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2. Mose - Kapitel 26

Die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein. 3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern. 4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden; 5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe. 6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein. 9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte. 10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden. 11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde. 12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte 13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen. 20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen; 23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer; 25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett. 26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend. 28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue. 30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. (2. Mose 25.9)

Die beiden Vorhänge

31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit. (Matthäus 27.51)
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. (2. Mose 25.21)
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. (2. Mose 40.22) 36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

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3. Mose - Kapitel 17

1 Jahwe sagte dann zu Mose: 2 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Anordnungen Jahwes weiter: 3 Jeder Israelit, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet, sei es im Lager oder außerhalb davon, 4 und das Tier nicht an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringt, um es dort vor der Wohnung Jahwes als Opfergabe für ihn zu schlachten, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. Er hat Blut vergossen und muss aus der Mitte seines Volkes entfernt werden. (Jesaja 66.3) 5 Deshalb sollen die Israeliten ihre Opfer, die sie jetzt noch auf dem freien Feld schlachten, zu Jahwe an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen und ihm als Freudenopfer schlachten. 6 Der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes vor dem Zelt der Gottesbegegnung sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. 7 Sie sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Das ist eine ewige Ordnung für alle ihre Generationen. (5. Mose 32.17) 8 Weiter sollst du ihnen sagen: Jeder Israelit und jeder Fremde, der unter ihnen lebt, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt 9 und es nicht zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bringt, um es Jahwe zu opfern, soll von seinem Volk beseitigt werden. (5. Mose 12.14) 10 Genauso geht es jedem Israeliten und jedem Fremden unter euch, der irgendwelches Blut isst. Ich selbst wende mich gegen jede Person, die Blut isst, und werde sie aus ihrem Volk beseitigen. (3. Mose 3.17) 11 Denn das Leben des Körpers ist in seinem Blut. Ich habe bestimmt, dass es auf den Altar gegeben wird, um Sühne für euch zu erwirken. Denn das Blut bewirkt Sühne durch das Leben darin. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand von euch darf Blut essen, auch die Fremden nicht, die bei euch leben. 13 Und jeder von den Israeliten oder den Fremden, die bei euch leben, der Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. 14 Denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut, und ich habe zu den Israeliten gesagt: Es ist euch nicht erlaubt, das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch zu essen, denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut. Jeder, der es isst, muss beseitigt werden. (1. Mose 9.4) 15 Und jeder, der ein verendetes oder gerissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremder, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und bleibt bis zum Abend unrein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht mit Wasser übergießt, muss er seine Schuld tragen."