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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Römer - Kapitel 14

Gegenseitige Duldsamkeit in Gewissensfragen

1 Des Schwachen im Glauben nehmet euch an, doch nicht um über Meinungen zu streiten. (Römer 15.1) (1. Korinther 8.9) 2 Einer glaubt, alles essen zu dürfen; wer aber schwach ist, ißt Gemüse. (1. Mose 1.29) (1. Mose 9.3) 3 Wer ißt, verachte den nicht, der nicht ißt; und wer nicht ißt, richte den nicht, der ißt; denn Gott hat ihn angenommen. (Kolosser 2.16) 4 Wer bist du, daß du einen fremden Knecht richtest? Er steht oder fällt seinem Herrn. Er wird aber aufgerichtet werden; denn der Herr vermag ihn aufzurichten. (Matthäus 7.1) (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.11) 5 Dieser achtet einen Tag höher als den andern, jener hält alle Tage gleich; ein jeglicher sei seiner Meinung gewiß! (Galater 4.10) 6 Wer auf den Tag schaut, schaut darauf für den Herrn, und wer nicht auf den Tag schaut, schaut nicht darauf für den Herrn. Wer ißt, der ißt für den Herrn; denn er dankt Gott, und wer nicht ißt, der ißt nicht für den Herrn und dankt Gott. 7 Denn keiner von uns lebt sich selbst und keiner stirbt sich selbst. 8 Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn; ob wir nun leben oder sterben, so sind wir des Herrn. (2. Korinther 5.15) (Galater 2.20) 9 Denn dazu ist Christus gestorben und wieder lebendig geworden, daß er sowohl über Tote als auch über Lebende Herr sei. 10 Du aber, was richtest du deinen Bruder? Oder du, was verachtest du deinen Bruder? Wir werden alle vor dem Richterstuhl Christi erscheinen; (Matthäus 25.31-32) (Apostelgeschichte 17.31) (2. Korinther 5.10) 11 denn es steht geschrieben: «So wahr ich lebe, spricht der Herr, mir soll sich beugen jedes Knie, und jede Zunge wird Gott bekennen.» (Philipper 2.10-11) 12 So wird also ein jeglicher für sich selbst Gott Rechenschaft geben. (Galater 6.5)

Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber dem schwächeren Bruder

13 Darum laßt uns nicht mehr einander richten, sondern das richtet vielmehr, daß dem Bruder weder Anstoß noch Ärgernis gegeben werde! (1. Korinther 10.33) 14 Ich weiß und bin in dem Herrn Jesus davon überzeugt, daß nichts an sich selbst unrein ist; sondern nur für den, der etwas für unrein hält, ist es unrein. (Matthäus 15.11) (Apostelgeschichte 10.15) (Titus 1.15) 15 Wenn aber dein Bruder um einer Speise willen betrübt wird, so wandelst du schon nicht nach der Liebe. Verdirb mit deiner Speise nicht den, für welchen Christus gestorben ist! (1. Korinther 8.11-13) 16 So soll nun euer Bestes nicht verlästert werden! 17 Denn das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken, sondern Gerechtigkeit, Friede und Freude im heiligen Geist; (1. Korinther 8.8) (Hebräer 13.9) 18 wer darin Christus dient, der ist Gott wohlgefällig und auch von den Menschen gebilligt. 19 So laßt uns nun dem nachjagen, was zum Frieden und zur Erbauung untereinander dient. (Römer 12.18) (Römer 15.2) 20 Zerstöre nicht wegen einer Speise Gottes Werk! Es ist zwar alles rein, aber es ist demjenigen schädlich, welcher es mit Anstoß ißt. 21 Es ist gut, wenn du kein Fleisch issest und keinen Wein trinkst, noch sonst etwas tust , woran dein Bruder Anstoß oder Ärgernis nehmen oder schwach werden könnte. 22 Du hast Glauben? Habe ihn für dich selbst vor Gott! Selig, wer sich selbst nicht beschuldigt in dem, was er billigt; (Römer 14.2) (1. Korinther 10.25-27) 23 wer aber zweifelt und doch ißt, der ist verurteilt, weil es nicht aus Glauben geschieht. Alles aber, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde.