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2. Samuel - Kapitel 3

Davids Söhne

1 Und es war ein langer Streit zwischen dem Hause Sauls und dem Hause Davids. David aber nahm immer mehr zu, und das Haus Saul nahm immer mehr ab. (2. Samuel 5.10) 2 Und es wurden David Kinder geboren zu Hebron: Sein erstgeborener Sohn: Amnon, von Ahinoam, der Jesreelitin; (2. Samuel 13.1) (1. Chronik 3.1-4)
3 der zweite Chileab, von Abigail, Nabals Weib, des Karmeliten; der dritte: Absalom, der Sohn Maachas, der Tochter Thalmais, des Königs zu Gessur; 4 der vierte: Adonia, der Sohn der Haggith; der fünfte: Sephatja, der Sohn der Abital; (1. Könige 1.5) 5 der sechste: Jethream, von Egla, dem Weib Davids. Diese sind David geboren zu Hebron.

Abner geht zu David über

6 Als nun der Streit war zwischen dem Hause Sauls und dem Hause Davids, stärkte Abner das Haus Sauls.
7 Und Saul hatte ein Kebsweib, die hieß Rizpa, eine Tochter Ajas. Und Is-Boseth sprach zu Abner: Warum hast du dich getan zu meines Vaters Kebsweib? (2. Samuel 21.8) 8 Da ward Abner sehr zornig über die Worte Is-Boseths und sprach: Bin ich denn ein Hundskopf, der ich wider Juda an dem Hause Sauls, deines Vaters, und an seinen Brüdern und Freunden Barmherzigkeit tue und habe dich nicht in Davids Hände gegeben? Und du rechnest mir heute eine Missetat zu um ein Weib? 9 Gott tue Abner dies und das, wenn ich nicht tue, wie der HERR dem David geschworen hat, 10 daß das Königreich vom Hause Saul genommen werde und der Stuhl Davids aufgerichtet werde über Israel und Juda von Dan bis gen Beer-Seba. 11 Da konnte er fürder ihm kein Wort mehr antworten, so fürchtete er sich vor ihm. 12 Und Abner sandte Boten zu David für sich und ließ ihm sagen: Wes ist das Land? Und sprach: Mache einen Bund mit mir; siehe, meine Hand soll mit dir sein, daß ich zu dir kehre das ganze Israel.
13 Er sprach: Wohl, ich will einen Bund mit dir machen. Aber eins bitte ich von dir, daß du mein Angesicht nicht sehest, du bringst denn zuvor Michal, Sauls Tochter, wenn du kommst, mein Angesicht zu sehen. 14 Auch sandte David Boten zu Is-Boseth, dem Sohn Sauls, und ließ ihm sagen: Gib mir mein Weib Michal, die ich mir verlobt habe mit hundert Vorhäuten der Philister. (1. Samuel 18.25-27) 15 Is-Boseth sandte hin und ließ sie nehmen von dem Mann Paltiel, dem Sohn des Lais. 16 Und ihr Mann ging mit ihr und weinte hinter ihr bis gen Bahurim. Da sprach Abner zu ihm: Kehre um und gehe hin! Und er kehrte um. 17 Und Abner hatte eine Rede mit den Ältesten in Israel und sprach: Ihr habt schon längst nach David getrachtet, daß er König wäre über euch.
18 So tut's nun; denn der HERR hat von David gesagt: Ich will mein Volk Israel erretten durch die Hand Davids, meines Knechtes, von der Philister Hand und aller seiner Feinde Hand. 19 Auch redete Abner vor den Ohren Benjamins und ging auch hin, zu reden vor den Ohren Davids zu Hebron alles, was Israel und dem ganzen Hause Benjamin wohl gefiel. 20 Da nun Abner gen Hebron zu David kam und mit ihm zwanzig Mann, machte ihnen David ein Mahl. 21 Und Abner sprach zu David: Ich will mich aufmachen und hingehen, daß ich das ganze Israel zu meinem Herrn, dem König, sammle und daß sie einen Bund mit dir machen, auf daß du König seist, wie es deine Seele begehrt. Also ließ David Abner von sich, daß er hinginge mit Frieden.

Abners Tod

22 Und siehe, die Knechte Davids und Joab kamen von einem Streifzuge und brachten mit sich große Beute. Abner aber war nicht mehr bei David zu Hebron, sondern er hatte ihn von sich gelassen, daß er mit Frieden weggegangen war.
23 Da aber Joab und das ganze Heer mit ihm war gekommen, ward ihm angesagt, daß Abner, der Sohn Ners, zum König gekommen war und hatte er ihn von sich gelassen, daß er mit Frieden war weggegangen. 24 Da ging Joab zum König hinein und sprach: Was hast du getan? Siehe, Abner ist zu dir gekommen; warum hast du ihn von dir gelassen, daß er ist weggegangen? 25 Kennst du Abner, den Sohn Ners, nicht? Denn er ist gekommen, dich zu überreden, daß er erkennt deinen Ausgang und Eingang und erführe alles, was du tust. 26 Und da Joab von David ausging, sandte er Boten Abner nach, daß sie ihn wiederum holten von Bor-Hassira; und David wußte nichts darum.
27 Als nun Abner wieder gen Hebron kam, führte ihn Joab mitten unter das Tor, daß er heimlich mit ihm redete, und stach ihn daselbst in den Bauch, daß er starb, um seines Bruders Asahel Bluts willen. (2. Samuel 2.23) (1. Könige 2.5) 28 Da das David hernach erfuhr, sprach er: Ich bin unschuldig und mein Königreich vor dem HERRN ewiglich an dem Blut Abners, des Sohnes Ners; 29 es falle aber auf das Haupt Joabs und auf seines Vaters ganzes Haus, und müsse nicht aufhören im Hause Joabs, der einen Eiterfluß und Aussatz habe und am Stabe gehe und durchs Schwert falle und an Brot Mangel habe. 30 Also erwürgten Joab und Abisai Abner, darum daß er ihren Bruder Asahel getötet hatte im Streit zu Gibeon.

Davids Trauer um Abner

31 David aber sprach zu Joab und allem Volk, das mit ihm war: Zerreißt eure Kleider und gürtet Säcke um euch und tragt Leid um Abner! Und der König ging dem Sarge nach.
32 Und da sie Abner begruben zu Hebron, hob der König seine Stimme auf und weinte bei dem Grabe Abners, und weinte auch alles Volk. (1. Samuel 30.4) 33 Und der König klagte um Abner und sprach: Mußte Abner sterben, wie ein Ruchloser stirbt? 34 Deine Hände waren nicht gebunden, deine Füße waren nicht in Fesseln gesetzt; du bist gefallen, wie man vor bösen Buben fällt. Da beweinte ihn alles Volk noch mehr. 35 Da nun alles Volk hineinkam, mit David zu essen, da es noch hoch am Tage war, schwur David und sprach: Gott tue mir dies und das, wo ich Brot esse oder etwas koste, ehe die Sonne untergeht. 36 Und alles Volk erkannte es, und gefiel ihnen auch wohl, wie alles, was der König tat, dem ganzen Volke wohl gefiel; 37 und alles Volk und ganz Israel merkten des Tages, daß es nicht vom König war, daß Abner, der Sohn Ners, getötet ward. 38 Und der König sprach zu seinen Knechten: Wisset ihr nicht, daß auf diesen Tag ein Fürst und Großer gefallen ist in Israel? (1. Samuel 26.15) 39 Ich aber bin noch zart und erst gesalbt zum König. Aber die Männer, die Kinder der Zeruja, sind mir verdrießlich. Der HERR vergelte dem, der Böses tut, nach seiner Bosheit.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"