre Eingeweide verbrennen. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Der, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich selbst mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 29 Diese Bestimmungen gelten für alle Zukunft. Am 10. Oktober sollt ihr euch selbst demütigen und dürft an diesem Tag keine Arbeit verrichten. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben. 30 Denn an diesem Tag erwirkt man Sühne für euch, um euch zu reinigen. Vor Jahwe sollt ihr von all euren Sünden rein werden. (Hebräer 10.3) 31 Ein Sabbat, ein Feiertag ist es für euch, an dem ihr euch selbst demütigen sollt. Das ist eine ewige Ordnung. 32 Die Sühnehandlung soll der Priester vollziehen, den man anstelle seines Vaters gesalbt und eingesetzt hat. Er soll dabei die Kleider aus Leinen anziehen, die dafür bestimmt sind, 33 und für das gesamte Heiligtum Sühne erwirken, für das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar, für die Priester und die ganze Volksversammlung. 34 Das soll eine ewige Ordnung für euch sein, einmal im Jahr Sühne für alle Sünden der Israeliten zu erwirken." Aaron führte alles so aus, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.