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2. Samuel - Kapitel 10

Davids Kampf mit den Ammonitern

1 Und es begab sich darnach, daß der König der Kinder Ammon starb, und sein Sohn Hanun ward König an seiner Statt. 2 Da sprach David: Ich will Barmherzigkeit tun an Hanun, dem Sohn Nahas, wie sein Vater an mir Barmherzigkeit getan hat. Und sandte hin und ließ ihn trösten durch seine Knechte über seinen Vater. Da nun die Knechte Davids ins Land der Kinder Ammon kamen, 3 sprachen die Gewaltigen der Kinder Ammon zu ihrem Herrn, Hanun: Meinst du, daß David deinen Vater ehren wolle, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Meinst du nicht, daß er darum hat seine Knechte zu dir gesandt, daß er die Stadt erforsche und erkunde und umkehre? 4 Da nahm Hanun die Knechte David und schor ihnen den Bart halb und schnitt ihnen die Kleider halb ab bis an den Gürtel und ließ sie gehen.
5 Da das David ward angesagt, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren sehr geschändet. Und der König ließ ihnen sagen: Bleibt zu Jericho, bis euer Bart gewachsen; so kommt dann wieder. 6 Da aber die Kinder Ammon sahen, daß sie vor David stinkend geworden waren, sandten sie hin und dingten die Syrer des Hauses Rehob und die Syrer zu Zoba, zwanzigtausend Mann Fußvolk, und von dem König Maachas tausend Mann und von Is-Tob zwölftausend Mann.
7 Da das David hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heer der Kriegsleute. 8 Und die Kinder Ammon zogen aus und rüsteten sich zum Streit vor dem Eingang des Tors. Die Syrer aber von Zoba, von Rehob, von Is-Tob und von Maacha waren allein im Felde. 9 Da Joab nun sah, daß der Streit auf ihn gestellt war vorn und hinten, erwählte er aus aller jungen Mannschaft in Israel und stellte sich wider die Syrer.
10 Und das übrige Volk tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, daß er sich rüstete wider dir Kinder Ammon, 11 und sprach: Werden mir die Syrer überlegen sein, so komm mir zu Hilfe; werden aber die Kinder Ammon dir überlegen sein, so will ich dir zu Hilfe kommen. 12 Sei getrost und laß uns stark sein für unser Volk und für die Städte unsers Gottes; der HERR aber tue, was ihm gefällt. 13 Und Joab machte sich herzu mit dem Volk, das bei ihm war, zu streiten wider die Syrer; und sie flohen vor ihm. 14 Und da die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen sie auch vor Abisai und zogen in die Stadt. Also kehrte Joab um von den Kindern Ammon und kam gen Jerusalem. 15 Und da die Syrer sahen, daß sie geschlagen waren vor Israel, kamen sie zuhauf.
16 Und Hadadeser sandte hin und brachte heraus die Syrer jenseit des Stromes und führte herein ihre Macht; und Sobach, der Feldhauptmann Hadadesers, zog vor ihnen her. 17 Da das David ward angesagt, sammelte er zuhauf das ganze Israel und zog über den Jordan und kam gen Helam. Und die Syrer stellten sich wider David, mit ihm zu streiten. 18 Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David verderbte der Syrer siebenhundert Wagen und vierzigtausend Reiter; dazu Sobach, den Feldhauptmann, schlug er, daß er daselbst starb. 19 Da aber die Könige, die unter Hadadeser waren, sahen, daß sie geschlagen waren vor Israel, machten sie Frieden mit Israel und wurden ihnen untertan. Und die Syrer fürchteten sich, den Kindern Ammon mehr zu helfen.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)