zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 8

Davids Kriege und Siege

1 Und es begab sich darnach, daß David die Philister schlug und schwächte sie und nahm den Dienstzaum von der Philister Hand. 2 Er schlug auch die Moabiter also zu Boden, daß er zwei Teile zum Tode brachte und einen Teil am Leben ließ. Also wurden die Moabiter David untertänig, daß sie ihm Geschenke zutrugen. 3 David schlug auch Hadadeser, den Sohn Rehobs, König zu Zoba, da er hinzog, seine Macht wieder zu holen an dem Wasser Euphrat.
4 Und David fing aus ihnen tausendundsiebenhundert Reiter und zwanzigtausend Mann Fußvolk und verlähmte alle Rosse der Wagen und behielt übrig hundert Wagen. (Josua 11.9) 5 Es kamen aber die Syrer von Damaskus, zu helfen Hadadeser, dem König zu Zoba; und David schlug der Syrer zweiundzwanzigtausend Mann 6 und legte Volk in das Syrien von Damaskus. Also ward Syrien David untertänig, daß sie ihm Geschenke zutrugen. Denn der HERR half David, wo er hin zog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, die Hadadesers Knechte gehabt hatten, und brachte sie gen Jerusalem. 8 Aber von Betah und Berothai, den Städten Hadadesers, nahm der König David sehr viel Erz. 9 Da aber Thoi, der König zu Hamath, hörte, daß David hatte alle Macht des Hadadesers geschlagen,
10 sandte er Joram, seinen Sohn, zu David, ihn freundlich zu grüßen und ihn zu segnen, daß er wider Hadadeser gestritten und ihn geschlagen hatte (denn Thoi hatte einen Streit mit Hadadeser): und er hatte mit sich silberne, goldene und eherne Kleinode, 11 welche der König David auch dem HERR heiligte samt dem Silber und Gold, das er heiligte von allen Heiden, die er unter sich gebracht; 12 von Syrien, von Moab, von den Kindern Ammon, von den Philistern, von Amalek, von der Beute Hadadesers, des Sohnes Rehobs, König zu Zoba. 13 Auch machte sich David einen Namen da er wiederkam von der Syrer Schlacht und schlug im Salztal achtzehntausend Mann, (Psalm 60.2)
14 und legte Volk in ganz Edom, und ganz Edom war David unterworfen; denn der HERR half David, wo er hin zog. (1. Mose 27.40)

Davids Beamte

15 Also war David König über ganz Israel, und schaffte Recht und Gerechtigkeit allem Volk.
16 Joab, der Zeruja Sohn, war über das Heer; Josaphat aber, der Sohn Ahiluds war Kanzler; (2. Samuel 20.23-26) 17 Zadok, der Sohn Ahitobs, und Ahimelech, der Sohn Abjathars, waren Priester; Seraja war Schreiber; 18 Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Krether Leibwache und Plether, und die Söhne Davids waren Priester. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."