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3. Mose - Kapitel 11

Reine und unreine Tiere

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden. (1. Mose 7.2) (Apostelgeschichte 10.14-15) (Kolosser 2.16) (1. Timotheus 4.4) 3 Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 4 Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, wie das Kamel, das ist euch unrein, und ihr sollt's nicht essen. 5 Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein. 6 Der Hase wiederkäut auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein. 7 Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein. 8 Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein. 9 Dies sollt ihr essen unter dem, was in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und in Bächen, sollt ihr essen.
10 Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen, unter allem, was sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein, 11 daß ihr von ihrem Fleisch nicht eßt und vor ihrem Aas euch scheut. 12 Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen. 13 Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht eßt: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14 den Geier, den Weih, und was seine Art ist, 15 und alle Raben mit ihrer Art, 16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art, 17 das Käuzlein, den Schwan, den Uhu, 18 die Fledermaus, die Rohrdommel, 19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe. 20 Alles auch, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.
21 Doch das sollt ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen: was noch zwei Beine hat, womit es auf Erden hüpft; 22 von demselben mögt ihr essen die Heuschrecken, als da ist: Arbe mit seiner Art und Solam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit seiner Art. 23 Aber alles, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch eine Scheu sein, 24 und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 5.2) (3. Mose 14.46)
25 Und wer dieser Aase eines tragen wird, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend. 26 Darum alles Getier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein. 27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis auf den Abend. 28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein. 29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art,
30 der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf; 31 die sind euch unrein unter allem, was da kriecht; wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. 32 Und alles, worauf ein solch totes Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzernes Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack; und alles Gerät, womit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und es ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein. 33 Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen. 34 Alle Speise, die man ißt, so solch Wasser hineinkommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt in allerlei solchem Gefäß, ist unrein. 35 Und alles, worauf solches Aas fällt, wird unrein, es sei ein Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein und soll euch unrein sein. 36 Doch die Brunnen und Gruben und Teiche bleiben rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein. 37 Und ob solch ein Aas fiele auf Samen, den man sät, so ist er doch rein. 38 Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele darnach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein. 39 Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend.
40 Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend (2. Mose 22.30) 41 Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.
42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein. 43 Macht eure Seelen nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt. 44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig, und sollt eure Seelen nicht verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht. (3. Mose 19.2) 45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig. (3. Mose 20.26) 46 Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei Tieren, die sich regen im Wasser, und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,
47 daß ihr unterscheiden könnt, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)