zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 21

Die Vollendung des Gerichts am Hause Sauls

1 Es war auch eine Teuerung zu Davids Zeiten drei Jahre aneinander. Und David suchte das Angesicht des HERRN; und der HERR sprach: Um Sauls willen und um des Bluthauses willen, daß er die Gibeoniter getötet hat. 2 Da ließ der König die Gibeoniter rufen und sprach zu ihnen. (Die Gibeoniter aber waren nicht von den Kindern Israel, sondern übrig von den Amoritern; aber die Kinder Israel hatten ihnen geschworen, und Saul suchte sie zu schlagen in seinem Eifer für die Kinder Israel und Juda.) (Josua 9.15) (Josua 9.19) 3 So sprach nun David zu den Gibeonitern: Was soll ich euch tun? und womit soll ich sühnen, daß ihr das Erbteil des HERRN segnet?
4 Die Gibeoniter sprachen zu ihm: Es ist uns nicht um Gold noch Silber zu tun an Saul und seinem Hause und steht uns nicht zu, jemand zu töten in Israel. Er sprach: Was sprecht ihr denn, daß ich euch tun soll? 5 Sie sprachen zum König: Den Mann, der uns verderbt und zunichte gemacht hat, sollen wir vertilgen, daß ihm nichts bleibe in allen Grenzen Israels. 6 Gebt uns sieben Männer aus seinem Hause, daß wir sie aufhängen dem HERRN zu Gibea Sauls, des Erwählten des HERRN. Der König sprach: Ich will sie geben. (4. Mose 25.4) 7 Aber der König verschonte Mephiboseth, den Sohn Jonathans, des Sohnes Sauls, um des Eides willen des HERRN, der zwischen ihnen war, zwischen David und Jonathan, dem Sohn Sauls. (1. Samuel 20.15-17)
8 Aber die zwei Söhne Rizpas, der Tochter Ajas, die sie Saul geboren hatte, Armoni und Mephiboseth, dazu die fünf Söhne Merabs, der Tochter Sauls, die sie dem Adriel geboren hatte, dem Sohn Barsillais, des Meholathiters, nahm der König (1. Samuel 18.19) (2. Samuel 3.7) 9 und gab sie in die Hand der Gibeoniter; die hingen sie auf dem Berge vor dem HERRN. Also fielen diese sieben auf einmal und starben zur Zeit der ersten Ernte, wann die Gerstenernte angeht.

David lässt die Gebeine Sauls und seiner Nachkommen bestatten

10 Da nahm Rizpa, die Tochter Ajas, einen Sack und breitete ihn auf den Fels am Anfang der Ernte, bis daß Wasser von Himmel über sie troff, und ließ des Tages die Vögel des Himmels nicht auf ihnen ruhen noch des Nachts die Tiere des Feldes.
11 Und es ward David angesagt, was Rizpa, die Tochter Ajas, Sauls Kebsweib, getan hatte. 12 Und David ging hin und nahm die Gebeine Sauls und die Gebeine Jonathans, seines Sohnes, von den Bürgern zu Jabes in Gilead (die sie vom Platz am Tor Beth-Seans gestohlen hatten, dahin sie die Philister gehängt hatten zu der Zeit, da die Philister Saul schlugen auf dem Berge Gilboa), (1. Samuel 31.12) 13 und brachte sie von da herauf; und sie sammelten sie zuhauf mit den Gebeinen der Gehängten 14 und begruben die Gebeine Sauls und seines Sohnes Jonathan im Lande Benjamin zu Zela im Grabe seines Vaters Kis und taten alles, wie der König geboten hatte. Also ward Gott nach diesem dem Lande wieder versöhnt. (2. Samuel 24.25)

Heldentaten der Krieger Davids

15 Es erhob sich aber wieder ein Krieg von den Philistern wider Israel; und David zog hinab und seine Knechte mit ihm und stritten wider die Philister. Und David ward müde.
16 Und Jesbi zu Nob (welcher war der Kinder Raphas einer, und das Gewicht seines Speers war dreihundert Gewicht Erzes, und er hatte neue Waffen), der gedachte David zu schlagen. 17 Aber Abisai, der Zeruja Sohn, half ihm und schlug den Philister tot. Da schwuren ihm die Männer Davids und sprachen: Du sollst nicht mehr mit uns ausziehen in den Streit, daß nicht die Leuchte in Israel verlösche. (2. Samuel 23.18) 18 Darnach erhob sich noch ein Krieg zu Gob mit den Philistern. Da schlug Sibbechai, der Husathiter, den Saph, welcher auch der Kinder Raphas einer war. (1. Chronik 20.4-8)
19 Und es erhob sich noch ein Krieg zu Gob mit den Philistern. Da schlug El-Hanan, der Sohn Jaere-Orgims, ein Bethlehemiter, den Goliath, den Gathiter, welcher hatte einen Spieß, des Stange war wie ein Weberbaum. (1. Samuel 17.7) 20 Und es erhob sich noch ein Krieg zu Gath. Da war ein langer Mann, der hatte sechs Finger an seinen Händen und sechs Zehen an seinen Füßen, das ist vierundzwanzig an der Zahl; und er war auch geboren dem Rapha.
21 Und da er Israel Hohn sprach, schlug ihn Jonathan, der Sohn Simeas, des Bruders Davids. (1. Samuel 17.10) 22 Diese vier waren geboren dem Rapha zu Gath und fielen durch die Hand Davids und seiner Knechte.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)