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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jesaja - Kapitel 54

1 "Freue dich, du Unfruchtbare, die noch nie geboren hat; / du, die nie in Wehen lag, brich in Jubel aus! / Denn die Verlassene wird viel mehr Söhne haben als die Frau, die verheiratet war", sagt Jahwe. (Jesaja 49.20) (Galater 4.27) 2 "Vergrößere dein Zelt, spann deine Zeltdecken aus, spare nicht! / Mach deine Seile lang und schlage die Pflöcke fest ein! 3 Denn nach rechts und links breitest du dich künftig aus. / Deine Nachkommenschaft wird ganze Völker beerben, / und verödete Städte besiedeln sie neu. 4 Hab keine Angst, du wirst nicht wieder enttäuscht; / schäme dich nicht, du wirst nicht wieder beschämt! / Denn die Schande deiner Jugendzeit wirst du vergessen, / wirst nicht mehr an die Schmach deiner Witwenschaft denken. (Jeremia 51.5) 5 Denn dein Schöpfer ist dein Ehemann, / es ist Jahwe, der allmächtige Gott, dein Befreier; / es ist der heilige Gott Israels, / der Gott, dem die ganze Erde gehört. (Hosea 2.21) 6 Denn wie eine verstoßene und tiefgekränkte Frau rief Jahwe dich zurück. / Wie kann man denn seine Jugendliebe verstoßen?", sagt dein Gott. (Jesaja 50.1) 7 "Für eine kleine Weile habe ich dich verlassen, / aber mit großem Erbarmen hole ich dich wieder heim. (Psalm 30.6) 8 Als mein Zorn aufwallte, habe ich mich für einen Augenblick von dir abgewandt, / aber mit ewig währender Gnade erbarme ich mich jetzt über dich, / spricht Jahwe, der dich befreit. (Jesaja 60.10) 9 Wie in Noahs Zeit soll es für mich sein, / als ich schwor, dass Noahs Flut die Erde nie mehr überschwemmen wird, / so schwöre ich jetzt: 'Ich werde nie mehr zornig auf dich sein / und schreie dich niemals mehr an!' (1. Mose 9.11) 10 Eher weichen die Berge von ihrem Platz und die Hügel stürzen um, / als dass meine Gnade von dir weicht und mein Friedensbund wankt, / spricht Jahwe, dein Erbarmer." (Hesekiel 37.26) 11 "Du leidgeprüfte, verwüstete und preisgegebene Stadt! / Ich lege deine Steine in besten Mörtel ein / und gründe deine Mauern auf Saphir. 12 Deine Zinnen werden Rubine sein / und deine Tore aus Karfunkeln bestehen, / die gesamte Umfassung aus teurem Gestein. (Offenbarung 21.18-21) 13 Deine Kinder werden von mir selbst belehrt, / sie werden in Frieden leben und ungestörtem Glück. (Johannes 6.45) 14 Du wirst auf Gerechtigkeit gegründet sein, / weißt dich fern von jeder Not, / weil du sie nicht mehr fürchten musst, / fern von Schrecken und Angst, / denn sie kommen nicht an dich heran. 15 Und wenn dich jemand angreifen will, / dann geschieht es ohne mich, / er kommt an dir zu Fall. (Römer 8.31) 16 Seht, ich selber schuf den Schmied, / der das Kohlenfeuer entfacht und Waffen erzeugt. / Ich habe auch den gemacht, / der mit dieser Waffe Tod und Verderben bringt. 17 Deshalb wird dir keine Waffe etwas tun, die gegen dich geschmiedet ist. / Und jeder, der dich vor Gericht anklagt, / wird von dir als Schuldiger entlarvt. / Das ist das Vorrecht der Diener Jahwes, / so sieht ihre Gerechtigkeit aus!", spricht Jahwe.