zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 26

Die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein. 3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern. 4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden; 5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe. 6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein. 9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte. 10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden. 11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde. 12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte 13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen. 20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen; 23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer; 25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett. 26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend. 28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue. 30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. (2. Mose 25.9)

Die beiden Vorhänge

31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit. (Matthäus 27.51)
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. (2. Mose 25.21)
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. (2. Mose 40.22) 36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 24

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven zu bringen, damit man einen Leuchter aufstellen kann, dessen Lampen ständig brennen. (2. Mose 27.20) 3 Aaron soll diesen Leuchter im Zelt der Gottesbegegnung vor dem Vorhang zur Lade mit dem Bundesgesetz aufstellen und dafür sorgen, dass seine Lampen ständig vor Jahwe brennen, vom Abend bis zum Morgen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen herrichten, dass sie ständig vor Jahwe sind. 5 Dann sollst du aus je vier Litern Feinmehl zwölf Lochbrote backen 6 und sie auf dem reinen Tisch vor Jahwe in zwei Stapeln aufschichten, sechs auf jedem Stapel. (2. Mose 25.30) 7 Auf jeden Stapel sollst du reinen Weihrauch legen, der dann vom Brot als der zu verbrennende Teil genommen wird. So wird es ein Feueropfer für Jahwe. 8 An jedem Sabbat soll Aaron die Brote immer wieder neu vor Jahwe auflegen, als ewige Bundesverpflichtung der Israeliten. 9 Das Brot soll Aaron und seinen Nachkommen gehören. Für alle Zukunft steht ihnen das zu. Es muss aber an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist ein höchst heiliger Teil von den Feueropfern Jahwes." 10 Der Sohn einer Israelitin und eines Ägypters ging unter die Israeliten und geriet im Lager mit einem israelitischen Mann in Streit. 11 Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen Gottes und verfluchte ihn. Seine Mutter war Schelomit, eine Tochter Dibris aus dem Stamm Dan. Man brachte den Mann zu Mose. (3. Mose 24.16) 12 Der ließ ihn einsperren, bis Jahwe eine Weisung für diesen Fall geben würde. (4. Mose 15.34) 13 Jahwe sagte Mose: 14 "Bring den Flucher aus dem Lager hinaus! Dort sollen alle, die seine Lästerung gehört haben, ihre Hände auf seinen Kopf stützen, und die ganze Gemeinschaft muss ihn steinigen. 15 Zu den Israeliten aber sollst du sagen: 'Jeder, der seinen Gott verflucht, muss seine Schuld tragen. 16 Wer den Namen Jahwes lästert, muss getötet werden. Die ganze Gemeinschaft soll ihn steinigen. Das gilt für die Fremden unter euch genauso wie für die Einheimischen: Wer den Namen lästert, muss getötet werden. (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, muss er getötet werden. (2. Mose 21.12) 18 Wer ein Stück Vieh totschlägt, muss es erstatten, Leben für Leben. 19 Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat. (2. Mose 21.23-25) 20 Knochenbruch für Knochenbruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zufügt, soll ihm zugefügt werden. 21 Wer ein Stück Vieh totschlägt, soll es erstatten, wer aber einen Menschen totschlägt, soll selbst getötet werden. 22 Ein und dasselbe Recht gilt für euch alle, für den Fremden wie für den Einheimischen. Denn ich bin Jahwe, euer Gott!'" (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Mose sagte dies alles den Israeliten. Da brachten sie den Flucher aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 15.36)