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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Richter - Kapitel 1

1 Was nach dem Tod Josuas geschah. Die Israeliten fragten Jahwe: "Wer von uns soll zuerst gegen die Kanaaniter in den Kampf ziehen?" (Richter 20.18) 2 Jahwe antwortete: "Der Stamm Juda soll es tun! Ich gebe das Land in seine Gewalt." 3 Da sagten die Männer von Juda zu ihren Brüdern aus dem Stamm Simeon: "Kommt mit und helft uns im Kampf um das Gebiet, das uns zugeteilt worden ist! Wir werden euch dann auch im Kampf um euer Gebiet helfen." Da schlossen sich die Männer von Simeon Juda an. 4 Sie zogen in den Kampf und Jahwe schenkte ihnen den Sieg über die Kanaaniter und Perisiter. Bei der Stadt Besek schlugen sie ein Heer von 10.000 Mann. 5 Dabei stießen sie auch auf deren König Adoni-Besek. Als dieser merkte, dass sein Heer geschlagen war, 6 floh er. Doch sie verfolgten ihn und nahmen ihn gefangen. Dann hackten sie ihm die Daumen und die beiden großen Zehen ab. 7 Da sagte Adoni-Besek: "Siebzig Könige ohne Daumen und große Zehen haben unter meinem Tisch die Abfälle aufgelesen. Jetzt hat Gott mir dasselbe Schicksal bereitet." Seine Leute brachten ihn dann nach Jerusalem, wo er starb, 8 denn die Männer von Juda griffen auch Jerusalem an und eroberten es. Sie töteten die Bewohner und steckten die Stadt in Brand. 9 Danach kämpften sie gegen die Kanaaniter, die das Bergland bewohnten, den Negev, das heiße Land im Süden, und die Schefela, das Hügelland im Westen. (Josua 10.40) (Josua 11.22) 10 Anschließend griffen sie die kanaanitischen Bewohner der Stadt Hebron an, die damals noch Kirjat-Arba hieß, und besiegten die Sippenverbände Scheschai, Achiman und Telmai. (Josua 15.13) 11 Dann zogen sie gegen die Stadt Debir, die damals noch Kirjat-Sefer hieß. 12 Dort sagte Kaleb zu seinen Truppen: "Wer Kirjat-Sefer erobert, bekommt meine Tochter Achsa zur Frau!" 13 Kalebs Neffe Otniel - er war der Sohn von dessen jüngerem Bruder Kenas - eroberte die Stadt. Daraufhin durfte er Achsa zur Frau nehmen. 14 Als sie ihm zugeführt wurde, rang sie ihm die Erlaubnis ab, gleich noch ein Stück Land von ihrem Vater fordern zu dürfen. Dann glitt sie von ihrem Esel, und Kaleb fragte: "Was hast du?" 15 Sie erwiderte: "Wenn du mich schon in den heißen Negev verheiratet hast, dann gib mir auch ein paar Wasserbecken als Segensgeschenk dazu!" Da schenkte ihr Kaleb die oberen und die unteren Teichanlagen bei Hebron. 16 Die Nachkommen von Moses Schwager, - das waren Keniter - waren mit den Männern Judas aus der Palmenstadt aufgebrochen und in das Steppengebiet gezogen, das im Süden von Arad liegt. Als Halbnomaden hielten sie sich im Gebiet Judas auf. (4. Mose 10.29) (Josua 12.14) (Richter 4.11) (Richter 4.17) 17 Dann halfen die Männer Judas ihren Stammesbrüdern von Simeon, die Kanaaniter in Zefat zu besiegen. Sie vollstreckten den Bann an der Stadt und nannten sie Horma, Bann. (4. Mose 21.2) 18 Doch die Städte Gaza, Aschkelon und Ekron mit den dazugehörigen Gebieten konnten die Männer Judas nicht einnehmen, 19 denn die Bewohner der Küstenebene hatten eiserne Streitwagen. So konnten sie sie nicht vertreiben. Jahwe half ihnen aber, das Bergland zu erobern. 20 Nach der Anordnung Moses wurde dann die Stadt Hebron Kaleb zugesprochen, der die drei Sippen der Anakssöhne von dort vertrieben hatte. (Josua 14.6) 21 Doch die Jebusiter, die Bewohner Jerusalems, wurden auch von den Männern des Stammes Benjamin nicht vertrieben. Bis heute leben sie dort unter den Benjaminiten. (Josua 15.63) (Josua 18.28) (Richter 1.8) 22 Auch die Männer der Josefstämme Efraïm und Manasse zogen los und griffen Bet-El an. Jahwe stand ihnen bei. 23 Zuerst erkundeten sie die Stadt, die damals noch Lus hieß. (1. Mose 28.19) 24 Als die Späher einen Mann herauskommen sahen, hielten sie ihn fest und sagten: "Wenn du uns einen Zugang in die Stadt zeigst, werden wir dich belohnen." 25 Er zeigte ihnen eine Stelle, wo sie eindringen konnten. Auf diese Weise eroberten die Männer der Josefstämme die Stadt. Sie töteten alle Einwohner mit dem Schwert, doch den Mann und seine ganze Sippe ließen sie gehen. (Josua 6.25) 26 Der zog daraufhin ins Land der Hetiter und gründete eine Stadt, die er Lus nannte, wie sie heute noch heißt. 27 Der Stamm Manasse vertrieb die Einwohner von Bet-Schean, Taanach, Dor, Jibleam und Megiddo und den dazugehörenden Ortschaften nicht. Die Kanaaniter setzten alles daran, in dieser Gegend wohnen zu bleiben. (Josua 17.11-13) 28 Als die Israeliten dann stärker wurden, verpflichteten sie sie zu Zwangsarbeiten, vertrieben sie aber nicht. 29 Auch der Stamm Efraïm vertrieb die Kanaaniter nicht aus der Stadt Geser, denn sie hielten durch und blieben mitten in seinem Gebiet ansässig. (Josua 16.10) 30 Der Stamm Sebulon vertrieb die Einwohner von Kitron und Nahalal nicht, sodass die Kanaaniter auch unter ihnen wohnen blieben. Später jedoch verpflichtete man sie zu Zwangsarbeiten. (Josua 19.15) 31 Der Stamm Ascher vertrieb die Einwohner von Akko und Sidon nicht, und auch nicht die von Mahaleb, Achsib, Helba, Afek und Rehob. 32 Deshalb lebten die Leute von Ascher mitten unter den Kanaanitern, die in der Gegend wohnen blieben, weil man sie nicht vertrieben hatte. 33 Der Stamm Naftali vertrieb die Einwohner von Bet-Schemesch und Bet-Anat nicht, sondern lebte in seinem Stammesgebiet mit den Kanaanitern zusammen. Sie mussten ihnen jedoch Zwangsarbeiten leisten. (Josua 19.38) 34 Als die Männer des Stammes Dan in die Ebene vordringen wollten, wurden sie von den Amoritern ins Hügelland zurückgedrängt. 35 Die Amoriter konnten sich in Har-Heres, Ajalon und Schaalbim behaupten. Als die beiden Josefstämme später die Oberhand gewannen, verpflichteten sie sie zu Zwangsarbeiten. (Josua 19.42) 36 Die Grenze zum Gebiet der Amoriter verläuft von der Skorpionensteige bis nach Sela und darüber hinaus.