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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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2. Könige - Kapitel 8

1 Elischa hatte der Frau, deren Sohn er wieder lebendig gemacht hatte, den Rat gegeben: "Zieh mit deiner ganzen Familie von hier weg und bleib irgendwo im Ausland! Denn Jahwe hat eine siebenjährige Hungersnot über das Land verhängt." (2. Könige 4.35) 2 Die Frau hatte den Rat des Gottesmannes befolgt und war mit ihren Angehörigen ins Land der Philister gezogen. 3 Als die sieben Jahre vorüber waren, kehrte sie nach Israel zurück und wandte sich an den König, um ihr Haus und ihre Ländereien zurück zu bekommen. 4 Der König hatte gerade mit Gehasi, dem Diener des Gottesmannes, gesprochen und ihn gebeten, all die großen Taten Elischas zu erzählen. 5 Und gerade, als er erzählte, wie Elischa den Toten lebendig gemacht hatte, erschien die Frau vor dem König und rief ihn um Hilfe wegen ihres Hauses und ihrer Ländereien an. Da sagte Gehasi: "Das ist die Frau und auch der Sohn, den Elischa wieder lebendig gemacht hat." 6 Der König ließ sich alles noch einmal von der Frau selbst erzählen. Dann gab er ihr einen Hofbeamten mit und befahl ihm: "Gib ihr alles zurück, was ihr gehört. Erstatte ihr auch den Ertrag, den ihr Land in den Jahren ihrer Abwesenheit hervorgebracht hat." 7 Einmal kam Elischa nach Damaskus. Ben-Hadad, der König von Syrien, war gerade krank. Als er erfuhr, dass der Gottesmann in der Stadt sei, 8 befahl er Hasaël: "Nimm Geschenke mit, geh zu dem Mann Gottes und frag Jahwe durch ihn, ob ich wieder gesund werde." 9 Hasaël ließ vierzig Kamele mit Kostbarkeiten aus Damaskus beladen und kam damit zu Elischa. Er sagte: "Dein Sohn Ben-Hadad, der König von Syrien, schickt mich zu dir und lässt fragen, ob er wieder gesund wird." 10 Elischa sagte zu ihm: "Richte ihm aus: 'Ja, du wirst wieder gesund.' Aber Jahwe hat mich sehen lassen, dass er sterben muss." 11 Bei diesen Worten wurde sein Gesicht starr vor Entsetzen. Dann brach der Gottesmann in Tränen aus. (Lukas 19.41) 12 "Warum weinst du, mein Herr?", fragte Hasaël. "Weil ich erkannt habe, wie viel Böses du über die Israeliten bringen wirst. Du wirst ihre festen Städte in Brand stecken, ihre jungen Männer mit dem Schwert erschlagen, ihre Kinder am Boden zerschmettern und Schwangeren den Leib aufschlitzen." (2. Könige 10.32) 13 "Aber dein Diener ist doch nur ein armer Hund", erwiderte Hasaël, "wie sollte der etwas so Gewaltiges zustande bringen?" Elischa sagte: "Jahwe hat mich wissen lassen, dass du König über Syrien wirst." (1. Samuel 24.15) (1. Könige 19.15) 14 Dann kehrte Hasaël zu seinem Herrn zurück. Der fragte ihn: "Was hat Elischa dir gesagt?" - "Er hat gesagt: 'Ja, du wirst wieder gesund'", erwiderte er. 15 Am folgenden Tag nahm er eine Decke, tauchte sie in Wasser und breitete sie so über das Gesicht des Königs aus, dass er starb. Und Hasaël wurde an seiner Stelle König. 16 Im fünften Regierungsjahr von Joram Ben-Ahab, dem König von Israel, trat Joram Ben-Joschafat, der bis dahin nur Mitregent war, die Herrschaft über Juda an. (1. Könige 22.51) (2. Chronik 21.1) (2. Chronik 21.5) 17 Er war damals 32 Jahre alt und regierte acht Jahre in Jerusalem. 18 Wie die Familie Ahabs folgte er dem bösen Beispiel der Könige von Israel und tat, was Jahwe verabscheute. Seine Frau war nämlich eine Tochter Ahabs. (2. Könige 8.26) 19 Doch Jahwe wollte Juda nicht vernichten, hatte er doch seinem Diener David versprochen, dass er auch in Zukunft stets einen Nachkommen haben würde. (2. Samuel 7.11) (1. Könige 11.36) 20 In dieser Zeit rebellierten die Edomiter gegen die Oberherrschaft Judas und setzten einen eigenen König ein. 21 Daraufhin zog Joram mit all seinen Streitwagen bis in die Gegend von Zaïr. Doch die Edomiter schlossen ihn und die Offiziere seiner Streitwagen ein. Da schlug er in der Nacht los und durchbrach den Ring. Sein Heer floh nach Hause zurück. 22 Bis heute blieb Edom unabhängig von Juda. Damals sagte sich auch die Stadt Libna von Judas Herrschaft los. 23 Was es sonst noch über Jorams Herrschaft zu berichten gibt, steht in der Chronik der Könige von Juda. 24 Nach seinem Tod wurde er in der Grabstätte der Königsfamilie in der Davidsstadt beigesetzt. Sein Sohn Ahasja folgte ihm auf dem Thron. 25 Im zwölften Regierungsjahr des Königs Joram Ben-Ahab von Israel wurde Ahasja Ben-Joram König von Juda. 26 Er war bei Herrschaftsantritt 22 Jahre alt und regierte nur ein Jahr in Jerusalem. Seine Mutter Atalja war eine Enkelin des Königs Omri von Israel. (2. Könige 8.18) (2. Könige 11.1) 27 Er folgte dem bösen Beispiel der Sippe Ahabs, denn er war ja auch mit ihnen verschwägert. Er tat, was Jahwe verabscheute. 28 Gemeinsam mit Joram Ben-Ahab zog er in den Kampf gegen König Hasaël von Syrien. Aber bei der Schlacht um Ramot in Gilead verwundeten die Syrer Joram. 29 Deshalb zog sich der König nach Jesreel zurück, um seine Wunden dort ausheilen zu lassen. Und dort besuchte ihn König Ahasja von Juda. (2. Könige 9.15-16) (2. Könige 9.21)