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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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1. Könige - Kapitel 7

1 An seiner eigenen Palastanlage baute Salomo 13 Jahre, bis alles fertig war. (1. Könige 9.10) 2 Er baute das Libanonwaldhaus, das 50 Meter lang, 25 Meter breit und 15 Meter hoch war. Seine Tragbalken waren aus Zedernholz und ruhten auf vier Reihen von Zedernsäulen. (Jesaja 22.8) 3 Im Obergeschoss befanden sich 45 Räume, die mit Zedernbrettern gedeckt waren, je 15 in einer Reihe. 4 Die Saalfenster waren in drei Reihen angebracht, die sich genau gegenüberstanden. 5 Die Rahmen aller Türen waren vierfach abgestuft. Auch an dieser Seite standen je dreimal ein Fenster dem anderen gegenüber. 6 Er baute auch die Säulenvorhalle, 25 Meter lang und 15 Meter breit. Sie hatte noch einen Vorbau mit Säulen und davor einen Aufgang. 7 Er baute die Vorhalle zum Thronsaal, in der er Gericht hielt. Deshalb hieß sie auch Gerichtshalle. Sie war vom Boden bis zur Decke mit Zedernholz getäfelt. 8 Das Haus, in dem Salomo selbst wohnte, lag hinter der Vorhalle im anderen Hof. Es war von derselben Bauart, ebenso auch das Haus für die Tochter des Pharao, die er geheiratet hatte. (1. Könige 3.1) 9 Alle diese Gebäude waren vom Grund bis zum Gesims aus besten Quadersteinen errichtet, die außen und innen mit der Steinsäge geschnitten waren. 10 Die Fundamente bestanden aus wertvollen, mächtigen Steinblöcken, einige fünf und andere vier Meter lang. 11 Darauf wurden Mauern aus Quadersteinen errichtet, auf denen Zedernbalken lagen. 12 Der große Hof war wie der Vorhof und die Vorhalle vom Haus Jahwes von einer Mauer umgeben, die aus drei Lagen Quadersteinen und einer Lage Zedernbalken bestand. 13 König Salomo ließ Hiram aus Tyrus kommen. (2. Chronik 2.12-13) 14 Er war der Sohn einer Witwe aus dem Stamm Naftali. Sein Vater war Tyrer, ein Bronzeschmied. Hiram war sehr begabt, ein Meister seines Fachs, und konnte alle möglichen Gegenstände aus Bronze herstellen. Er kam zu König Salomo und führte alle Arbeiten für ihn aus. (1. Mose 4.22) (2. Mose 31.3-4) 15 Er formte die beiden Bronzesäulen, jede neun Meter hoch. Ihr Umfang betrug sechs Meter. (2. Könige 25.17) (2. Chronik 3.15-17) 16 Oben auf jede Säule setzte er ein in Bronze gegossenes Kapitell von zweieinhalb Metern Höhe. 17 Für die Kapitelle wurden kettenartige Bänder angefertigt und je sieben davon an jedem angebracht. 18 Dann machte er die Granatäpfel und befestigte sie in zwei Reihen auf dem Geflecht, das die Kapitelle oben bedeckte. 19 Die Kapitelle sahen wie zwei Meter hohe Blütenkelche aus, 20 die die Säulen über der Ausbuchtung krönten. Dazu kamen die 200 Granatäpfel in Reihen ringsherum. 21 Dann wurden die Säulen vor der Eingangshalle des Tempels aufgestellt. Die rechte wurde Jachin, "Er richtet auf", genannt und die linke Boas, "In ihm ist Stärke". 22 Als dann die lilienförmigen Gebilde auf den Säulenköpfen ruhten, war die Arbeit an den Säulen vollendet. 23 Dann machte Hiram das sogenannte Meer, ein gegossenes Becken mit einem Durchmesser von fünf Metern. Seine Höhe betrug zweieinhalb Meter, und eine Schnur von 15 Metern Länge umspannte es. (2. Chronik 4.2-5) 24 Unterhalb des Randes war es mit zwei Reihen von Buckeln verziert, von denen zehn auf einen halben Meter kamen. Diese Buckelverzierungen waren aus einem Guss mit dem Becken. 25 Das Becken selbst stand auf zwölf Rindern, deren Hinterteile nach innen gekehrt waren. Jeweils drei von ihnen schauten nach Norden, Westen, Süden und Osten. 26 Der Rand des Beckens war wie bei einem Kelch oder einer Lilienblüte nach außen gewölbt und etwa eine Handbreit dick. Das Becken fasste 44.000 Liter. 27 Hiram machte auch zehn Gestelle aus Bronze, jedes zwei Meter lang, zwei Meter breit und anderthalb Meter hoch. (2. Chronik 4.6) (2. Chronik 4.10) 28 Und so waren die Gestelle gebaut: Sie bestanden aus Leisten. Zwischen den Eckleisten waren Verschlussplatten angebracht. 29 Darauf befanden sich Abbilder von Löwen, Rindern und Cherubim. Oben und unten waren sie von gehämmerten Kränzen eingefasst. 30 Jedes Gestell hatte zwei Achsen und vier Räder aus Bronze. Die vier Füße waren durch Seitenstücke mit der unteren verzierten Leiste vergossen. 31 Der Aufsatz, der den Kessel innerhalb der Umkrönung aufnahm, ragte noch 50 Zentimeter darüber hinaus. Er war in einen viereckigen Untersatz von 75 Zentimetern Seitenlänge eingesetzt und mit Schnitzwerk verziert. 32 Die vier Räder befanden sich unterhalb der Leisten, und die Radzapfen waren am Gestell befestigt. Die Räder selbst hatten einen Durchmesser von 75 Zentimetern. 33 Sie waren wie Wagenräder gebaut. Achsen, Felgen, Speichen und Naben waren gegossen. 34 Die vier Eckpfosten und der Wagenkasten waren aus einem Guss. 35 Der ringförmige Aufsatz auf dem Gestell ragte 25 Zentimeter darüber hinaus und war durch Halter mit dem Gestell fest verbunden. 36 Auf den Seitenplatten und den Haltern waren Cherubim, Löwen und Palmen eingraviert, und ringsherum waren Kränze angebracht. 37 Auf diese Weise machte Hiram alle zehn Gestelle aus derselben Gussform nach demselben Plan und Maß. 38 Dann machte er für jedes Gestell einen Kessel aus Bronze. Jeder Kessel fasste 880 Liter und hatte einen Durchmesser von zwei Metern. 39 Fünf der Kesselwagen erhielten ihren Platz auf der rechten Seite und fünf auf der linken Seite des Hauses. Das sogenannte Meer wurde an der Südostecke aufgestellt. 40 Hiram fertigte auch die Töpfe, Schaufeln und Sprengschalen und vollendete alle Arbeiten, die König Salomo ihm für das Haus Jahwes aufgetragen hatte: (2. Chronik 4.11) 41 zwei Säulen und die wulstförmigen Kapitelle, die auf den Säulen ruhten; dazu die Geflechte, um die beiden Kapitelle zu bedecken; 42 die 400 Granatäpfel, die in zwei Reihen an den Geflechten hingen; 43 die zehn Gestelle mit den Kesseln darauf; 44 das sogenannte Meer und die zwölf Rinder darunter 45 und die Töpfe, Schaufeln und Sprengschalen. Alle diese Gegenstände waren aus blanker Bronze. 46 In der Jordanebene hatte der König sie gießen lassen und zwar in den Tonablagerungen zwischen Sukkot und Zaretan. 47 Allen Gegenständen gab Salomo ihren Platz. Wegen ihrer übergroßen Menge war das Gewicht der verarbeiteten Bronze nicht festzustellen. 48 Salomo ließ auch die Gegenstände anfertigen, die zum Haus Jahwes gehören: den goldenen Altar und den goldenen Tisch für die geweihten Brote, (2. Chronik 4.19) 49 die Leuchter aus reinem Gold, von denen fünf rechts und fünf links vor dem hinteren Raum standen. Dazu die blütenförmigen Aufsätze für die Lichtschalen und die Dochtscheren, alles aus Gold. 50 Dann die Becken, Messer, Schalen, Schüsseln und Feuerpfannen aus reinem Gold, die Angeln für die Türflügel des Tempelraums und des Höchstheiligen, ebenfalls aus Gold. 51 So wurden alle Arbeiten, die König Salomo für das Haus Jahwes ausführen ließ, vollendet. Dann brachte Salomo die heiligen Gaben seines Vaters David hinein. Das Silber und das Gold und alle Gegenstände kamen in die Schatzkammern des Hauses Jahwes.