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2. Samuel - Kapitel 17

Ahithophels schlauer Rat wird vereitelt

1 Und Ahithophel sprach zu Absalom: Ich will zwölftausend Mann auslesen und mich aufmachen und David nachjagen bei der Nacht (Psalm 71.11) 2 und will ihn überfallen, weil er matt und laß ist. Wenn ich ihn dann erschrecke, daß alles Volk, das bei ihm ist, flieht, will ich den König allein schlagen 3 und alles Volk wieder zu dir bringen. Wenn dann jedermann zu dir gebracht ist, wie du begehrst, so bleibt alles Volk mit Frieden. 4 Das deuchte Absalom gut und alle Ältesten in Israel. 5 Aber Absalom sprach: Laßt doch Husai, den Arachiten, auch rufen und hören, was er dazu sagt. (2. Samuel 16.16)
6 Und da Husai hinein zu Absalom kam, sprach Absalom zu ihm: Solches hat Ahithophel geredet; sage du, sollen wir's tun oder nicht? 7 Da sprach Husai zu Absalom: Es ist nicht ein guter Rat, den Ahithophel auf diesmal gegeben hat.
8 Und Husai sprach weiter: Du kennst deinen Vater wohl und seine Leute, daß sie stark sind und zornigen Gemüts wie ein Bär auf dem Felde, dem die Jungen geraubt sind; dazu ist dein Vater ein Kriegsmann und wird sich nicht säumen mit dem Volk. 9 Siehe, er hat sich jetzt vielleicht verkrochen irgend in einer Grube oder sonst an einen Ort. Wenn's dann geschähe, daß es das erstemal übel geriete und käme ein Geschrei und spräche: Es ist das Volk, welches Absalom nachfolgt, geschlagen worden, 10 so würde jedermann verzagt werden, der auch sonst ein Krieger ist und ein Herz hat wie ein Löwe. Denn es weiß ganz Israel, daß dein Vater stark ist und Krieger, die bei ihm sind. 11 Aber das rate ich, daß du zu dir versammlest ganz Israel von Dan an bis gen Beer-Seba, so viel als der Sand am Meer, und deine Person ziehe unter ihnen. 12 So wollen wir ihn überfallen, an welchem Ort wir ihn finden, und wollen über ihn kommen, wie der Tau auf die Erde fällt, daß wir von ihm und allen seinen Männern nicht einen übriglassen. 13 Wird er sich aber in eine Stadt versammeln, so soll das ganze Israel Stricke an die Stadt werfen und sie in den Bach reißen, daß man nicht ein Kieselein da finde. 14 Da sprach Absalom und jedermann in Israel: Der Rat Husais, des Arachiten, ist besser denn Ahithophels Rat. Aber der HERR schickte es also, daß der gute Rat Ahithophels verhindert wurde, auf daß der HERR Unheil über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Und Husai sprach zu Zadok und Abjathar, den Priestern: So und so hat Ahithophel Absalom und den Ältesten in Israel geraten; ich aber habe so und so geraten.
16 So sendet nun eilend hin und lasset David ansagen und sprecht: Bleibe nicht auf dem blachen Felde der Wüste, sondern mache dich hinüber, daß der König nicht verschlungen werde und alles Volk, das bei ihm ist. 17 Jonathan aber und Ahimaaz standen bei dem Brunnen Rogel, und eine Magd ging hin und sagte es ihnen an. Sie aber gingen hin und sagten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen, daß sie in die Stadt kämen. (1. Könige 1.9)
18 Es sah sie aber ein Knabe und sagte es Absalom an. Aber die beiden gingen eilend hin und kamen in eines Mannes Haus zu Bahurim; der hatte einen Brunnen in seinem Hofe. Dahinein stiegen sie, 19 und das Weib nahm und breitete eine Decke über des Brunnens Loch und breitete Grütze darüber, daß man es nicht merkte. 20 Da nun die Knechte Absaloms zum Weibe ins Haus kamen, sprachen sie: Wo ist Ahimaaz und Jonathan? Das Weib sprach zu ihnen: Sie gingen über das Wässerlein. Und da sie suchten, und nicht fanden, gingen sie wieder gen Jerusalem. 21 Und da sie weg waren, stiegen jene aus dem Brunnen und gingen hin und sagten's David, dem König, an und sprachen zu David: Macht euch auf und geht eilend über das Wasser; denn so und so hat Ahithophel wider euch Rat gegeben.
22 Da machte sich David auf und alles Volk, das bei ihm war, und gingen über den Jordan, bis es lichter Morgen ward, und fehlte nicht an einem, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahithophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt ward, sattelte er seinen Esel, machte sich auf und zog heim in seine Stadt und beschickte sein Haus und erhängte sich und starb und ward begraben in seines Vaters Grab. (Matthäus 27.5)

David in Mahanajim

24 Und David kam gen Mahanaim. Und Absalom zog über den Jordan und alle Männer Israels mit ihm.
25 Und Absalom hatte Amasa an Joabs Statt gesetzt über das Heer. Es war aber Amasa eines Mannes Sohn, der hieß Jethra, ein Israeliter, welcher einging zu Abigail, der Tochter des Nahas, der Schwester der Zeruja, Joabs Mutter. (2. Samuel 19.14) 26 Israel aber und Absalom lagerten sich in Gilead. 27 Da David gen Mahanaim gekommen war, da brachten Sobi, der Sohn Nahas von Rabba der Kinder Ammon, und Machir, der Sohn Ammiels von Lo-Dabar, und Barsillai, ein Gileaditer von Roglim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7)
28 Bettwerk, Becken, irdene Gefäße, Weizen, Gerste, Mehl, geröstete Körner, Bohnen, Linsen, Grütze, 29 Honig, Butter, Schafe und Rinderkäse zu David und zu dem Volk, das bei ihm war, zu essen. Denn sie gedachten: Das Volk wird hungrig, müde und durstig sein in der Wüste. (2. Samuel 16.2)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)