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2. Mose - Kapitel 6

Erneuter Bericht über Moses Sendung

1 Der HERR sprach zu Mose: Nun sollst du sehen, was ich Pharao tun werde; denn durch eine starke Hand muß er sie lassen ziehen, er muß sie noch durch eine starke Hand aus seinem Lande von sich treiben. (2. Mose 11.1) (2. Mose 12.33) 2 Und Gott redete mit Mose und sprach zu ihm: Ich bin der HERR
3 und bin erschienen Abraham, Isaak und Jakob als der allmächtige Gott; aber mein Name HERR ist ihnen nicht offenbart worden. (1. Mose 17.1) (2. Mose 3.14-15) 4 Auch habe ich einen Bund mit ihnen aufgerichtet, daß ich ihnen geben will das Land Kanaan, das Land ihrer Wallfahrt, darin sie Fremdlinge gewesen sind. (1. Mose 12.7) 5 Auch habe ich gehört die Wehklage der Kinder Israel, welche die Ägypter mit Frönen beschweren, und habe an meinen Bund gedacht. 6 Darum sage den Kindern Israel: Ich bin der HERR und will euch ausführen von euren Lasten in Ägypten und will euch erretten von eurem Frönen und will euch erlösen durch ausgereckten Arm und große Gerichte 7 und will euch annehmen zum Volk und will euer Gott sein, daß ihr's erfahren sollt, daß ich der HERR bin, euer Gott, der euch ausführt von der Last Ägyptens 8 und euch bringt in das Land, darüber ich habe meine Hand gehoben, daß ich's gäbe Abraham, Isaak und Jakob; das will ich euch geben zu eigen, ich, der HERR. (1. Mose 22.16) (5. Mose 32.40) 9 Mose sagte solches den Kindern Israel; aber sie hörten ihn nicht vor Seufzen und Angst vor harter Arbeit. 10 Da redete der HERR mit Mose und sprach:
11 Gehe hinein und rede mit Pharao, dem König in Ägypten, daß er die Kinder Israel aus seinem Lande lasse. 12 Mose aber redete vor dem HERRN und sprach: Siehe, die Kinder Israel hören mich nicht; wie sollte mich denn Pharao hören? Dazu bin ich von unbeschnittenen Lippen. (2. Mose 4.10) (2. Mose 6.30) 13 Also redete der HERR mit Mose und Aaron und tat ihnen Befehl an die Kinder Israel und an Pharao, den König in Ägypten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führten.

Die Vorfahren Moses und Aarons

14 Dies sind die Häupter in ihren Vaterhäusern. Die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels, sind diese: Henoch, Pallu, Hezron, Charmi. Das sind die Geschlechter von Ruben. (1. Mose 46.9-11)
15 Die Kinder Simeons sind diese: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Saul, der Sohn des kanaanäischen Weibes. Das sind Simeons Geschlechter.
16 Dies sind die Namen der Kinder Levis nach ihren Geschlechtern: Gerson, Kahath, Merari. Aber Levi ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (1. Chronik 6.1-4) (1. Chronik 5.27-30)
17 Die Kinder Gersons sind diese: Libni und Simei nach ihren Geschlechtern.
18 Die Kinder Kahaths sind diese: Amram, Jizhar, Hebron, Usiel. Kahath aber ward hundertdreiunddreißig Jahre alt.
19 Die Kinder Merari sind diese: Maheli und Musi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihrer Abstammung.
20 Und Amram nahm seine Muhme Jochebed zum Weibe; die gebar ihm Aaron und Mose. Aber Amram ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (2. Mose 2.1)
21 Die Kinder Jizhars sind diese: Korah, Nepheg, Sichri. (4. Mose 16.1)
22 Die Kinder Usiels sind diese: Misael, Elzaphan, Sithri. (3. Mose 10.4)
23 Aaron nahm zum Weibe Eliseba, die Tochter Amminadabs, Nahessons Schwester; die gebar ihm Nadab, Abihu, Eleasar, Ithamar. (2. Mose 28.1)
24 Die Kinder Korah sind diese: Assir, Elkana, Abiasaph. Das sind die Geschlechter der Korahiter. (4. Mose 25.7)
25 Eleasar aber, Aarons Sohn, der nahm von den Töchtern Putiels ein Weib; die gebar ihm Pinehas. Das sind die Häupter unter den Vätern der Leviten-Geschlechter.
26 Das ist Aaron und Mose, zu denen der HERR sprach: Führet die Kinder Israel aus Ägyptenland mit ihrem Heer.
27 Sie sind's die mit Pharao, dem König in Ägypten, redeten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führten, nämlich Mose und Aaron.

Wiederholter Befehl

28 Und des Tages redete der HERR mit Mose in Ägyptenland
29 und sprach zu Ihm: Ich bin der HERR; rede mit Pharao, dem König in Ägypten, alles, was ich mit dir rede. 30 Und er antwortete vor dem HERRN: Siehe, ich bin von unbeschnittenen Lippen; wie wird mich denn Pharao hören? (2. Mose 6.12)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)