zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 2

David wird König über Juda, Isch-Boschet über Israel

1 Nach dieser Geschichte fragte David den HERRN und sprach: Soll ich hinauf in der Städte Juda's eine ziehen? Und der HERR sprach zu ihm: Zieh hinauf! David sprach: Wohin? Er sprach: Gen Hebron. (1. Samuel 30.8) 2 Da zog David dahin mit seinen zwei Weibern Ahinoam, der Jesreelitin, und Abigail, Nabals, des Karmeliten, Weib. (1. Samuel 25.42-43) 3 Dazu die Männer, die bei ihm waren, führte David hinauf, einen jeglichen mit seinem Hause, und sie wohnten in den Städten Hebrons. 4 Und die Männer Juda's kamen und salbten daselbst David zum König über das Haus Juda. Und da es David ward angesagt, daß die von Jabes in Gilead Saul begraben hatten, (1. Samuel 16.13) (1. Samuel 31.12) (2. Samuel 5.3) 5 sandte er Boten zu ihnen und ließ ihnen sagen: Gesegnet seid ihr dem HERRN, daß ihr solche Barmherzigkeit an eurem Herrn Saul, getan und ihn begraben habt. 6 So tue nun an euch der HERR Barmherzigkeit und Treue; und ich will euch auch Gutes tun, darum daß ihr solches getan habt. 7 So seien nun eure Hände getrost, und seit freudig; denn euer Herr, Saul ist tot; so hat mich das Haus Juda zum König gesalbt über sich. 8 Abner aber, der Sohn Ners, der Sauls Feldhauptmann war, nahm Is-Boseth, Sauls Sohn, und führte ihn gen Mahanaim (1. Samuel 14.50)
9 und machte ihn zum König über Gilead, über die Asuriter, über Jesreel, Ephraim, Benjamin und über ganz Israel. 10 Und Is-Boseth, Sauls Sohn, war vierzig Jahre alt, da er König ward über Israel, und regierte zwei Jahre. Aber das Haus Juda hielt es mit David. 11 Die Zeit aber, da David König war zu Hebron über das Haus Juda, war sieben Jahre und sechs Monate.

Bruderkrieg zwischen Israel und Juda

12 Und Abner, der Sohn Ners, zog aus samt den Knechten Is-Boseths, des Sohnes Sauls, von Mahanaim, gen Gibeon;
13 und Joab, der Zeruja Sohn, zog aus samt den Knechten Davids; und sie stießen aufeinander am Teich zu Gibeon, und lagerten sich diese auf dieser Seite des Teichs, jene auf jener Seite. 14 Und Abner sprach zu Joab: Laß sich die Leute aufmachen und vor uns spielen. Joab sprach: Es gilt wohl. 15 Da machten sich auf und gingen hin an der Zahl zwölf aus Benjamin auf Is-Boseths Teil, des Sohnes Sauls, und zwölf von den Knechten Davids. 16 Und ein jeglicher ergriff den andern bei dem Kopf und stieß ihm sein Schwert in seine Seite, und fielen miteinander; daher der Ort genannt wird: Helkath-Hazzurim, der zu Gibeon ist. 17 Und es erhob sich ein sehr harter Streit des Tages. Abner aber und die Männer Israels wurden geschlagen vor den Knechten Davids.
18 Es waren aber drei Söhne der Zeruja daselbst: Joab, Abisai und Asahel. Asahel aber war von leichten Füßen wie ein Reh auf den Felde (1. Chronik 2.16) 19 und jagte Abner nach und wich nicht weder zur Rechten noch zur Linken von Abner. 20 Da wandte sich Abner um und sprach: Bist du Asahel? Er sprach: Ja. 21 Abner sprach zu ihm: Hebe dich entweder zur Rechten oder zur Linken und nimm für dich der Leute einen und nimm ihm sein Waffen. Aber Asahel wollte nicht von ihm ablassen. 22 Da sprach Abner weiter zu Asahel: Hebe dich von mir! Warum willst du, daß ich dich zu Boden schlage? Und wie dürfte ich mein Antlitz aufheben vor deinem Bruder Joab? 23 Aber er weigerte sich zu weichen. Da stach ihn Abner mit dem Schaft des Spießes in seinen Bauch, daß der Spieß hinten ausging; und er fiel daselbst und starb vor ihm. Und wer an den Ort kam, da Asahel tot lag, der stand still. (2. Samuel 3.27) 24 Aber Joab und Abisai jagten Abner nach, bis die Sonne unterging. Und da sie kamen auf den Hügel Amma, der vor Giah liegt auf dem Wege zur Wüste Gibeon,
25 versammelten sich die Kinder Benjamin hinter Abner her und wurden ein Haufe und traten auf eines Hügels Spitze. 26 Und Abner rief zu Joab und sprach: Soll denn das Schwert ohne Ende fressen? Weißt du nicht, daß hernach möchte mehr Jammer werden? Wie lange willst du dem Volk nicht sagen, daß es ablasse von seinen Brüdern? 27 Joab sprach: So wahr Gott lebt, hättest du heute morgen so gesagt, das Volk hätte ein jeglicher von seinem Bruder abgelassen. 28 Und Joab blies die Posaune, und alles Volk stand still und jagten nicht mehr Israel nach und stritten auch nicht mehr. 29 Abner aber und seine Männer gingen die ganze Nacht über das Blachfeld und gingen über den Jordan und wandelten durchs ganze Bithron und kamen gen Mahanaim.
30 Joab aber wandte sich von Abner und versammelte das ganze Volk; und es fehlten an den Knechten Davids neunzehn Mann und Asahel. 31 Aber die Knechte Davids hatten geschlagen unter Benjamin und den Männern Abner, daß dreihundertundsechzig Mann waren tot geblieben. 32 Und sie hoben Asahel auf und begruben ihn in seines Vaters Grab zu Bethlehem. Und Joab mit seinen Männern gingen die ganze Nacht, daß ihnen das Licht anbrach zu Hebron.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)