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2. Samuel - Kapitel 2

David wird König über Juda, Isch-Boschet über Israel

1 Nach dieser Geschichte fragte David den HERRN und sprach: Soll ich hinauf in der Städte Juda's eine ziehen? Und der HERR sprach zu ihm: Zieh hinauf! David sprach: Wohin? Er sprach: Gen Hebron. (1. Samuel 30.8) 2 Da zog David dahin mit seinen zwei Weibern Ahinoam, der Jesreelitin, und Abigail, Nabals, des Karmeliten, Weib. (1. Samuel 25.42-43) 3 Dazu die Männer, die bei ihm waren, führte David hinauf, einen jeglichen mit seinem Hause, und sie wohnten in den Städten Hebrons. 4 Und die Männer Juda's kamen und salbten daselbst David zum König über das Haus Juda. Und da es David ward angesagt, daß die von Jabes in Gilead Saul begraben hatten, (1. Samuel 16.13) (1. Samuel 31.12) (2. Samuel 5.3) 5 sandte er Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Gesegnet seid ihr dem HERRN, daß ihr solche Barmherzigkeit an eurem Herrn Saul, getan und ihn begraben habt. 6 So tue nun an euch der HERR Barmherzigkeit und Treue; und ich will euch auch Gutes tun, darum daß ihr solches getan habt. 7 So seien nun eure Hände getrost, und seit freudig; denn euer Herr, Saul ist tot; so hat mich das Haus Juda zum König gesalbt über sich. 8 Abner aber, der Sohn Ners, der Sauls Feldhauptmann war, nahm Is-Boseth, Sauls Sohn, und führte ihn gen Mahanaim (1. Samuel 14.50)
9 und machte ihn zum König über Gilead, über die Asuriter, über Jesreel, Ephraim, Benjamin und über ganz Israel. 10 Und Is-Boseth, Sauls Sohn, war vierzig Jahre alt, da er König ward über Israel, und regierte zwei Jahre. Aber das Haus Juda hielt es mit David. 11 Die Zeit aber, da David König war zu Hebron über das Haus Juda, war sieben Jahre und sechs Monate.

Bruderkrieg zwischen Israel und Juda

12 Und Abner, der Sohn Ners, zog aus samt den Knechten Is-Boseths, des Sohnes Sauls, von Mahanaim, gen Gibeon;
13 und Joab, der Zeruja Sohn, zog aus samt den Knechten Davids; und sie stießen aufeinander am Teich zu Gibeon, und lagerten sich diese auf dieser Seite des Teichs, jene auf jener Seite. 14 Und Abner sprach zu Joab: Laß sich die Leute aufmachen und vor uns spielen. Joab sprach: Es gilt wohl. 15 Da machten sich auf und gingen hin an der Zahl zwölf aus Benjamin auf Is-Boseths Teil, des Sohnes Sauls, und zwölf von den Knechten Davids. 16 Und ein jeglicher ergriff den andern bei dem Kopf und stieß ihm sein Schwert in seine Seite, und fielen miteinander; daher der Ort genannt wird: Helkath-Hazzurim, der zu Gibeon ist. 17 Und es erhob sich ein sehr harter Streit des Tages. Abner aber und die Männer Israels wurden geschlagen vor den Knechten Davids.
18 Es waren aber drei Söhne der Zeruja daselbst: Joab, Abisai und Asahel. Asahel aber war von leichten Füßen wie ein Reh auf den Felde (1. Chronik 2.16) 19 und jagte Abner nach und wich nicht weder zur Rechten noch zur Linken von Abner. 20 Da wandte sich Abner um und sprach: Bist du Asahel? Er sprach: Ja. 21 Abner sprach zu ihm: Hebe dich entweder zur Rechten oder zur Linken und nimm für dich der Leute einen und nimm ihm sein Waffen. Aber Asahel wollte nicht von ihm ablassen. 22 Da sprach Abner weiter zu Asahel: Hebe dich von mir! Warum willst du, daß ich dich zu Boden schlage? Und wie dürfte ich mein Antlitz aufheben vor deinem Bruder Joab? 23 Aber er weigerte sich zu weichen. Da stach ihn Abner mit dem Schaft des Spießes in seinen Bauch, daß der Spieß hinten ausging; und er fiel daselbst und starb vor ihm. Und wer an den Ort kam, da Asahel tot lag, der stand still. (2. Samuel 3.27) 24 Aber Joab und Abisai jagten Abner nach, bis die Sonne unterging. Und da sie kamen auf den Hügel Amma, der vor Giah liegt auf dem Wege zur Wüste Gibeon,
25 versammelten sich die Kinder Benjamin hinter Abner her und wurden ein Haufe und traten auf eines Hügels Spitze. 26 Und Abner rief zu Joab und sprach: Soll denn das Schwert ohne Ende fressen? Weißt du nicht, daß hernach möchte mehr Jammer werden? Wie lange willst du dem Volk nicht sagen, daß es ablasse von seinen Brüdern? 27 Joab sprach: So wahr Gott lebt, hättest du heute morgen so gesagt, das Volk hätte ein jeglicher von seinem Bruder abgelassen. 28 Und Joab blies die Posaune, und alles Volk stand still und jagten nicht mehr Israel nach und stritten auch nicht mehr. 29 Abner aber und seine Männer gingen die ganze Nacht über das Blachfeld und gingen über den Jordan und wandelten durchs ganze Bithron und kamen gen Mahanaim.
30 Joab aber wandte sich von Abner und versammelte das ganze Volk; und es fehlten an den Knechten Davids neunzehn Mann und Asahel. 31 Aber die Knechte Davids hatten geschlagen unter Benjamin und den Männern Abner, daß dreihundertundsechzig Mann waren tot geblieben. 32 Und sie hoben Asahel auf und begruben ihn in seines Vaters Grab zu Bethlehem. Und Joab mit seinen Männern gingen die ganze Nacht, daß ihnen das Licht anbrach zu Hebron.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.