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2. Samuel - Kapitel 22

Davids Danklied

1 Und David redete vor dem HERRN die Worte dieses Liedes zur Zeit, da ihn der HERR errettet hatte von der Hand aller seiner Feinde und von der Hand Sauls, und sprach: 2 Der HERR ist mein Fels und meine Burg und mein Erretter.
3 Gott ist mein Hort, auf den ich traue, mein Schild und Horn meines Heils, mein Schutz und meine Zuflucht, mein Heiland, der du mir hilfst vor dem Frevel. 4 Ich rufe an den HERRN, den Hochgelobten, so werde ich von meinen Feinden erlöst. 5 Es hatten mich umfangen die Schmerzen des Todes, und die Bäche des Verderbens erschreckten mich.
6 Der Hölle Bande umfingen mich, und des Todes Stricke überwältigten mich. 7 Da mir angst war, rief ich den HERRN an und schrie zu meinem Gott; da erhörte er meine Stimme von seinem Tempel, und mein Schreien kam vor ihn zu seinen Ohren. 8 Die Erde bebte und ward bewegt; die Grundfesten des Himmels regten sich und bebten, da er zornig war. 9 Dampf ging auf von seiner Nase und verzehrend Feuer von seinem Munde, daß es davon blitzte. 10 Er neigte den Himmel und fuhr herab, und Dunkel war unter seinen Füßen. 11 Und er fuhr auf dem Cherub und flog daher, und er schwebte auf den Fittichen des Windes. 12 Sein Gezelt um ihn her war finster und schwarze, dicke Wolken. 13 Von dem Glanz vor ihm brannte es mit Blitzen. 14 Der HERR donnerte vom Himmel, und der Höchste ließ seinen Donner aus. 15 Er schoß seine Strahlen und zerstreute sie; er ließ blitzen und erschreckte sie. 16 Da sah man das Bett der Wasser, und des Erdbodens Grund ward aufgedeckt von dem Schelten des HERRN, von dem Odem und Schnauben seiner Nase. 17 Er streckte seine Hand aus von der Höhe und holte mich und zog mich aus den großen Wassern.
18 Er errettete mich von meinen starken Feinden, von meinen Hassern, die zu mir mächtig waren, 19 die mich überwältigten zur Zeit meines Unglücks; und der HERR ward meine Zuversicht. 20 Und er führte mich aus in das Weite, er riß mich heraus; denn er hatte Lust zu mir. 21 Der HERR tut wohl an mir nach meiner Gerechtigkeit; er vergilt mir nach der Reinigkeit meiner Hände.
22 Denn ich halte die Wege des HERRN und bin nicht gottlos wider meinen Gott. 23 Denn alle seine Rechte habe ich vor Augen, und seine Gebote werfe ich nicht von mir; 24 sondern ich bin ohne Tadel vor ihm und hüte mich vor Sünden. 25 Darum vergilt mir der HERR nach meiner Gerechtigkeit, nach meiner Reinigkeit vor seinen Augen. 26 Bei den Heiligen bist du heilig, bei den Frommen bist du fromm,
27 bei den Reinen bist du rein, und bei den Verkehrten bist du verkehrt. 28 Denn du hilfst dem elenden Volk, und mit deinen Augen erniedrigst du die Hohen. 29 Denn du, HERR, bist meine Leuchte; der HERR macht meine Finsternis licht. 30 Denn mit dir kann ich Kriegsvolk zerschlagen und mit meinem Gott über die Mauer springen. 31 Gottes Wege sind vollkommen; des HERRN Reden sind durchläutert. Er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen. 32 Denn wo ist ein Gott außer dem HERRN, und wo ist ein Hort außer unserm Gott? 33 Gott stärkt mich mit Kraft und weist mir einen Weg ohne Tadel. 34 Er macht meine Füße gleich den Hirschen und stellt mich auf meine Höhen. 35 Er lehrt meine Hände streiten und lehrt meinen Arm den ehernen Bogen spannen. 36 Du gibst mir den Schild deines Heils; und wenn du mich demütigst, machst du mich groß. 37 Du machst unter mir Raum zu gehen, daß meine Knöchel nicht wanken. 38 Ich will meinen Feinden nachjagen und sie vertilgen und will nicht umkehren, bis ich sie umgebracht habe.
39 Ich will sie umbringen und zerschmettern; sie sollen mir nicht widerstehen und müssen unter meine Füße fallen. 40 Du kannst mich rüsten mit Stärke zum Streit; du kannst unter mich werfen, die sich wider mich setzen. 41 Du gibst mir meine Feinde in die Flucht, daß ich verstöre, die mich hassen. 42 Sie sahen sich um, aber da ist kein Helfer, nach dem HERRN; aber er antwortet ihnen nicht. 43 Ich will sie zerstoßen wie Staub auf der Erde; wie Kot auf der Gasse will ich sie verstäuben und zerstreuen. 44 Du hilfst mir von dem zänkischen Volk und behütest mich, daß ich ein Haupt sei unter den Heiden; ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir.
45 Den Kindern der Fremde hat's wider mich gefehlt; sie gehorchen mir mit gehorsamen Ohren. 46 Die Kinder der Fremde sind verschmachtet und kommen mit Zittern aus ihren Burgen. 47 Der HERR lebt, und gelobt sei mein Hort; und Gott, der Hort meines Heils, werde erhoben, 48 der Gott, der mir Rache gibt und wirft die Völker unter mich. 49 Er hilft mir aus von meinen Feinden. Du erhöhst mich aus denen, die sich wider mich setzen; du hilfst mir von den Frevlern. 50 Darum will ich dir danken, HERR, unter den Heiden und deinem Namen lobsingen,
51 der seinem Könige großes Heil beweist und wohltut seinem Gesalbten, David und seinem Samen ewiglich.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)