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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Nehemia - Kapitel 12

1 Folgende Priester und Leviten waren mit Serubbabel Ben-Schealtiël und Jeschua aus der Verbannung heimgekehrt: Seraja, Jirmeja, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattusch, 3 Schechanja, Harim, Meremot, 4 Iddo, Ginneton, Abija, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Schemaja, Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. Dies waren die Oberhäupter der Priester und ihre Brüder in der Zeit des Hohen Priesters Jeschua. 8 Die Leviten Jeschua, Binnui, Kadmiël, Scherebja, Juda und Mattanja waren für den Gesang zuständig. (Nehemia 11.17) 9 Bakbukja, Unni und ihre Brüder standen ihnen nach Dienstabteilungen gegenüber. 10 Der Hohe Priester Jeschua zeugte Jojakim, Jojakim Eljaschib, Eljaschib Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26) 11 Jojada zeugte Jonatan, Jonatan Jaddua. 12 Zur Zeit Jojakims waren folgende Priester die Oberhäupter ihrer Sippen. Für Seraja: Meraja; für Jirmeja: Hananja; 13 für Esra: Meschullam; für Amarja: Johanan 14 für Malluch: Jonatan; für Schebanja: Josef; 15 für Harim: Adna; für Merajot: Helkai; 16 für Iddo: Secharja; für Ginneton: Meschullam; 17 für Abija: Sichri; für Mijamin ...; für Maadja: Piltai; 18 für Bilga: Schammua; für Schemaja: Jonatan; 19 für Jojarib: Mattenai; für Jedaja: Usi; 20 für Sallai: Kallai; für Amok: Eber; 21 für Hilkija: Haschabja; für Jedaja: Netanel. 22 Zur Zeit der Hohen Priester Eljaschib, Jojada, Johanan und Jaddua sowie des Perserkönigs Darius wurden Verzeichnisse angelegt, in denen die Sippenoberhäupter der Leviten und Priester erfasst waren. (Nehemia 12.10-11) 23 Von den Leviten wurden die Sippenoberhäupter bis zur Amtszeit von Johanan Ben-Eljaschib in der amtlichen Chronik erfasst. 24 Es waren: Haschabja, Scherebja und Jeschua Ben-Kadmiël. Ihre Verwandten standen ihnen in ihrer Dienstabteilung gegenüber, um nach dem Gebot des Gottesmannes David zu loben und zu preisen. (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 Es waren: Mattanja, Bakbukja und Obadja. Meschullam, Talmon und Akkub waren Torwächter; sie bewachten die Vorratsräume bei den Toren des Tempels. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese Männer lebten in der Zeit von Jojakim Ben-Jeschua, dem Enkel von Jozadak, und in der Zeit des Statthalters Nehemia und des Priesters und Schriftgelehrten Esra. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10) (1. Chronik 5.40-41) 27 Zur Einweihung der Stadtmauer holte man die Leviten aus dem ganzen Land nach Jerusalem, um das Freudenfest mit Lobliedern und der festlichen Musik von Zimbeln, Harfen und Zithern zu feiern. 28 Da sammelten sich die Sänger aus den Dörfern rings um Jerusalem und den Siedlungen der Netofatiter, 29 aus Bet-Gilgal und dem Gebiet von Geba und Asmawet, denn sie hatten sich in der Umgebung von Jerusalem Gehöfte gebaut. 30 Nachdem die Priester und Leviten sich selbst den Reinigungszeremonien unterzogen hatten, reinigten sie auch das Volk, die Tore und die Mauer. 31 Daraufhin ließ ich die führenden Männer auf die Mauer steigen und stellte zwei große Festchöre zusammen. Der eine zog oben auf der Mauer nach rechts Richtung Misttor. (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13) 32 Hinter ihm ging Hoschaja mit der einen Hälfte der führenden Männer aus Juda 33 und den Priestern Asarja, Esra, Meschullam, 34 Juda, Benjamin, Schemaja und Jirmeja mit Trompeten. 35 Es folgten Secharja Ben-Jonatan, der von Schemaja, Mattanja, Michaja, Sakkur und Asaf abstammte, 36 und seine Mitbrüder Schemaja, Asarel, Milalai, Gilalai, Maai, Netanel, Juda und Hanani mit den Saiteninstrumenten, wie sie der Gottesmann David einst gespielt hatte. An ihrer Spitze ging der Gesetzeslehrer Esra. 37 Sie zogen weiter zum Quelltor und stiegen auf dem ansteigenden Mauerstück auf Treppen zur Davidsstadt hinauf, gingen am ehemaligen Palast Davids vorbei und kamen bis zum Wassertor im Osten. (Nehemia 3.26) 38 Der zweite Festchor zog in entgegengesetzter Richtung. Er wurde von der anderen Hälfte der führenden Männer aus Juda und von mir begleitet. Wir zogen zum Ofenturm über die breite Mauer, (Nehemia 3.11) 39 das Efraïmtor, das Jeschanator, das Fischtor, am Hananel-Turm und dem Turm der Hundert vorbei zum Schaftor. Am Wachttor machten wir Halt. 40 Dann stellten sich die beiden Dankchöre im Haus Gottes auf. Bei mir standen außer der einen Hälfte der führenden Männer 41 die Priester Eljakim, Maaseja, Mijamin, Michaja, Eljoënai, Secharja und Hananja mit Trompeten 42 und die Leviten Maaseja, Schemaja, Eleasar, Usi, Johanan, Malkija, Elam und Eser. Dann ließen sich die Sänger unter der Leitung von Jisrachja hören. 43 Anschließend wurden eine Menge Tiere für das Opfermahl geschlachtet. Gott schenkte allen Männern, Frauen und Kindern große Freude. Der Jubel aus Jerusalem war weithin zu hören. 44 An jenem Tag wurden auch Männer als Aufseher über die Vorratsräume eingesetzt, in denen die Abgaben, die ersten Früchte der Ernte und die Zehnten der Erträge gelagert wurden. In diesen Kammern sammelte man von den Feldern der einzelnen Städte die Anteile, die den Priestern und Leviten gesetzlich zukamen. Denn die Juden hatten ihre Freude an den Priestern und Leviten im heiligen Dienst, (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5) 45 die ihrem Gott die Opfer brachten und die Reinigungshandlungen vollzogen. Auch die Sänger und Torwächter versahen ihren Dienst nach den Anordnungen Davids und seines Sohnes Salomo. 46 Denn seit der Zeit Davids und Asafs gab es Vorsteher für die Sänger, die Gott mit ihren Liedern lobten und priesen. (1. Chronik 25.1) 47 Zur Zeit Serubbabels und zur Zeit Nehemias lieferte ganz Israel die Anteile für den täglichen Bedarf der Sänger und Torwächter ab. Und die Gaben, die Gott geweiht waren, brachten sie zu den Leviten, die wiederum den vorgeschriebenen Anteil an die Priester abgaben. (Nehemia 10.39)