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2. Mose - Kapitel 27

Der Brandopferaltar

1 Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch. 2 Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen. 3 Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen. 4 Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden. 5 Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar. 6 Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen. 7 Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt. 8 Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist. (2. Mose 26.30)

Der Vorhof

9 Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 11 Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 12 Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen. 13 Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen, 14 also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen, 15 und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen; 16 aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen. 17 Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein. 19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.

Das Öl für den Leuchter

20 Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze (3. Mose 24.2)
21 in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

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Römer - Kapitel 6

Der Gläubige ist einsgemacht mit Christus: der Sünde gestorben – Gott lebend in Christus

1 Was wollen wir nun sagen? Sollen wir in der Sünde verharren, damit das Maß der Gnade voll werde? (Römer 3.5-8) 2 Das sei ferne! Wie sollten wir, die wir der Sünde gestorben sind, noch in ihr leben? 3 Oder wisset ihr nicht, daß wir alle, die wir auf Jesus Christus getauft sind, auf seinen Tod getauft sind? (Galater 3.27) 4 Wir sind also mit ihm begraben worden durch die Taufe auf den Tod, auf daß, gleichwie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt worden ist, so auch wir in einem neuen Leben wandeln. (Kolosser 2.12) (1. Petrus 3.21) 5 Denn wenn wir mit ihm verwachsen sind zur Ähnlichkeit seines Todes, so werden wir es auch zu der seiner Auferstehung sein, 6 wissen wir doch, daß unser alter Mensch mitgekreuzigt worden ist, damit der Leib der Sünde außer Wirksamkeit gesetzt sei, so daß wir der Sünde nicht mehr dienen; (Galater 5.24) 7 denn wer gestorben ist, der ist von der Sünde losgesprochen. 8 Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, daß wir auch mit ihm leben werden, 9 da wir wissen, daß Christus, von den Toten erweckt, nicht mehr stirbt; der Tod herrscht nicht mehr über ihn; 10 denn was er gestorben ist, das ist er der Sünde gestorben, ein für allemal; was er aber lebt, das lebt er für Gott. (Hebräer 9.26-28) 11 Also auch ihr: Haltet euch selbst dafür, daß ihr für die Sünde tot seid, aber für Gott lebet in Christus Jesus, unsrem Herrn! (2. Korinther 5.15) (1. Petrus 2.24) 12 So soll nun die Sünde nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, so daß ihr seinen Lüsten gehorchet; (1. Mose 4.7) 13 gebet auch nicht eure Glieder der Sünde hin, als Waffen der Ungerechtigkeit, sondern gebet euch selbst Gott hin, als solche, die aus Toten lebendig geworden sind, und eure Glieder Gott, als Waffen der Gerechtigkeit. (Römer 12.1) 14 Denn die Sünde wird nicht herrschen über euch, weil ihr nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade seid. (Römer 7.4-6) (1. Johannes 3.6)

Die Gläubigen sind berufen, der Gerechtigkeit zu dienen

15 Wie nun, sollen wir sündigen, weil wir nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade sind? Das sei ferne! (Römer 5.17) (Römer 5.21) 16 Wisset ihr nicht: wem ihr euch als Knechte hingebet, ihm zu gehorchen, dessen Knechte seid ihr und müßt ihm gehorchen, es sei der Sünde zum Tode, oder dem Gehorsam zur Gerechtigkeit? (Johannes 8.34) 17 Gott aber sei Dank, daß ihr Knechte der Sünde gewesen, nun aber von Herzen gehorsam geworden seid dem Vorbild der Lehre, dem ihr euch übergeben habt. 18 Nachdem ihr aber von der Sünde befreit wurdet, seid ihr der Gerechtigkeit dienstbar geworden. (Johannes 8.32) 19 Ich muß menschlich davon reden wegen der Schwachheit eures Fleisches. Gleichwie ihr eure Glieder in den Dienst der Unreinigkeit und der Gesetzwidrigkeit gestellt habt, um gesetzwidrig zu handeln, so stellet nun eure Glieder in den Dienst der Gerechtigkeit zur Heiligung. 20 Denn als ihr Knechte der Sünde waret, da waret ihr frei gegenüber der Gerechtigkeit. 21 Was hattet ihr nun damals für Frucht? Solche, deren ihr euch jetzt schämet; denn das Ende derselben ist der Tod. (Römer 8.6) (Römer 8.13) 22 Nun aber, da ihr von der Sünde frei und Gott dienstbar geworden seid, habt ihr als eure Frucht die Heiligung, als Ende aber das ewige Leben. 23 Denn der Tod ist der Sünde Sold; aber die Gnadengabe Gottes ist das ewige Leben in Christus Jesus, unsrem Herrn. (Römer 5.12) (Jakobus 1.15)