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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)

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Josua - Kapitel 16

1 Für die Nachkommen Josefs bestimmte das Los folgendes Gebiet: Die Grenze begann am Jordan auf der Höhe von Jericho und lief an den Quellen östlich der Stadt vorbei durch die Wüste, die sich ins Gebirge hinaufzieht bis nach Bet-El. 2 Von dort lief sie weiter nach Lus und zog sich zum Gebiet der Arkiter hinüber nach Atarot, 3 zog sich bergab nach Westen zum Gebiet der Jafletiter und zum unteren Bet-Horon über Geser bis zum Meer. 4 Das war die Südgrenze des Gebiets, das die Nachkommen Josefs, die Stämme Efraïm und Manasse, erhielten. 5 Der Stamm Efraïm erhielt folgendes Gebiet: Seine Südgrenze begann östlich von Atarot-Addar, lief durch das obere Bet-Horon 6 und von dort zum Meer. Die Nordgrenze ging von Michmetat ostwärts nach Taanat-Schilo bis nach Janoach. 7 Von Janoach stieg sie hinunter nach Atarot und Naara, stieß auf Jericho und lief am Jordan aus. 8 Von Tappuach aus lief die Grenze westwärts zum Bach Kana und endete am Meer. Das ist der Erbbesitz für den Stamm Efraïm mit seinen Sippen. 9 Dazu kamen noch die Städte und Dörfer, die den Efraïmiten zugesprochen wurden, obwohl sie im Stammesgebiet von Manasse lagen. (Josua 17.9) 10 Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen. (1. Könige 9.16)