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2. Samuel - Kapitel 8

Davids Kriege und Siege

1 Und es begab sich darnach, daß David die Philister schlug und schwächte sie und nahm den Dienstzaum von der Philister Hand. 2 Er schlug auch die Moabiter also zu Boden, daß er zwei Teile zum Tode brachte und einen Teil am Leben ließ. Also wurden die Moabiter David untertänig, daß sie ihm Geschenke zutrugen. 3 David schlug auch Hadadeser, den Sohn Rehobs, König zu Zoba, da er hinzog, seine Macht wieder zu holen an dem Wasser Euphrat.
4 Und David fing aus ihnen tausendundsiebenhundert Reiter und zwanzigtausend Mann Fußvolk und verlähmte alle Rosse der Wagen und behielt übrig hundert Wagen. (Josua 11.9) 5 Es kamen aber die Syrer von Damaskus, zu helfen Hadadeser, dem König zu Zoba; und David schlug der Syrer zweiundzwanzigtausend Mann 6 und legte Volk in das Syrien von Damaskus. Also ward Syrien David untertänig, daß sie ihm Geschenke zutrugen. Denn der HERR half David, wo er hin zog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, die Hadadesers Knechte gehabt hatten, und brachte sie gen Jerusalem. 8 Aber von Betah und Berothai, den Städten Hadadesers, nahm der König David sehr viel Erz. 9 Da aber Thoi, der König zu Hamath, hörte, daß David hatte alle Macht des Hadadesers geschlagen,
10 sandte er Joram, seinen Sohn, zu David, ihn freundlich zu grüßen und ihn zu segnen, daß er wider Hadadeser gestritten und ihn geschlagen hatte (denn Thoi hatte einen Streit mit Hadadeser): und er hatte mit sich silberne, goldene und eherne Kleinode, 11 welche der König David auch dem HERR heiligte samt dem Silber und Gold, das er heiligte von allen Heiden, die er unter sich gebracht; 12 von Syrien, von Moab, von den Kindern Ammon, von den Philistern, von Amalek, von der Beute Hadadesers, des Sohnes Rehobs, König zu Zoba. 13 Auch machte sich David einen Namen da er wiederkam von der Syrer Schlacht und schlug im Salztal achtzehntausend Mann, (Psalm 60.2)
14 und legte Volk in ganz Edom, und ganz Edom war David unterworfen; denn der HERR half David, wo er hin zog. (1. Mose 27.40)

Davids Beamte

15 Also war David König über ganz Israel, und schaffte Recht und Gerechtigkeit allem Volk.
16 Joab, der Zeruja Sohn, war über das Heer; Josaphat aber, der Sohn Ahiluds war Kanzler; (2. Samuel 20.23-26) 17 Zadok, der Sohn Ahitobs, und Ahimelech, der Sohn Abjathars, waren Priester; Seraja war Schreiber; 18 Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Krether Leibwache und Plether, und die Söhne Davids waren Priester. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.