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2. Samuel - Kapitel 24

Gott lässt David den Tempelplatz finden

1 Und der Zorn des HERRN ergrimmte abermals wider Israel und er reizte David wider sie, daß er sprach: Gehe hin, zähle Israel und Juda! (2. Samuel 21.1) 2 Und der König sprach zu Joab, seinem Feldhauptmann: Gehe umher in allen Stämmen Israels von Dan an bis gen Beer-Seba und zähle das Volk, daß ich wisse, wieviel sein ist! 3 Joab sprach zu dem König: Der HERR, dein Gott, tue diesem Volk, wie es jetzt ist, noch hundertmal soviel, daß mein Herr, der König, seiner Augen Lust daran sehe; aber was hat mein Herr König zu dieser Sache Lust? 4 Aber des Königs Wort stand fest wider Joab und die Hauptleute des Heeres. Also zog Joab aus und die Hauptleute des Heeres von dem König, daß sie das Volk Israel zählten. 5 Und sie gingen über den Jordan und lagerten sich zu Aroer, zur Rechten der Stadt, die am Bach Gad liegt, und gen Jaser hin,
6 und kamen gen Gilead und ins Niederland Hodsi, und kamen gen Dan-Jaan und um Sidon her, 7 und kamen zu der festen Stadt Tyrus und allen Städten der Heviter und Kanaaniter, und kamen hinaus an den Mittag Juda's gen Beer-Seba, 8 und durchzogen das ganze Land und kamen nach neuen Monaten und zwanzig Tagen gen Jerusalem. (Josua 18.9) 9 Und Joab gab dem König die Summe des Volks, das gezählt war. Und es waren in Israel achthundertmal tausend starke Männer, die das Schwert auszogen, und in Juda fünfhundertmal tausend Mann. 10 Und das Herz schlug David, nachdem das Volk gezählt war. Und David sprach zum HERRN: Ich habe schwer gesündigt, daß ich das getan habe; und nun, HERR, nimm weg die Missetat deines Knechtes; denn ich habe sehr töricht getan.
11 Und da David des Morgens aufstand, kam des HERRN Wort zu Gad, dem Propheten, Davids Seher, und sprach:
12 Gehe hin und rede mit David: So spricht der HERR: Dreierlei bringe ich zu dir; erwähle dir deren eins, daß ich es dir tue. 13 Gad kam zu David und sagte es ihm an und sprach zu ihm: Willst du, daß sieben Jahre Teuerung in dein Land komme? oder daß du drei Monate vor deinen Widersachern fliehen müssest und sie dich verfolgen? oder drei Tage Pestilenz in deinem Lande sei? So merke nun und siehe, was ich wieder sagen soll dem, der mich gesandt hat. (Jeremia 24.10) (Jeremia 29.17) (Hesekiel 6.12) 14 David sprach zu Gad: Es ist mir sehr angst; aber laß uns in die Hand des HERRN fallen, denn seine Barmherzigkeit ist groß; ich will nicht in der Menschen Hand fallen. 15 Also ließ der HERR Pestilenz in Israel kommen von Morgen an bis zur bestimmten Zeit, daß des Volks starb von Dan an bis gen Beer-Seba siebzigtausend Mann.

Das Opfer auf der Tenne Aravnas

16 Und da der Engel seine Hand ausstreckte über Jerusalem, daß er es verderbte, reute den HERRN das Übel, und er sprach zum Engel, zu dem Verderber im Volk: Es ist genug; laß deine Hand ab! Der Engel aber des HERRN war bei der Tenne Aravnas, des Jebusiters.
17 Da aber David den Engel sah, der das Volk schlug, sprach er zum HERRN: Siehe, ich habe gesündigt, ich habe die Missetat getan; was habe diese Schafe getan? Laß deine Hand wider mich und meines Vaters Haus sein! (4. Mose 16.22) 18 Und Gad kam zu David zur selben Zeit und sprach zu ihm: Gehe hinauf und richte dem HERRN einen Altar auf in der Tenne Aravnas, des Jebusiters!
19 Also ging David hinauf, wie Gad ihm gesagt und der HERR ihm geboten hatte. 20 Und da Aravna sich wandte, sah er den König mit seinen Knechten zu ihm herüberkommen und fiel nieder auf sein Angesicht zur Erde 21 und sprach: Warum kommt mein Herr, der König, zu seinem Knecht? David sprach: Zu kaufen von dir die Tenne und zu bauen dem HERRN einen Altar, daß die Plage vom Volk aufhöre. 22 Aber Aravna sprach zu David: Mein Herr, der König, nehme und opfere, wie es ihm gefällt: siehe, da ist ein Rind zum Brandopfer und Schleifen und Geschirr vom Ochsen zu Holz. 23 Das alles gab Aravna, der König, dem König. Und Aravna sprach zum König: Der HERR, dein Gott, lasse dich ihm angenehm sein. 24 Aber der König sprach zu Aravna: Nicht also, sondern ich will dir's abkaufen um seinen Preis; denn ich will dem HERRN, meinem Gott, nicht Brandopfer tun, das ich umsonst habe. Also kaufte David die Tenne und das Rind um fünfzig Silberlinge
25 und baute daselbst dem HERRN einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und der HERR ward dem Land versöhnt, und die Plage hörte auf von dem Volk Israel. (2. Samuel 21.14)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)