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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Sprüche - Kapitel 7

1 Mein Sohn, bewahre meine Worte / und hüte meine Weisung wie einen Schatz! 2 Achte auf meine Gebote, dass du lebst; / hüte sie wie deinen Augapfel. 3 Binde sie um deine Finger, / schreibe sie tief in dein Herz! (Sprüche 3.3) 4 Nenn die Weisheit deine Schwester / und lass die Einsicht deine Freundin sein, 5 dass sie dich bewahre vor der Frau eines andern, / vor der Fremden, die dich umschmeichelt. (Sprüche 2.16) 6 Einmal stand ich am Fenster / und lugte durch die Gitter hinaus. 7 Da sah ich eine Gruppe junger Männer, Unerfahrene, / und dabei einen Burschen ohne Verstand. 8 Er ging über die Straße, bog um die Ecke / und nahm den Weg zu ihrem Haus. 9 Es war schon in der Dämmerung, / beim Einbruch der Nacht, wenn es dunkel wird. 10 Schau, da kommt eine Frau ihm entgegen, / wie eine Hure geputzt, / ihre Absicht versteckt. 11 Leidenschaftlich ist sie und hemmungslos; / es hält sie nicht in ihrem Haus. 12 Bald ist sie draußen, bald auf den Plätzen, / an allen Straßenecken lauert sie. 13 Da greift sie ihn und küsst ihn ab / und spricht ihn herausfordernd an: 14 "Ich musste heute ein Freudenopfer bringen, / nun habe ich meine Gelübde erfüllt. (3. Mose 3.3-4) 15 Darum kam ich heraus, dir zu begegnen, / ich hab dich gesucht und gefunden. 16 Ich habe mein Bett mit Tüchern bezogen, / mit bunten ägyptischen Leinen, 17 und ich habe es mit Myrrhe besprengt, / mit Aloë und Zimt. 18 Komm, wir lieben uns die ganze Nacht, / wir berauschen uns an Liebeslust! 19 Denn mein Mann ist nicht zu Hause, / er ist auf Reisen, sehr weit fort. 20 Den Geldbeutel hat er mit sich genommen. / Zum Vollmondstag erst kommt er nach Haus." 21 Mit solchen Worten verleitet sie ihn, / verführt ihn mit schmeichelnden Lippen. 22 Er folgt ihr sofort, / wie ein Ochse, den man zum Schlachten führt, / wie ein Hirsch, den das Fangseil umschlingt, 23 bis ein Pfeil seine Leber zerreißt / und er wie ein Vogel im Fangnetz hängt. / Er weiß nicht, dass es um sein Leben geht. 24 Hört mir zu, ihr jungen Männer! / Merkt euch gut, was ich sage! 25 Lasst euch von solch einer Frau nicht verführen, / irrt nicht auf ihren Wegen umher! 26 Denn sie hat schon viele gefällt und erschlagen, / die Zahl ihrer Todesopfer ist hoch! 27 Ihr Haus ist ein Weg zum Scheol hinab, / er führt in die Kammern des Todes. (Sprüche 2.18-19)