zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 27

Der Brandopferaltar

1 Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch. 2 Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen. 3 Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen. 4 Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden. 5 Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar. 6 Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen. 7 Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt. 8 Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist. (2. Mose 26.30)

Der Vorhof

9 Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 11 Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 12 Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen. 13 Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen, 14 also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen, 15 und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen; 16 aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen. 17 Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein. 19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.

Das Öl für den Leuchter

20 Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze (3. Mose 24.2)
21 in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 15

1 Zur Zeit der Weizenernte wollte Simson seine Frau besuchen. Er brachte ihr ein Ziegenböckchen mit und sagte zu ihrem Vater: "Lass mich zu meiner Frau in die Kammer!" Doch ihr Vater ließ ihn nicht hinein. 2 "Das geht nicht!", sagte er. "Ich habe sie deinem Brautführer gegeben, weil ich dachte, du wolltest nichts mehr mit ihr zu tun haben. Aber sieh doch! Ihre jüngere Schwester ist noch viel schöner als sie. Du kannst sie an ihrer Stelle haben." (Richter 14.20) 3 "Das werde ich euch Philistern heimzahlen", rief Simson, "und ihr seid selbst daran schuld!" 4 Er zog los, fing 300 Füchse, band sie paarweise an den Schwänzen zusammen und steckte eine Fackel in den Knoten. 5 Dann zündete er die Fackeln an und ließ die Füchse in das stehende Getreide der Philister laufen. So gingen die Garbenhaufen und das reife Getreide auf den Feldern in Flammen auf, ja selbst Weinberge und Olivenhaine. 6 "Wer hat das getan?", fragten die Philister. Und bald kam es heraus: "Es war Simson, der Schwiegersohn des Timniters. Das ist die Rache dafür, dass der ihm seine Frau weggenommen und sie dem Brautführer gegeben hat." Da zogen die Philister nach Timna und verbrannten die Frau und ihren Vater. 7 "Wenn ihr das so macht", rief Simson da, "werde ich erst aufhören, wenn ich mich an euch gerächt habe!" 8 Er schlug sie gründlich zusammen, bis sie alle am Boden lagen, und zog sich dann in die Felsspalte bei Etam zurück. 9 Da fielen die Philister in Juda ein und schlugen in der Gegend von Lehi ihr Lager auf. 10 "Warum seid ihr gegen uns heraufgezogen?", fragten die Männer von Juda. Sie erwiderten: "Wir wollen Simson gefangen nehmen. Wir haben eine Rechnung mit ihm zu begleichen." 11 Da zogen 3000 Judäer zur Felsspalte Etam und sagten zu Simson: "Weißt du denn nicht, dass die Philister über uns herrschen? Warum hast du uns in solche Gefahr gebracht?" - "Ich habe ihnen nur heimgezahlt, was sie mir angetan haben", erwiderte Simson. 12 Da sagten die Männer Judas: "Wir sind hergekommen, um dich zu fesseln und den Philistern auszuliefern." - "Schwört mir", erwiderte Simson, "dass ihr mir aber nichts weiter antut!" 13 "Nein, wir wollen dich nur fesseln und ausliefern", sagten sie, "töten wollen wir dich nicht!" So ließ er sich von ihnen fesseln und aus der Felsspalte herausführen. 14 Als er nach Lehi kam, liefen ihm die Philister mit großem Geschrei entgegen. Da kam der Geist Jahwes über ihn. Er zerriss die Stricke an seinen Armen, als wären es von Feuer versengte Flachsfäden. Die Fesseln fielen von seinen Händen. (Richter 14.6) 15 Dann fand er einen frischen Eselskinnbacken. Er hob ihn auf und erschlug tausend Mann damit. 16 "Mit einem Eselsknochen habe ich sie verprügelt", sagte Simson, "mit dem Kinnbacken eines Esels habe ich tausend Mann erschlagen." 17 Danach warf er den Knochen weg. Seitdem heißt der Ort Ramat-Lehi, Kinnbackenhöhe. 18 Aber Simson war am Verdursten und rief Jahwe an: "Du hast mir, deinem Sklaven, diesen großen Sieg geschenkt. Lass mich jetzt nicht vor Durst sterben und in die Hand dieser Unbeschnittenen fallen!" 19 Da ließ Gott in einer Bodensenke bei Lehi einen Spalt entstehen, aus dem Wasser herausquoll. Simson trank davon, und seine Lebensgeister kehrten zurück; er lebte wieder auf. Die Quelle ist noch heute bei Lehi zu finden. Man nennt sie En-Hakore, Ruferquelle. (1. Samuel 30.12) 20 Als die Philister das Land beherrschten, war Simson für 20 Jahre Richter in Israel. (Richter 16.31)