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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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1. Könige - Kapitel 15

1 Im 18. Regierungsjahr des Königs Jerobeam Ben-Nebat trat Abija die Herrschaft über Juda an. 2 Er regierte drei Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha und war die Tochter Abischaloms. 3 Er folgte in allem den Sünden seines Vaters. Sein Herz war nicht ungeteilt Jahwe, seinem Gott, ergeben wie das Herz seines Vorfahren David. 4 Doch David zuliebe gab Jahwe ihm einen Thronfolger in Jerusalem, indem er seinen Sohn König werden und Jerusalem bestehen ließ. (1. Könige 11.36) 5 Denn David hatte Zeit seines Lebens getan, was Jahwe gefiel, und ihm in allen Dingen gehorcht - außer in der Sache mit Urija, dem Hetiter. (2. Samuel 11.27) (2. Samuel 12.9) 6 Solange Abija lebte, hatte Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam geherrscht. (1. Könige 14.30) 7 Auch zwischen Abija und Jerobeam war Krieg. Was sonst noch über Abija und seine Taten zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 8 Als Abija starb, bestattete man ihn in der Davidsstadt und sein Sohn Asa trat die Herrschaft an. 9 Im 20. Regierungsjahr des Königs Jerobeam von Israel wurde Asa König über Juda. 10 Er regierte 41 Jahre lang in Jerusalem. Seine Großmutter hieß Maacha und war die Tochter Abischaloms. (1. Könige 15.2) 11 Asa tat wie sein Vorfahr David, was recht vor Jahwe war. (2. Chronik 14.1-4) (2. Chronik 15.16-18) 12 Er schaffte alle Männer, die sich für den Fruchtbarkeitskult prostituiert hatten, aus dem Land, und beseitigte auch diese Mistgötzen, die seine Väter aufgestellt hatten. (1. Könige 14.24) (1. Könige 22.47) 13 Selbst seine Großmutter Maacha entfernte er aus ihrer Stellung als Königsmutter, weil sie der Aschera ein abscheuliches Götzenbild gemacht hatte. Er ließ dieses Götzenbild in Stücke hauen und im Kidrontal verbrennen. 14 Nur die Opferhöhen ließ er weiter bestehen. Doch sein Leben lang war sein Herz ganz bei Jahwe. (1. Könige 22.44) 15 Das Gold und Silber und die Gegenstände, die sein Vater Gott geweiht hatte, brachte er ins Haus Jahwes, dazu auch seine eigenen geweihten Gaben. 16 Zwischen Asa und König Bascha von Israel herrschte Krieg, solange sie lebten. (2. Chronik 15.11-14) (2. Chronik 16.1) 17 So rückte Bascha gegen Juda vor und baute die Stadt Rama zur Festung aus, um die Wege von und nach Juda kontrollieren zu können. 18 Da schickte Asa Boten mit Gold und Silber aus den Schatzkammern des Tempels und des Königshauses zu Ben-Hadad, dem Sohn Tabrimmons und Enkel Hesjons, dem König von Syrien, nach Damaskus und ließ ihm sagen: (2. Könige 12.19) (2. Könige 16.8) 19 "Zwischen mir und dir, zwischen meinem und deinem Vater soll ein Bündnis sein! Darum habe ich dir Silber und Gold geschickt. Brich deinen Bund mit König Bascha von Israel, damit er von meiner Grenze abzieht!" 20 Ben-Hadad ging darauf ein und schickte seine Heerführer gegen Israels Städte. Sie verwüsteten die Städte Ijon, Dan und Abel-Bet-Maacha, die Gegend um Kinneret und das ganze Land des Stammes Naftali. (2. Könige 15.29) 21 Als Bascha das erfuhr, brach er den Ausbau von Rama ab und blieb in Tirza. 22 König Asa bot alle Männer von Juda auf. Sie mussten die Steine und das Bauholz, das Bascha verwenden wollte, aus Rama abtransportieren. Asa ließ damit die Städte Geba in Benjamin und Mizpa befestigen. 23 Was es sonst noch über Asa und seine Machttaten zu berichten gibt und die Städte, die er gebaut hat, findet man in der Chronik der Könige von Juda. Doch im Alter erkrankte Asa an einem Fußleiden. (2. Chronik 14.5) 24 Als er starb, wurde er in der Grabstätte seiner Vorfahren in der Davidsstadt bestattet und sein Sohn Joschafat trat die Herrschaft an. (1. Könige 22.41) 25 Im zweiten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Nadab Ben-Jerobeam König über Israel. (1. Könige 14.20) 26 Er tat, was Jahwe missfiel, und folgte dem bösen Beispiel seines Vaters. Er hielt an den sündhaften Gottesdiensten fest, mit denen dieser Israel verführt hatte. (1. Könige 12.30) 27 Da zettelte Bascha Ben-Ahija aus dem Stamm Issachar eine Verschwörung gegen ihn an und erschlug ihn bei Gibbeton. Nadab belagerte mit Israel nämlich gerade Gibbeton, das den Philistern gehörte. (1. Könige 16.9) 28 Es war im dritten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda, als Bascha ihn tötete und sein Nachfolger wurde. 29 Sobald er die Herrschaft angetreten hatte, beseitigte er die ganze Familie Jerobeams. Keinen von seinen Nachkommen ließ er am Leben. So erfüllte sich das Wort Jahwes, das durch Ahija von Schilo verkündigt worden war. (1. Könige 14.10-11) 30 Das geschah wegen Jerobeams sündhaften Gottesdiensten, mit denen er Israel zur Sünde verführt und den Zorn Jahwes herausgefordert hatte. 31 Was es sonst noch von Nadab und seinem Tun zu berichten gibt, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 32 Zwischen Asa und König Bascha von Israel herrschte Krieg, solange sie lebten. (1. Könige 15.16) 33 Im dritten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Bascha Ben-Ahija König über ganz Israel. 24 Jahre lang regierte er von Tirza aus (1. Könige 15.28) 34 und tat, was Jahwe missfiel. Er folgte dem bösen Beispiel Jerobeams und hielt an den sündhaften Gottesdiensten fest, mit denen dieser Israel verführt hatte. (1. Könige 15.26)