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2. Samuel - Kapitel 7

Gottes Verheißung für David und sein Königtum

1 Da nun der König in seinem Hause saß und der HERR ihm Ruhe gegeben hatte von allen seinen Feinden umher, 2 sprach er zu dem Propheten Nathan: Siehe, ich wohne in einem Zedernhause, und die Lade Gottes wohnt unter den Teppichen. (Psalm 132.1) 3 Nathan sprach zu dem König: Gehe hin; alles, was du in deinem Herzen hast, das tue, denn der HERR ist mit dir. 4 Des Nachts aber kam das Wort des HERRN zu Nathan und sprach:
5 Gehe hin und sage meinem Knechte David: So spricht der HERR: Solltest du mir ein Haus bauen, daß ich darin wohne? (1. Könige 5.17) (1. Chronik 22.8) 6 Habe ich doch in keinem Hause gewohnt seit dem Tage, da ich die Kinder Israel aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, sondern ich habe gewandelt in der Hütte und Wohnung. (1. Könige 8.16) (1. Könige 8.27) (Jesaja 66.1) 7 Wo ich mit allen Kinder Israel hin wandelte, habe ich auch je geredet mit irgend der Stämme Israels einem, dem ich befohlen habe, mein Volk Israel zu weiden, und gesagt: Warum baut ihr mir nicht ein Zedernhaus? 8 So sollst du nun so sagen meinem Knechte David: So spricht der HERR Zebaoth: Ich habe dich genommen von den Schafhürden, daß du sein solltest ein Fürst über mein Volk Israel, (1. Samuel 16.11-13)
9 und bin mit dir gewesen, wo du hin gegangen bist, und habe alle deine Feinde vor dir ausgerottet und habe dir einen großen Namen gemacht wie der Name der Großen auf Erden. 10 Und ich will meinem Volk Israel einen Ort setzen und will es pflanzen, daß es daselbst wohne und nicht mehr in der Irre gehe, und es Kinder der Bosheit nicht mehr drängen wie vormals und seit der Zeit, daß ich Richter über mein Volk Israel verordnet habe; 11 und will Ruhe geben von allen deinen Feinden. Und der HERR verkündigt dir, daß der HERR dir ein Haus machen will. 12 Wenn nun deine Zeit hin ist, daß du mit deinen Vätern schlafen liegst, will ich deinen Samen nach dir erwecken, der von deinem Leibe kommen soll; dem will ich sein Reich bestätigen. (1. Könige 8.20) (Jesaja 9.6) 13 Der soll meinem Namen ein Haus bauen, und ich will den Stuhl seines Königreichs bestätigen ewiglich. (1. Könige 6.12) (Psalm 89.4-5) (1. Könige 5.19) 14 Ich will sein Vater sein, und er soll mein Sohn sein. Wenn er eine Missetat tut, will ich ihn mit Menschenruten und mit der Menschenkinder Schlägen strafen; (Psalm 89.27) (Lukas 1.32) (Hebräer 1.5) 15 aber meine Barmherzigkeit soll nicht von ihm entwandt werden, wie ich sie entwandt habe von Saul, den ich vor dir habe weggenommen. (1. Samuel 15.23) (1. Samuel 15.26) 16 Aber dein Haus und dein Königreich soll beständig sein ewiglich vor dir, und dein Stuhl soll ewiglich bestehen. (Psalm 72.17) (Jesaja 55.3)

Davids Gebet

17 Da Nathan alle diese Worte und all dies Gesicht David gesagt hatte,
18 kam David, der König, und blieb vor dem HERRN und sprach: Wer bin ich, Herr, HERR, und was ist mein Haus, daß du mich bis hierher gebracht hast? (1. Mose 32.11) 19 Dazu hast du das zu wenig geachtet Herr, HERR, sondern hast dem Hause deines Knechts noch von fernem Zukünftigem geredet, und das nach Menschenweise, Herr, HERR! 20 Und was soll David mehr reden mit dir? Du erkennst deinen Knecht, Herr, HERR! 21 Um deines Wortes willen und nach deinem Herzen hast du solche großen Dinge alle getan, daß du sie deinem Knecht kundtätest. 22 Darum bist du auch groß geachtet, HERR, Gott; denn es ist keiner wie du und ist kein Gott als du, nach allem, was wir mit unsern Ohren gehört haben. 23 Denn wo ist ein Volk auf Erden wie dein Volk Israel, um welches willen Gott ist hingegangen, sich ein Volk zu erlösen und sich einen Namen zu machen und solch große und schreckliche Dinge zu tun in deinem Lande vor deinem Volk, welches du dir erlöst hast von Ägypten, von den Heiden und ihren Göttern? (5. Mose 4.7) 24 Und du hast dir dein Volk Israel zubereitet, dir zum Volk in Ewigkeit; und du, HERR, bist ihr Gott geworden. 25 So bekräftige nun, HERR, Gott, das Wort in Ewigkeit, das du über deinen Knecht und über sein Haus geredet hast, und tue, wie du geredet hast!
26 So wird dein Name groß werden in Ewigkeit, daß man wird sagen: Der HERR Zebaoth ist der Gott über Israel, und das Haus deines Knechtes David wird bestehen vor dir. 27 Denn du, HERR Zebaoth, du Gott Israels, hast das Ohr deines Knechts geöffnet und gesagt: Ich will dir ein Haus bauen. Darum hat dein Knecht sein Herz gefunden, daß er dieses Gebet zu dir betet. (Jesaja 50.5) 28 Nun, Herr, HERR, du bist Gott, und deine Worte werden Wahrheit sein. Du hast solches Gute über deinen Knecht geredet. (1. Könige 8.26) 29 So hebe nun an und segne das Haus deines Knechtes, daß es ewiglich vor dir sei; denn du, Herr, HERR, hast's geredet, und mit deinem Segen wird deines Knechtes Haus gesegnet ewiglich.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)