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2. Samuel - Kapitel 4

Isch-Boschets Ende

1 Da aber der Sohn Sauls hörte, daß Abner zu Hebron tot wäre, wurden seine Hände laß, und ganz Israel erschrak. 2 Es waren aber zwei Männer, Hauptleute der streifenden Rotten unter dem Sohn Sauls; einer hieß Baana, der andere Rechab, Söhne Rimmons, des Beerothiters, aus den Kindern Benjamin. (Denn Beeroth ward auch unter Benjamin gerechnet; 3 und die Beerothiter waren geflohen gen Gitthaim und wohnten daselbst gastweise bis auf den heutigen Tag.) 4 Auch hatte Jonathan, der Sohn Sauls, einen Sohn, der war lahm an den Füßen, und war fünf Jahre alt, da das Geschrei von Saul und Jonathan aus Jesreel kam und seine Amme ihn aufhob und floh; und indem sie eilte und floh, fiel er und ward hinkend; und er hieß Mephiboseth. (2. Samuel 9.3) 5 So gingen nun hin die Söhne Rimmons, des Beerothiters, Rechab und Baana, und kamen zum Hause Is-Boseths, da der Tag am heißesten war; und er lag auf seinem Lager am Mittag.
6 Und sie kamen ins Haus, Weizen zu holen, und stachen ihn in den Bauch und entrannen. 7 Denn da sie ins Haus kamen, lag er auf seinem Bette in seiner Schlafkammer; und sie stachen ihn tot und hieben ihm den Kopf ab und nahmen seinen Kopf und gingen hin des Weges auf dem Blachfelde die ganze Nacht 8 und brachten das Haupt Is-Boseths zu David gen Hebron und sprachen zum König: Siehe, da ist das Haupt Is-Boseths, Sauls Sohnes, deines Feindes, der nach deiner Seele stand; der HERR hat heute meinen Herrn, den König, gerächt an Saul und an seinem Samen. 9 Da antwortete ihnen David: So wahr der HERR lebt, der meine Seele aus aller Trübsal erlöst hat,
10 ich griff den, der mir verkündigte und sprach: Saul ist tot! und meinte, er wäre ein guter Bote, und erwürgte ihn zu Ziklag, dem ich sollte Botenlohn geben. (2. Samuel 1.15) 11 Und diese gottlosen Leute haben einen gerechten Mann in seinem Hause auf seinem Lager erwürgt. Ja, sollte ich das Blut nicht fordern von euren Händen und euch von der Erde tun? 12 Und David gebot seinen Jünglingen; die erwürgten sie und hieben ihre Hände und Füße ab und hingen sie auf am Teich zu Hebron. Aber das Haupt Is-Boseths nahmen sie und begruben's in Abners Grab zu Hebron.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)