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2. Samuel - Kapitel 18

Absaloms Ende

1 Und David ordnete das Volk, das bei ihm war, und setzte über sie Hauptleute, über tausend und über hundert, 2 und stellte des Volkes einen dritten Teil unter Joab und einen dritten Teil unter Abisai, den Sohn der Zeruja, Joabs Bruder, und einen dritten Teil unter Itthai, den Gathiter. Und der König sprach zum Volk: Ich will auch mit euch ausziehen. (2. Samuel 15.19) 3 Aber das Volk sprach: Du sollst nicht ausziehen; denn ob wir gleich fliehen oder die Hälfte sterben, so werden sie unser nicht achten; denn du bist wie unser zehntausend; so ist's nun besser, daß du uns von der Stadt aus helfen mögst. 4 Der König sprach zu ihnen: Was euch gefällt, das will ich tun. Und der König trat ans Tor, und alles Volk zog aus bei Hunderten und bei Tausenden. 5 Und der König gebot Joab und Abisai und Itthai und sprach: Fahrt mir säuberlich mit dem Knaben Absalom! Und alles Volk hörte es, da der König gebot allen Hauptleuten um Absalom. (2. Samuel 18.12) 6 Und da das Volk hinauskam aufs Feld, Israel entgegen, erhob sich der Streit im Walde Ephraim.
7 Und das Volk Israel ward daselbst geschlagen vor den Knechten Davids, daß desselben Tages eine große Schlacht geschah, zwanzigtausend Mann. 8 Und war daselbst der Streit zerstreut auf allem Lande; und der Wald fraß viel mehr Volk des Tages, denn das Schwert fraß. 9 Und Absalom begegnete den Knechten Davids und ritt auf einem Maultier. Und da das Maultier unter eine große Eiche mit dichten Zweigen kam, blieb sein Haupt an der Eiche hangen, und er schwebte zwischen Himmel und Erde; aber sein Maultier lief unter ihm weg.
10 Da das ein Mann sah, sagte er's Joab an und sprach: Siehe, ich sah Absalom an einer Eiche hangen.
11 Und Joab sprach zu dem Mann, der's ihm hatte angesagt: Siehe, sahst du das, warum schlugst du ihn nicht daselbst zur Erde? so wollte ich dir von meinetwegen zehn Silberlinge und einen Gürtel gegeben haben. 12 Der Mann sprach zu Joab: Wenn du mir tausend Silberlinge in meine Hand gewogen hättest, so wollte ich dennoch meine Hand nicht an des Königs Sohn gelegt haben; denn der König gebot dir und Abisai und Itthai vor unsern Ohren und sprach: Hütet euch, daß nicht jemand dem Knaben Absalom...! (2. Samuel 18.5) 13 Oder wenn ich etwas Falsches getan hätte auf meiner Seele Gefahr, weil dem König nichts verhohlen wird, würdest du selbst wider mich gestanden sein. 14 Joab sprach: Ich kann nicht so lange bei dir verziehen. Da nahm Joab drei Spieße in sein Hand und stieß sie Absalom ins Herz, da er noch lebte an der Eiche. 15 Und zehn Knappen, Joabs Waffenträger, machten sich umher und schlugen ihn zu Tod. 16 Da blies Joab die Posaune und brachte das Volk wieder, daß es nicht weiter Israel nachjagte; denn Joab wollte das Volk schonen.
17 Und sie nahmen Absalom und warfen ihn in den Wald in eine große Grube und legten einen sehr großen Haufen Steine auf ihn. Und das ganze Israel floh, ein jeglicher in seine Hütte. 18 Absalom aber hatte sich eine Säule aufgerichtet, da er noch lebte; die steht im Königsgrunde. Denn er sprach: Ich habe keinen Sohn, darum soll dies meines Namens Gedächtnis sein; er hieß die Säule nach seinem Namen, und sie heißt auch bis auf diesen Tag Absaloms Mal.

Davids Trauer um Absalom

19 Ahimaaz, der Sohn Zadoks, sprach: Laß mich doch laufen und dem König verkündigen, daß der HERR ihm Recht verschafft hat von seiner Feinde Händen. (2. Samuel 15.36) (2. Samuel 17.1)
20 Joab aber sprach zu ihm: Du bringst heute keine gute Botschaft. Einen andern Tag sollst du Botschaft bringen, und heute nicht; denn des Königs Sohn ist tot. 21 Aber zu Chusi sprach Joab: Gehe hin und sage dem König an, was du gesehen hast. Und Chusi neigte sich vor Joab und lief. 22 Ahimaaz aber, der Sohn Zadoks, sprach abermals zu Joab: Wie, wenn ich auch liefe dem Chusi nach? Joab sprach: Was willst du laufen, Mein Sohn? Komm her, die Botschaft wird dir nichts einbringen. 23 Wie wenn ich liefe? Er sprach zu ihm: So laufe doch! Also lief Ahimaaz geradewegs und kam Chusi vor. 24 David aber saß zwischen beiden Toren. Und der Wächter ging aufs Dach des Tors an der Mauer und hob seine Augen auf und sah einen Mann laufen allein
25 und rief und sagte es dem König an. Der König aber sprach: Ist er allein, so ist eine gute Botschaft in seinem Munde. Und da derselbe immer näher kam, 26 sah der Wächter einen andern Mann laufen, und rief in das Tor und sprach: Siehe, ein Mann läuft allein. Der König aber sprach: Der ist auch ein guter Bote. 27 Der Wächter sprach: Ich sehe des ersten Lauf wie den Lauf des Ahimaaz, des Sohnes Zadoks. Und der König sprach: Es ist ein guter Mann und bringt eine gute Botschaft. 28 Ahimaaz aber rief und sprach zum König: Friede! Und fiel nieder vor dem König auf sein Antlitz zur Erde und sprach: Gelobt sei der HERR, dein Gott, der die Leute, die ihre Hand wider meinen Herrn, den König, aufhoben, übergeben hat.
29 Der König aber sprach: Geht es auch wohl dem Knaben Absalom? Ahimaaz sprach: Ich sah ein großes Getümmel, da des Königs Knecht Joab mich, deinen Knecht, sandte, und weiß nicht, was es war. 30 Der König sprach: Gehe herum und tritt daher. Und er ging herum und stand allda. 31 Siehe, da kam Chusi und sprach: Hier gute Botschaft, mein Herr König! Der HERR hat dir heute Recht verschafft von der Hand aller, die sich wider dich auflehnten.
32 Der König aber sprach zu Chusi: Geht es dem Knaben Absalom auch wohl? Chusi sprach: Es müsse allen Feinden meines Herrn Königs gehen, wie es dem Knaben geht, und allen, die sich wider ihn auflehnen, übel zu tun.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.