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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Josua - Kapitel 11

1 Als Jabin, der König von Hazor, das hörte, schickte er Boten zu König Jobab von Madon, zu den Königen von Schimron und Achschaf, 2 zu den Königen im nördlichen Bergland, in der Ebene südlich von Kinneret, in der Schefela und im Küstengebiet von Dor, 3 zu den Kanaanitern im Osten und Westen, zu den Amoritern, den Hetitern, den Perisitern und den Jebusitern im Gebirge und zu den Hiwitern am Fuß des Hermon im Gebiet von Mizpa. 4 Alle diese Könige brachen mit ihren Truppen auf, es war eine riesige Menge, unzählbar wie der Sand am Meeresstrand; und sie hatten sehr viele Pferde und Streitwagen dabei. 5 Ihr gemeinsames Feldlager zum Kampf gegen Israel schlugen sie am Wasser von Merom auf. 6 Da sagte Jahwe zu Josua: "Hab keine Angst vor ihnen! Ich werde dafür sorgen, dass ihr sie morgen um diese Zeit alle erschlagen habt. Du wirst ihre Pferde lähmen und ihre Streitwagen in Brand stecken!" 7 Josua führte Israels Heer zu einem Überraschungsangriff auf das feindliche Lager am Wasser von Merom, 8 und Jahwe gab sie in ihre Hand. Sie schlugen sie in die Flucht und verfolgten sie bis zu der großen Stadt Sidon, bis nach Misrefot-Majim und in die Talebene von Mizpe im Osten. Keiner der Fliehenden entkam. (Josua 13.6) 9 Nach Jahwes Befehl ließ Josua ihre Pferde lähmen und die Streitwagen verbrennen. 10 Dann kehrte er um und eroberte Hazor, die Hauptstadt dieser Vereinigung von Stadtkönigen, und erschlug ihren König. 11 An allem Lebendigen ließ er den Bann vollstrecken. Alle Bewohner wurden mit dem Schwert getötet, und die Stadt wurde in Brand gesteckt. (4. Mose 21.2) 12 Auch alle anderen Städte dieser Vereinigung eroberte Josua und vollstreckte an ihren Königen und Einwohnern den Bann, wie es Mose, der Diener Jahwes, befohlen hatte. 13 Niederbrennen ließ Josua aber nur Hazor. Die anderen Städte auf den Hügeln ließ er stehen. 14 Die Beute aus diesen Städten und das Vieh nahmen die Israeliten für sich, aber von den Menschen ließen sie niemand am Leben. Sie vernichteten sie völlig und erschlugen alle mit dem Schwert. 15 Wie Jahwe es seinem Diener Mose befohlen hatte, so trug Mose es Josua auf. Und Josua hielt sich genau an alle Weisungen, die Mose von Jahwe bekommen hatte. 16 Josua nahm das ganze Land ein, das Gebirge, den ganzen Negev und ganz Goschen, die Schefela, die Jordantiefebene und das Bergland Israels, (Josua 10.41) 17 alles Land vom kahlen Berg Seïr bis hin nach Baal-Gad im Libanontal am Fuß des Hermon. Alle Könige, die dort regierten, nahm er gefangen und tötete sie. 18 Er musste jedoch lange gegen sie kämpfen, 19 denn außer der Hiwiterstadt Gibeon ergab sich keine Stadt den Israeliten freiwillig. Alle mussten sie im Kampf erobern. (Josua 9.15) 20 Jahwe hatte sie starrsinnig zum Krieg gegen Israel gemacht, damit er den Bann an ihnen vollstrecken konnte. Es sollte keine Gnade für sie geben. Israel musste sie vernichten, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (5. Mose 7.2) 21 Damals vernichtete Josua auch die Anakiter, die im Gebirge, in Hebron, Debir und Anab wohnten, und in allen anderen Städten im Gebirge Juda und Israel. Josua vollstreckte den Bann an ihnen, (4. Mose 13.22) (5. Mose 1.28) 22 sodass in dem eroberten Land niemand von ihnen übrig blieb. Nur in Gaza, Gat und Aschdod entkamen sie dem Untergang. (1. Samuel 17.4) 23 So eroberte Josua das ganze Land, wie es Jahwe zu Mose gesagt hatte, und gab es Israel zum Eigentum, jedem Stamm sein Gebiet. Das Land hatte nun Ruhe vor dem Krieg. (Josua 14.15)