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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Josua - Kapitel 1

1 Nachdem nun Mose, der Diener Jahwes, gestorben war, sagte Gott zu Josua Ben-Nun, dem Helfer von Mose: 2 "Mein Diener Mose ist gestorben. Mach dich jetzt mit dem ganzen Volk bereit, den Jordan zu überqueren und in das Land zu ziehen, das ich den Israeliten geben will. 3 Jedes Stück Land, das ihr betretet, wird euch gehören - wie ich es Mose versprochen habe - (5. Mose 11.24) 4 und zwar von der Wüste im Süden bis zum Libanongebirge im Norden. Euer Land wird nach Osten zu das ganze Gebiet der Hetiter bis zum Euphrat umfassen und im Westen bis ans Mittelmeer reichen. 5 Dein Leben lang wird sich kein Feind gegen dich behaupten können. So, wie ich Mose beistand, werde ich auch dir beistehen. Ich werde dich nie im Stich lassen, dich niemals vergessen. (5. Mose 31.8) (Hebräer 13.5) 6 Sei stark und sei mutig! Du wirst diesem Volk das Land, das ich ihren Vorfahren unter Eid versprochen habe, als bleibenden Besitz austeilen. (5. Mose 3.28) (5. Mose 31.7) (5. Mose 31.23) 7 Halte dich mutig und fest an das Gesetz, das mein Diener Mose dir übergeben hat! Weiche weder rechts noch links davon ab, damit dir alles gelingt, was du unternimmst. (5. Mose 5.29) (1. Könige 2.3) 8 Du sollst die Weisungen dieses Gesetzbuches immer vor dir hersagen und Tag und Nacht darüber nachdenken, damit dein Tun ganz von dem bestimmt ist, was darin steht. Dann wirst du Erfolg haben, und was du anpackst, wird dir gelingen. (Psalm 1.2-3) 9 Ich habe es dir gesagt! Sei stark und sei mutig! Lass dir keine Angst einjagen, lass dich nicht einschüchtern, denn Jahwe, dein Gott, steht dir bei, wo du auch bist." 10 Da befahl Josua den Hauptleuten des Volkes 11 durchs Lager zu gehen und überall bekannt zu machen: "Versorgt euch mit Verpflegung, denn in drei Tagen werden wir den Jordan überqueren und das Land in Besitz nehmen, das Jahwe, unser Gott, uns zum Eigentum gibt." 12 Zu den Stämmen Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse sagte Josua: 13 "Denkt daran, was euch Mose, der Diener Jahwes, gesagt hat: 'Jahwe, euer Gott, gibt euch hier in diesem Land eure Heimat.' (4. Mose 32.20) 14 Eure Frauen, eure Kinder und euer Vieh können auf dieser Seite des Jordan bleiben. Doch ihr sollt mit allen kampffähigen Männern bewaffnet vor euren Bruderstämmen hinüberziehen und ihnen helfen, 15 das Land einzunehmen, das Jahwe, ihr Gott, ihnen gibt. Wenn sie dann ihre Heimat gefunden haben, könnt ihr zurückkommen und euch hier, östlich vom Jordan, in dem Land ansiedeln, das Mose, der Diener Jahwes, euch zugeteilt hat." 16 Sie antworteten Josua: "Wir wollen alles tun, was du uns befohlen hast, und überall hingehen, wohin du uns schickst. 17 Wir werden dir genauso gehorchen, wie wir Mose gehorcht haben. Möge Jahwe, dein Gott, so mit dir sein, wie er mit Mose war. 18 Jeder, der sich deinem Befehl widersetzt und deinen Weisungen nicht folgt, soll mit dem Tod bestraft werden. Sei nur stark und sei mutig!" (Josua 1.6)