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2. Samuel - Kapitel 20

Schebas Aufstand

1 Es traf sich aber, daß daselbst ein heilloser Mann war, der hieß Seba, ein Sohn Bichris, ein Benjaminiter; der blies die Posaune und sprach: Wir haben keinen Teil an David noch Erbe am Sohn Isais. Ein jeglicher hebe sich zu seiner Hütte, o Israel! 2 Da fiel von David jedermann in Israel, und sie folgten Seba, dem Sohn Bichris. Aber die Männer Juda's hingen an ihrem König vom Jordan an bis gen Jerusalem. 3 Da aber der König David heimkam gen Jerusalem, nahm er die zehn Kebsweiber, die er hatte zurückgelassen, das Haus zu bewahren, und tat sie in eine Verwahrung und versorgte sie; aber er ging nicht zu ihnen ein. Und sie waren also verschlossen bis an ihren Tod und lebten als Witwen. (2. Samuel 16.21)
4 Und der König sprach zu Amasa: Berufe mir alle Männer in Juda auf den dritten Tag, und du sollst auch hier stehen!
5 Und Amasa ging hin, Juda zu berufen; aber er verzog die Zeit, die er ihm bestimmt hatte. 6 Da sprach David zu Abisai: Nun wird uns Seba, der Sohn Bichris, mehr Leides tun denn Absalom. Nimm du die Knechte deines Herrn und jage ihm nach, daß er nicht etwa für sich feste Städte finde und entrinne aus unsern Augen. 7 Da zogen aus, ihm nach, die Männer Joabs, dazu die Krether Leibwache und Plether und alle Starken. Sie zogen aber aus von Jerusalem, nachzujagen Seba, dem Sohn Bichris. 8 Da sie aber bei dem großen Stein waren zu Gibeon, kam Amasa vor ihnen her. Joab aber war gegürtet über seinem Kleide, das er anhatte, und hatte darüber ein Schwert gegürtet, das hing in seiner Hüfte in der Scheide; das ging gerne aus und ein.
9 Und Joab sprach zu Amasa: Friede sei mit dir, mein Bruder! Und Joab faßte mit seiner rechten Hand Amasa bei dem Bart, daß er ihn küßte. (Psalm 28.3) 10 Und Amasa hatte nicht acht auf das Schwert in der Hand Joabs; und er stach ihn damit in den Bauch, daß sein Eingeweide sich auf die Erde schüttete, und gab ihm keinen Stich mehr und er starb. Joab aber und sein Bruder Abisai jagten nach Seba, dem Sohn Bichris. (1. Könige 2.5) 11 Und es trat ein Mann von den Leuten Joabs neben ihn und sprach: Wer's mit Joab hält und für David ist, der folge Joab nach!
12 Amasa aber lag im Blut gewälzt mitten auf der Straße. Da aber der Mann sah, daß alles Volk da stehenblieb, wandte er Amasa von der Straße auf den Acker und warf Kleider auf ihn, weil er sah, daß, wer an ihn kam, stehenblieb. 13 Da er nun aus der Straße getan war, folgte jedermann Joab nach, Seba, dem Sohn Bichris, nachzujagen.
14 Und er zog durch alle Stämme Israels gen Abel und Beth-Maacha und ganz Haberim; und versammelten sich und folgten ihm nach 15 und kamen und belagerten ihn zu Abel-Beth-Maacha und schütteten einen Wall gegen die Stadt hin, daß er bis an die Vormauer langte; und alles Volk, das mit Joab war, stürmte und wollte die Mauer niederwerfen. 16 Da rief eine weise Frau aus der Stadt: Hört! hört! Sprecht zu Joab, daß er hierher komme; ich will mit ihm reden.
17 Und da er zu ihr kam, sprach die Frau: Bist du Joab? Er sprach: Ja. Sie sprach zu ihm: Höre die Rede deiner Magd. Er sprach: Ich höre. 18 Sie sprach: Vorzeiten sprach man: Wer fragen will, der frage zu Abel; und so ging's wohl aus. 19 Ich bin eine von den friedsamen und treuen Städten in Israel; und du willst die Stadt und Mutter in Israel töten? Warum willst du das Erbteil des HERRN verschlingen? 20 Joab antwortete und sprach: Das sei ferne, das sei ferne von mir, daß ich verschlingen und verderben sollte! Es steht nicht also;
21 sondern ein Mann vom Gebirge Ephraim mit Namen Seba, der Sohn Bichris, hat sich empört wider den König David. Gebt ihn allein her, so will ich von der Stadt ziehen. Die Frau aber sprach zu Joab: Siehe, sein Haupt soll zu dir über die Mauer geworfen werden. 22 Und die Frau kam hinein zu allem Volk mit ihrer Weisheit. Und sie hieben Seba, dem Sohn Bichris, den Kopf ab und warfen ihn zu Joab. Da blies er die Posaune, und sie zerstreuten sich von der Stadt, ein jeglicher in seine Hütte. Joab aber kam wieder gen Jerusalem zum König.

Beamte in Davids Reich

23 Joab aber war über das ganze Heer Israels. Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Krether Leibwache und Plether.
24 Adoram war Rentmeister. Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Kanzler. (1. Könige 4.6) 25 Seja war Schreiber. Zadok und Abjathar waren Priester; 26 dazu war Ira, der Jairiter, Davids Priester.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.