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2. Mose - Kapitel 27

Der Brandopferaltar

1 Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch. 2 Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen. 3 Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen. 4 Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden. 5 Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar. 6 Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen. 7 Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt. 8 Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist. (2. Mose 26.30)

Der Vorhof

9 Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 11 Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber. 12 Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen. 13 Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen, 14 also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen, 15 und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen; 16 aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen. 17 Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein. 19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.

Das Öl für den Leuchter

20 Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze (3. Mose 24.2)
21 in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.

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3. Mose - Kapitel 17

1 Jahwe sagte dann zu Mose: 2 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Anordnungen Jahwes weiter: 3 Jeder Israelit, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet, sei es im Lager oder außerhalb davon, 4 und das Tier nicht an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringt, um es dort vor der Wohnung Jahwes als Opfergabe für ihn zu schlachten, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. Er hat Blut vergossen und muss aus der Mitte seines Volkes entfernt werden. (Jesaja 66.3) 5 Deshalb sollen die Israeliten ihre Opfer, die sie jetzt noch auf dem freien Feld schlachten, zu Jahwe an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen und ihm als Freudenopfer schlachten. 6 Der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes vor dem Zelt der Gottesbegegnung sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. 7 Sie sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Das ist eine ewige Ordnung für alle ihre Generationen. (5. Mose 32.17) 8 Weiter sollst du ihnen sagen: Jeder Israelit und jeder Fremde, der unter ihnen lebt, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt 9 und es nicht zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bringt, um es Jahwe zu opfern, soll von seinem Volk beseitigt werden. (5. Mose 12.14) 10 Genauso geht es jedem Israeliten und jedem Fremden unter euch, der irgendwelches Blut isst. Ich selbst wende mich gegen jede Person, die Blut isst, und werde sie aus ihrem Volk beseitigen. (3. Mose 3.17) 11 Denn das Leben des Körpers ist in seinem Blut. Ich habe bestimmt, dass es auf den Altar gegeben wird, um Sühne für euch zu erwirken. Denn das Blut bewirkt Sühne durch das Leben darin. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand von euch darf Blut essen, auch die Fremden nicht, die bei euch leben. 13 Und jeder von den Israeliten oder den Fremden, die bei euch leben, der Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. 14 Denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut, und ich habe zu den Israeliten gesagt: Es ist euch nicht erlaubt, das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch zu essen, denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut. Jeder, der es isst, muss beseitigt werden. (1. Mose 9.4) 15 Und jeder, der ein verendetes oder gerissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremder, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und bleibt bis zum Abend unrein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht mit Wasser übergießt, muss er seine Schuld tragen."