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2. Samuel - Kapitel 14

1 Joab aber, der Zeruja Sohn, merkte, daß des Königs Herz war wider Absalom, 2 und sandte hin gen Thekoa und ließ holen von dort ein kluges Weib und sprach zu ihr: Trage Leid und zieh Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, sondern stelle dich wie ein Weib, das eine lange Zeit Leid getragen hat über einen Toten; 3 und sollst zum König hineingehen und mit ihm reden so und so. Und Joab gab ihr ein, was sie reden sollte. 4 Und da das Weib von Thekoa mit dem König reden wollte, fiel sie auf ihr Antlitz zur Erde und beugte sich nieder und sprach: Hilf mir, König!
5 Der König sprach zu ihr: Was ist dir? Sie sprach: Ach, ich bin eine Witwe, und mein Mann ist gestorben. 6 Und deine Magd hatte zwei Söhne, die zankten miteinander auf dem Felde, und da kein Retter war, schlug einer den andern und tötete ihn. 7 Und siehe, nun steht auf die ganze Freundschaft wider deine Magd und sagen: Gib her den, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er erwürgt hat, und auch den Erben vertilgen; und wollen meinen Funken auslöschen, der noch übrig ist, daß meinem Mann kein Name und nichts Übriges bleibe auf Erden. (5. Mose 19.11-13) 8 Der König sprach zum Weibe: Gehe heim, ich will für dich gebieten.
9 Und das Weib von Thekoa sprach zum König: Mein Herr König, die Missetat sei auf mir und meines Vaters Hause; der König aber und sein Stuhl sei unschuldig. 10 Der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, so soll er nicht mehr dich antasten. 11 Sie sprach: Der König gedenke an den HERRN, deinen Gott, daß der Bluträcher nicht noch mehr Verderben anrichte und sie meinen Sohn nicht vertilgen. Er sprach: So wahr der HERR lebt, es soll kein Haar von deinem Sohn auf die Erde fallen. (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Und das Weib sprach: Laß deine Magd meinem Herrn König etwas sagen. Er sprach: Sage an!
13 Das Weib sprach: Warum bist du also gesinnt wider Gottes Volk? Denn da der König solches geredet hat, ist er wie ein Schuldiger, dieweil er seinen Verstoßenen nicht wieder holen läßt. 14 Denn wir sterben eines Todes und sind wie Wasser, so in die Erde verläuft, das man nicht aufhält; und Gott will nicht das Leben wegnehmen, sondern bedenkt sich, daß nicht das Verstoßene auch von ihm verstoßen werde. (Hesekiel 18.23) 15 So bin ich nun gekommen, mit meinem Herrn König solches zu reden; denn das Volk macht mir bang. Denn deine Magd gedachte: Ich will mit dem König reden; vielleicht wird er tun, was seine Magd sagt. 16 Denn er wird seine Magd erhören, daß er mich errette von der Hand aller, die mich samt meinem Sohn vertilgen wollen vom Erbe Gottes. 17 Und deine Magd gedachte: Meines Herrn, des Königs, Wort soll mir ein Trost sein; denn mein Herr, der König, ist wie ein Engel Gottes, daß er Gutes und Böses hören kann. Darum wird der HERR, dein Gott, mit dir sein. (2. Samuel 19.28) 18 Der König antwortete und sprach zu dem Weibe: Leugne mir nicht, was ich dich frage. Das Weib sprach: Mein Herr, der König, rede.
19 Der König sprach: Ist nicht die Hand Joabs mit dir in diesem allem? Das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr König, es ist nicht anders, weder zur Rechten noch zur Linken, denn wie mein Herr, der König, geredet hat. Denn dein Knecht Joab hat mir's geboten, und er hat solches alles seiner Magd eingegeben; 20 daß ich diese Sache also wenden sollte, das hat dein Knecht Joab gemacht. Aber mein Herr ist weise wie die Weisheit eines Engels Gottes, daß er merkt alles auf Erden. (2. Samuel 14.17) 21 Da sprach der König zu Joab: Siehe, ich habe solches getan; so gehe hin und bringe den Knaben Absalom wieder.
22 Da fiel Joab auf sein Antlitz zur Erde und beugte sich nieder und dankte dem König und sprach: Heute merkt dein Knecht, daß ich Gnade gefunden habe vor deinen Augen, mein Herr König, da der König tut, was sein Knecht sagt. 23 Also macht sich Joab auf und zog gen Gessur und brachte Absalom gen Jerusalem. (2. Samuel 13.37) 24 Aber der König sprach: Laß ihn wider in sein Haus gehen und mein Angesicht nicht sehen. Also kam Absalom wieder in sein Haus und sah des Königs Angesicht nicht. 25 Es war aber in ganz Israel kein Mann so schön wie Absalom, und er hatte dieses Lob vor allen; von seiner Fußsohle an bis auf seinen Scheitel war nicht ein Fehl an ihm.
26 Und wenn man sein Haupt schor (das geschah gemeiniglich alle Jahre; denn es war ihm zu schwer, daß man's abscheren mußte), so wog sein Haupthaar zweihundert Lot nach dem königlichen Gewicht. 27 Und Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, die hieß Thamar und war ein Weib schön von Gestalt. (2. Samuel 13.1) 28 Also blieb Absalom zwei Jahre zu Jerusalem, daß er des Königs Angesicht nicht sah.
29 Und Absalom sandte nach Joab, daß er ihn zum König sendete; und er wollte nicht zu ihm kommen. Er aber sandte zum andernmal; immer noch wollte er nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Seht das Stück Acker Joabs neben meinem, und er hat Gerste darauf; so geht hin und steckt es mit Feuer an. Da steckten die Knechte Absaloms das Stück mit Feuer an. 31 Da machte sich Joab auf und kam zu Absalom ins Haus und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Stück mit Feuer angesteckt? 32 Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich sandte nach dir und ließ dir sagen: Komm her, daß ich dich zum König sende und sagen lasse: Warum bin ich von Gessur gekommen? Es wäre mir besser, daß ich noch da wäre. So laß mich nun das Angesicht des Königs sehen; ist aber eine Missetat an mir, so töte mich. 33 Und Joab ging hinein zum König und sagte es ihm an. Und er rief Absalom, daß er hinein zum König kam; und er fiel nieder vor dem König auf sein Antlitz zur Erde, und der König küßte Absalom.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)