3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. 1 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. 2, 3, 4 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. 57 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. 6
Psalm - Kapitel 137
1 An den Strömen Babylons, / da saßen wir und weinten, / und wir dachten an Zion. 2 An die Pappeln dort / hängten wir unsere Zithern. 3 Denn die uns verschleppt hatten, forderten Strophen von uns; / unsere Peiniger verlangten Freudengesang: / "Ja, singt uns eins der Zionslieder!" 4 Wie könnten wir ein Jahwelied singen / auf dem Boden der Fremde? 5 Wenn ich dich vergesse, Jerusalem, / dann versage meine Hand ihren Dienst! 7 6 Die Zunge bleibe mir am Gaumen kleben, / wenn ich nicht mehr an dich denke, / wenn ich Jerusalem nicht / zu meiner höchsten Freude erhebe. 7 Vergiss den Edomitern nicht, Jahwe, / den Tag Jerusalems, / als sie sagten: "Reiß es nieder! / Reiß es nieder bis auf den Grund!" 8, 9 8 Du Tochter Babylon, Verwüsterin! / Glücklich, wer dir heimzahlt, / was du uns angetan hast. 9 Glücklich, wer deine Kinder packt / und sie am Felsen zerschmettert! 10Querverweise
1 3. Mose 15.19: Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
2 1. Mose 17.11-12: Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch.
3 Lukas 2.21: Und da acht Tage um waren, daß das Kind beschnitten würde, da ward sein Name genannt Jesus, welcher genannt war von dem Engel, ehe denn er in Mutterleibe empfangen ward.
4 Johannes 7.22: Mose hat euch darum gegeben die Beschneidung, nicht daß sie von Mose kommt, sondern von den Vätern, und ihr beschneidet den Menschen am Sabbat.
5 3. Mose 5.7: Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
6 Lukas 2.24: und das sie gäben das Opfer, wie es gesagt ist im Gesetz des HERRN: "Ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben."
7 Jeremia 51.50: So ziehet nun hin, die ihr dem Schwert entronnen seid, und säumet euch nicht! Gedenket des HERRN im fernen Lande und lasset euch Jerusalem im Herzen sein!
8 Psalm 79.12: und vergilt unsern Nachbarn siebenfältig in ihren Busen ihr Schmähen, damit sie dich, HERR, geschmäht haben.
9 Obadja 1.10: Um des Frevels willen, an deinem Bruder Jakob begangen, sollst du zu Schanden werden und ewiglich ausgerottet sein.
10 Jesaja 13.16: Es sollen auch ihre Kinder vor ihren Augen zerschmettert werden, ihre Häuser geplündert und ihre Weiber geschändet werden.